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Autor Thema: Inso Verwalter über Selbständigkeit informieren  (Gelesen 1658 mal)

AttaTroll

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Inso Verwalter über Selbständigkeit informieren
« am: 09. Mai 2008, 19:00:23 »

Hallo zusammen,
ich befinde mich seit dem 1.8.2007 in der Regelinso und bin seitdem Hartz IV-Empfänger.  Da ich auf dem Land wohne und keinen PKW mehr habe (der wurde der Masse zugeführt) sowie altersbedingt sind meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nahe Null.
Daher möchte ich versuchen, mich mit einem Homeoffice als Dienstleister selbständig zu machen (Freelance Text etc.).  Die Arge würde mitziehen und mir - zunächst einmal für 6 Monate - die 173 mtl. Einstiegsgeld gewähren, die ich allerdings unverzüglich und vollständig in den Aufbau des Homeoffice investieren müßte. Das ganze ist ein Versuch. Ich gebe der Arge monatlich eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht;  falls das Vorhaben Gewinn abwirft der 100 Euro übersteigt, wird mit der Leistung verrechnet. In jedem Fall ist davon auszugehen, daß ich leider zunächst einmal Hartz IV-Empfänger bleibe.
Meine Frage nun: Wann muß ich den Inso-Verwalter informieren: schon jetzt, oder genügt es, sobald der 1.  Ertrag kommt? In den ersten 3 Monaten wird sich kaum etwas tun, und ich möchte keine schlafenden Hunde wecken. Kann ja gut sein, daß das nichts bringt und wieder eingestellt wird.

Ich kenne den § 295, der besagt, daß die Gläubiger so gestellt werden müssen, als ob der Schuldner im Angestelltenverhältnis arbeitet. Allerdings verwirrt mich diese Regelung total.  Wie kann man volle Beträge abführen, wenn man das Geschäft erst aufbaut und noch kaum Gewinne macht?
Wäre für einen Ratschlag dankbar; vor allem würde ich mich über Gedankenaustausch mit  Leuten hier im Forum freuen, die ebenfalls selbständig sind und bei denen sich der Inso-Verwalter auf eine regelmäßige GuV-Aufstellung  eingelassen hat.  - Vielen Dank!
Cornelia
PS: Stimmt es, dass man als Dienstleister keinen Gewerbeschein braucht?
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Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
 

Feuerwald

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Re: Inso Verwalter über Selbständigkeit informieren
« Antwort #1 am: 09. Mai 2008, 19:18:50 »

"PS: Stimmt es, dass man als Dienstleister keinen Gewerbeschein braucht?"

Nein, das stimmt soooo pauschal sicherlich nicht. Die sog. „freien Berufe“ (Katalogberufe und auch ähnliche Berufe) können ohne Gewerbeschein ausgeübt werde. Wichtig zudem: § 19 USTG beachten, damit am Ende nicht noch das Finanzamt königlich zulangt. 

Später folgt noch etwas zu den anderen Fragen



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