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Autor Thema: Insoantrag heute eingereicht, habe jedoch noch Sachen welche ich bezahlen muß  (Gelesen 3892 mal)

Binpleite

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Hallo,

heute ist mein Insoantrag auf dem Weg zum Gericht.
Nun ist es so das ich die ein oder andere Rechnung noch zuhause liegen habe, welche ich zur zeit noch nicht bezahlt habe. Warum ich dies noch nicht getan habe ist , das ich zur Zeit von der Arge noch nicht richtig berechnet wurde :fuchsteufelswild:
ich dachte bis zum Antrag hätte ich diese sachen bezahlen können, doch leider kommt die Arge nicht aus dem Quark und somit habe ich zur zeit nicht das Geld zur Vefügung welche ich eigentlich haben müßte.
Was passiert mit diesen rechnungen??? habe diese sachen nicht mit im Antrag angegeben!
Da ich davon ausging bis dahin hat es sich erledigt.

habe richtig bauchschmerzen deswegen.

Wer kann mir helfen?

Lieben Dank
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juergengrisu

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Hallo Binpleite :hi:

Diese Rechnungen nicht mehr bezahlen ,wenn die auch nicht mit im Inso-Antrag stehen

Wenn ihr Verfahren eröffnet wird nachmelden .
Bloss nichts mehr bazahlen davon das könnte sonst ,,Gläubigerbevorzugung'' sein und das führt zur Versagung der RSB..

viele Grüße

Juergengris
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Binpleite

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Hallo Binpleite :hi:

Diese Rechnungen nicht mehr bezahlen ,wenn die auch nicht mit im Inso-Antrag stehen

Wenn ihr Verfahren eröffnet wird nachmelden .
Bloss nichts mehr bazahlen davon das könnte sonst ,,Gläubigerbevorzugung'' sein und das führt zur Versagung der RSB..

viele Grüße

Juergengris

Kann ich dadurch keine Probleme bekommen, da ich ja wußte das ich den Antrag abgeben werde und diese Sachen nicht angegeben habe.man sieht ja am datum wann die Sachen fällig waren, nicht das man hier meint ich habe dies bewußt gemacht, ich konnte eben nicht zahlen wegen der Arge.
Was ist wenn ich jemand anderes etwas bezahlen lasse???
sagen wir mal meine Schwester sagt komm ich bezahle dir das?

LG und Danke
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malud

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Dritte Personen können grundsätzlich immer Verbindlichkeiten des Schuldners bezahlen. Allerdings sollte das nicht dazu führen, dass der Dritte sich das verauslagte Geld vom Schuldner zurückholen kann. Also: Am Besten ist es, wenn der Dritte dem Schuldner die Bezahlung der Verbindlichkeit "schenkt".

Übrigens: Vor Insolvenzeröffnung kann die Bezahlung von Verbindlichkeiten nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Nach § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO ist nur die Bezahlung von Insolvenzgläubigern problematisch; Insolvenzgläubiger gibt es jedoch erst, wenn auch das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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Binpleite

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Dritte Personen können grundsätzlich immer Verbindlichkeiten des Schuldners bezahlen. Allerdings sollte das nicht dazu führen, dass der Dritte sich das verauslagte Geld vom Schuldner zurückholen kann. Also: Am Besten ist es, wenn der Dritte dem Schuldner die Bezahlung der Verbindlichkeit "schenkt".

Übrigens: Vor Insolvenzeröffnung kann die Bezahlung von Verbindlichkeiten nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Nach § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO ist nur die Bezahlung von Insolvenzgläubigern problematisch; Insolvenzgläubiger gibt es jedoch erst, wenn auch das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Danke dein beitrag beruhigt mich etwas. Klar schenkt mir meine Schwester mir das :biggrin:
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Timo30

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Hallo,

ich habe mit meinem Treuhänder gesprochen und der hat mir erlaubt alte Rechnungen die ich noch "gefunden" habe von meinem nicht pfänbaren Einkommen zu bezahlen. Das wäre keine Bevorzugung von Schuldnern sagte er. Mit meinem nicht pfändbaren Einkommen könne ich machen was ich will.
Also denke ich Du könntest diese alten Rechnungen auch bezahlen.Oder habe ich den Treuhänder da nicht richtig verstanden? Einige von euch sind ja schon länger hier im Forum, was saht ihr dazu?

Mein Verbraucherinsolvenzverfahren begann Ende März 2010.
« Letzte Änderung: 11. Mai 2010, 15:55:47 von Timo30 »
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malud

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Ich wäre vorsichtig und würde jedenfalls nach Insolvenzeröffnungen keine Zahlungen mehr auf Insolvenzforderungen zahlen. Auf die Aussage des Treuhänders würde ich mich nicht verlassen. Erstens ist der Treuhänder nicht der rechtliche Berater des Schuldners und zweitens sind die Treuhänder in ihren Rechtskenntnissen auch nicht allwissend. 
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Timo30

  • Gast


ich könnte mir vorstellen das es so ist:
man darf von den Gläubigern die im Insolvenzantrag stehen keinen bevorzugen, also keine Zahlungen leisten...diese "alten Rechnungen" beziehen sich aber nicht auf Gläubiger die im Insolvenzantrag stehen und dürfen deshalb von meinem nicht pfändbaren Gehalt bezahlt werden...sie sind sozusagen außen vor

berichtigt mich bitte wenn das jetzt Blödsinn ist was ich da geschrieben habe
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Feuerwald

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