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Autor Thema: Insolvensgeld  (Gelesen 2650 mal)

teute

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Insolvensgeld
« am: 03. März 2015, 18:39:16 »

hallo zusammen.

die Firma meiner Frau hat im November letzten Jahres die Tür zugemacht.

Antrag der Firma auf Inso  am 23 .11 . 14.

Insolvenzeröffnung am 26 .02 . 15


ab wann zahlt das Arbeitsamt Insolvenzgeld.

ab September wurde kein Lohn mehr gezahlt.

Gruss Teute
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Didi201020

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Re: Insolvensgeld
« Antwort #1 am: 03. März 2015, 19:03:31 »

Hallo,

Insolvenzgeldzeitraum sind die letzten 3 Monate vor Eröffnung.

Soll heissen 26.11.2014 bis 25.02.2015

für diese Zeit zahlt das Arbeitsamt

Gruß

didi
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Insokalle

Re: Insolvensgeld
« Antwort #2 am: 04. März 2015, 17:41:15 »

Grundlagen sind die §§ 165 ff SGB III. Das Arbeitsamt hat ein Merkblatt für das Insolvenzgeld, auch im Internet zu finden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Als Insolvenzereignis gilt
   1.    die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
   2.    die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
   3.    die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Auch bei einem ausländischen Insolvenzereignis haben im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld.


Ihre Frau sollte die Zeiträume und Voraussetzungen überprüfen und möglichst bald den Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Die Ausschlussfrist beträgt zwei Monate nach dem Insolvenzereignis.
Wird bei Ihnen die Kasse knapp, kann auch mögl. ein Vorschuss beantragt werden.
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