Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Michael78 am 24. November 2015, 14:16:45

Titel: Inso und Unterhalt
Beitrag von: Michael78 am 24. November 2015, 14:16:45
Hallo Gemeinde,

Ich bin neu hier und seit 07/12 in der Inso.

Damals noch verheiratet, seit ein paar Wochen getrennt.

ab 01.01.2016 muss ich nun Unterhalt für ein Kind an meine Frau zahlen.

Wie wird das jetzt zwecks Pfändung geregelt, sollte ich normal gepfändet werden und den Unterhalt zahlen, steht mir wieder ein finanzielles Fiasko bevor....was ist zu beachten? Inso-Verwalter wurde informiert, konnte mir bisher aber auch noch keine richtige Antwort geben.
Titel: Re: Inso und Unterhalt
Beitrag von: eidechse am 24. November 2015, 17:37:35
Da Unterhaltspflichten nur dann im Rahmen der Pfändungstabelle berücksichtigt werden, wenn der Unterhalt geleistet wird, sollte man darauf achten, dass man auch Zahlungsbelege für den Unterhalt hat. Beachtet man dies, dann wird das Kind auch weiterhin als Unterhaltspflicht berücksichtigt und es dürfte eigentlich keine Probleme geben.
Titel: Re: Inso und Unterhalt
Beitrag von: waldi am 25. November 2015, 11:59:29
Das finanzielle Fiasko wird dann ein solches, wenn der zu zahlende Unterhalt höher ist als der aufgrund der Unterhaltspflicht ausgezahlte pfändungsfreie Betrag.
Titel: Re: Inso und Unterhalt
Beitrag von: Michael78 am 25. November 2015, 16:50:15
Es heisst ja, Unterhalt vor Pfändung, aber was wird mir denn gepfändet, ich kann es noch nicht wirklich einschätzen.
Titel: Re: Inso und Unterhalt
Beitrag von: KarlPaul am 25. November 2015, 19:37:58
Ist ganz einfach, schauen Sie in die Pfändungstabelle.
Beispiel:
Nehmen wir an Sie haben 2.000 € netto, dann wäre ohne Unterhalt der Pfändungsbetrag bei 648,28 €,
dieser Pfändungsbetrag reduziert sich bei Unterhaltsleistungen für ein Kind auf 260,98 €.