Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: waldi am 20. Februar 2010, 19:26:50

Titel: Inso-Verfahren abgelehnt
Beitrag von: waldi am 20. Februar 2010, 19:26:50
Hallo Leute, folgender Fall:

Im November 2008 wurde ein im Nov. 2007 gestellter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Vorausgegangen war die Zurückweisung des Stundungsantrages (aufgrund fehlender Mitwirkung).

Nun haben wir einen neuen Antrag gestellt, der als unzulässig deklariert wird. Begründung:

"... dass erst mit Ablauf von 3 Jahren ab Datum des Abweisungsbeschlusses in analoger Anwendung des §290 Abs.1 Nr.3 (INSO) ein Rechtschutzbedürfnis für ihren (neuen) Antrag gesehen wird."

Das verstehe ich nicht. Kann mir da einer helfen? In diesem §-Absatz steht was von 10 Jahren ...


Titel: Re: Inso-Verfahren abgelehnt
Beitrag von: paps am 21. Februar 2010, 10:09:14
03.12.2009, IX ZB 89/09   
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe neue Forderungen gegen ihn begründet worden sind (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, z.V. in BGHZ bestimmt).