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Autor Thema: INSO  (Gelesen 2023 mal)

Tweety2003

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INSO
« am: 15. August 2009, 20:28:04 »

Hallo

ich habe da mal ein paar Fragen an Euch. Ich bin 2007 verurteilt wegen Betrugs durch einen Bekannten und habe 2 Jahre Bewährung bekommen nun meine Frage wann darf ich in die Insolvenz? Bin zwar schon bei der Schuldenberatung aber eine Antwort auf diese Frage konnte mir keiner geben. Meine Familie und ich möchten endlich raus aus den Schulden, schaffen es aber leider nicht alleine und dieser psychische Stress ist nicht mehr auszuhalten.

Ich danke Euch wenn Ihr mir helfen könnt.

lg Tweety
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paps

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Re: INSO
« Antwort #1 am: 16. August 2009, 22:10:15 »

Welche Höhe haben die Gesamtschulden bei wiebiel Gläubigern.
Wieviel macht die Schuld aus dem Betrugsfall aus.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Tweety2003

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Re: INSO
« Antwort #2 am: 17. August 2009, 17:16:30 »

Gesamtschulden bei mir und meinem Mann betragen ca. 100 Gläubiger javascript :void(0);
Die Geldstrafe beläuft sich auf 5000,-Euro.
« Letzte Änderung: 17. August 2009, 19:36:49 von paps »
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paps

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Re: INSO
« Antwort #3 am: 17. August 2009, 19:38:31 »

Die Geldstrafe ist sowieso nicht von der RSB betroffen.
Wenn es keine weiteren Forderungen aus dieser Betrugssache gibt, dann können Sie sofort das verfahren einleiten.
Bei 100 Gläubigern eine nette Sache für den Berater. :whistle:

Sie sollten sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und versuchen, die Geldstrafe mit gemeinnütziger Arbeit abzuarbeiten.
Das ist unter dem Gesichtspunkt des Vollstreckungsverbotes während der Inso dringend zu empfehlen.
« Letzte Änderung: 17. August 2009, 19:42:08 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tweety2003

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Re: INSO
« Antwort #4 am: 18. August 2009, 12:09:54 »

Die Geldstrafe ist sowieso nicht von der RSB betroffen.
Wenn es keine weiteren Forderungen aus dieser Betrugssache gibt, dann können Sie sofort das verfahren einleiten.
Bei 100 Gläubigern eine nette Sache für den Berater. :whistle:

Sie sollten sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und versuchen, die Geldstrafe mit gemeinnütziger Arbeit abzuarbeiten.
Das ist unter dem Gesichtspunkt des Vollstreckungsverbotes während der Inso dringend zu empfehlen.


das die geldstrafe nicht mit in die RSB kann wissen wir, mit dem abarbeiten haben wir uns auch schon überlegt nur wissen wir nicht an wenn wir uns da wenden sollen. denn die monatliche zahlung ist nicht einfach bei hartz4.
Kann man denn in die Inso wenn man die strafe nebenbei abzahlt  oder muss man da auf einiges achten?
Wenn man in der Inso ist hat man ja eine arbeitspflicht und dann noch gemeinnützige arbeit das ist sehr schwer zuschaffen oder zählt das dann wieder anders???

lg
Tweety
« Letzte Änderung: 18. August 2009, 19:40:11 von Tweety2003 »
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rookie

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Re: INSO
« Antwort #5 am: 18. August 2009, 15:01:34 »

100 Gläubiger....boah....Hut ab.... :hi:
« Letzte Änderung: 18. August 2009, 15:04:05 von rookie »
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