Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Buschi am 18. Juni 2007, 10:09:09

Titel: Insolvens
Beitrag von: Buschi am 18. Juni 2007, 10:09:09
Guten Morgen

hätte mal eine Frage zu meinem Insolvensverfahren. Seit einem Jahr läúft bei uns ein Insolvensverfahren. Jeden Monat geben wir die Lohnbescheidigung ab aber seit Januar bekomme ich nichts mehr zum ( Pfänbareb Anteil) Habe schon öfter angerufen was los ist und Sie sagten das Sie nicht hinter her kommen. Muß ich das Nachzahlen den Pfänbaren Anteil???? Ich komme noch nach mit meine Pflichten.

Gruß Buschi
Titel: Re: Insolvens
Beitrag von: Feuerwald am 18. Juni 2007, 11:01:46





Hallo Buschi

wenn ich Sie richtig verstanden haben, führen Sie den monatlichen Pfändungsbetrag selbst an den IV ab. Dazu legen Sie monatlich Ihre Gehaltsabrechnung vor und warten dann darauf, dass der IV Ihnen den abzuführenden Betrag berechnet und mitteilt ?

Der pfändbare Betrag ist von Ihnen herauszugeben, auch wenn der erst verspätet antwortet. Sie sollten sich an der  Lohnpfändungstabelleorientieren. Dann wissen Sie in etwa was abzuführen ist.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Insolvens
Beitrag von: Buschi am 18. Juni 2007, 13:16:52
Hi Feuerwald

na ja gezahlt haben wir ja seit August 2006, wir bekommen von unserem Rechtsanwalt Monat für Montag eine Abrechnung wieviel wir zahlen müssen. Aber seit Januar 2007 bekommen wir keine Abrechnung was wir zahlen müssen. Wir haben ja paar mals angerufen was los ist warum wir keine Abrechung bekommen ihre Anwort war wir kommen nicht mehr hinterher weil soviele Insolvenverfahren haben. Jetzt haben wir angst das wir dann länger oder mehr Zahlen müssen. Zusammen bleiben uns so zu sagen ist meine Frau allein Verdienerin und ich habe keine Arbeit. Bekomme kein ALG2

Gruß Buschi
Titel: Re: Insolvens
Beitrag von: Feuerwald am 18. Juni 2007, 13:26:31
Hallo Buschi,

das Problem ist

länger zahlen müssen Sie nicht, das Restschuldbefreiungsverfahren läuft insgesamt 6 Jahre.
Sie müssen jedoch die Beträge, die monatlich pfändbar sind, zurückhalten und abführen.

Haben Sie die Abrechnungen des IV schon einmal geprüft ?
Haben Sie Kinder ? Wenn ja, wie viele ?
Wie hoch ist in etwa das monatliche Nettoeinkommen  ?
Schwankt  das Einkommen ?
Sind evtl. Spesen, Auslagen usw. im Nettobetrag enthalten ?

Gruss
Feuerwald


Titel: Re: Insolvens
Beitrag von: paps am 18. Juni 2007, 19:47:50
Sie können natürlich auch auf das bekannte Anderkonto jeden Monat selbst überweisen.
Dazu bedarf es keiner Aufforderung des IV.

Wie Feuerwald schon richtig schrieb, läst sich der pfändbare Betrag ja ermitteln.

Sollten Sie damit Probleme haben, helfen wir gerne.