Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pechundpleite am 16. März 2010, 20:41:26
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Hallo,
habe heute seitens des Lohnbüros von meinem AG erfahren, dass bei mir eh nur eine Unterhaltspflichtige Person seit August berücksichtigt ist. Er sollten bisher allerdings zwei sein, wie vom IV dem Amtsgericht auch mitgeteilt wurde: die Mutter meines Kindes unter 3 Jahren fehlt.
Ich wollte sie jetzt ab April austragen lassen, da sie dann wieder arbeiten geht und mehr als den vom IV genannten Satz verdient.
Steht mir die Auszahlung vom TH Konto zu? Oder schau ich jetzt in die Röhre, weil das Lohnbüro den Fehler gemacht hat?
Danke für die Antworten.
Gruß
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Der AG muß ihnen nachbezahlen, wenn der Fehler nachweisbar auf seiner Seite liegt.