Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hanshabenix am 10. Februar 2009, 13:28:45

Titel: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: hanshabenix am 10. Februar 2009, 13:28:45
Eröffnung  Insoverfahren                        01.2004
Schlusstermin  GL Versammlung        07.2005
RSB angekündigt                                        07.2005
InsO Verfahren  beendet                          01.2006

GL  wurde  zur  Tabelle gemeldet aber  nicht  mit  den   unten aufgeführten  Rechnungen weil  die  ja   zur  Inso Eröffnung    noch  nicht  bekannt  waren.

GL  stellt  verschiedene Rechnungen mit   unterschiedlichen  Beträgen

04.2004
04.2005
06.2006
07.2006

Hätte  der  GL   zur  Tabelle  melden  müssen und  sind  es  Insoforderungen  oder  ist  es  Neuverschuldung,  weil  die  Rechnungen  erst nach Insoeröffnung  gestellt   wurden?


Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: dobberstein am 10. Februar 2009, 14:08:31
Warum hast Du die Rechnungen nicht an den Insolvenzverwalter/Treuhänder weitergereicht ?
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: Insokalle am 10. Februar 2009, 17:39:29

Es kommt für die Frage Insolvenzforderung oder nicht natürlich nicht auf das Rechnungsdatum an. Es kommt darauf an, wann die Leistung erbracht wurde also wann Forderung entstanden ist, § 38 InsO. Sonst würde ja jeder seine Rechnungen immer erst nach Verfahrenseröffnung schreiben.
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: Feuerwald am 10. Februar 2009, 19:05:04
04.2004 / 04.2005

zudem, wenn nicht im InsOVerfahen angemeldet/festgestellt, ob dann außerhalb des InsOVerfahrens bereits tituliert oder ggf. ein Einrede der Verjährung denkbar ist.

Viele wenn und aber, deshalb keine erschöpfende Aussage möglich.
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: hanshabenix am 12. Februar 2009, 16:47:49
Die  Rechnungen   sind  zeitnah zur Leistung.
Also  kann  man   von  den  angegebenen  Daten  ausgehen.
ZV gab  es  nicht.

Schuldner  hat  den  GL   mit  einer  anderen  Rechnung  (die  vor  Insoeröffnung vorlag ) zur  Tabelle  angemeldet.
GL   wurde   auch   vom  IV  angeschrieben.

Der  Schuldner   hat  die  Rechnungen  aber  nicht  an den  IV weitergeleitet.

Nochmal  die  Frage   Insoforderung  oder  Neuverschuldung :dntknw:
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: paps am 12. Februar 2009, 18:38:32
Eröffnung 01.2004

Leistungserbringung und Rechnung nach 01.2004 -> keine Insoforderungen

ev sind aber 2004 und 2005 verjährt, wenn keine weiteren Massnahmen zur Forderungseintreibung vorliegen.
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: hanshabenix am 12. Februar 2009, 23:06:21
Hätte  der  Gläubiger  nicht   bis  zum  Schlusstermin   der  Gläubigerversammlung am 12.7.2005 seine  Rechnungen  nachmelden  müssen?

Denn  GL  war   ja  in  der  Tabelle mit  aaufgeführt..also  Insolvenzgläubiger ....nur  nicht  mit  den   rechnungen...und   die  hätte  er  nachmelden  müssen    :gruebel: :dntknw:
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: lucca_m am 13. Februar 2009, 09:22:01
Entschuldigung, aber Sie schreiben wirres Zeug. Ihre Frage wurde von mehreren Teilnehmer korrekt beantwortet.

Vergessen Sie aml die Rechnungen als solches. Wann wurden die darin aufgeführten Leistungen seitens des Gläubigers erbracht?Wenn nach Insoeröffnung, dann Neuverbindlichkeiten und können gezahlt werden. Wenn vor Insolvenzeröffnung, dann Insolvenzforderung und hätten zur Tabelle angemeldet werden müssen. Evtl. könnte eine vorsätzlich begangenen unerlaubte Handlung Ihrerseits vom Gläubiger konstruiert werden und seine Forderungen wären somit nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Die Forderungen müssen nahc Ablauf der 6jahres-Frist gezahlt werden, nicht vorher.

Was ist nun Sache?
Titel: Re: Insoforderung oder Neuverschuldung ?
Beitrag von: ThoFa am 13. Februar 2009, 10:09:44
Eröffnung  Insoverfahren                        01.2004
Schlusstermin  GL Versammlung        07.2005
RSB angekündigt                                        07.2005
InsO Verfahren  beendet                          01.2006

Ausgehend davon, dass Leistungserbringung tatsächlich zeitnah zur Rechnung erfolgte:


04.2004

Masseverbindlichkeit

04.2005

Masseverbindlichkeit

06.2006

Neuverbindlichkeit

07.2006

Neuverbindlichkeit

Die Masseverbindlichkeiten könnten alerdings auch Neuverbindlichkeiten sein, sofern eine Haftung der Masse für diese Verbindlichkeiten ausgeschlossen ist (z.B. Forderungen aufgrund einer aus der Masse freigegebenen Immobilie).

MfG

ThoFa