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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvensverfahren beantragt  (Gelesen 3452 mal)

Mausi

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Insolvensverfahren beantragt
« am: 03. Juli 2007, 19:00:14 »

Hallo ich bin neu hier und habe zur privaten Insolvens Fragen;
Mein Mann und ich wir haben im Februar private Insolvens angemeldet bei eine r Schuldnerhilfe
es wurde dort alles getan von anschreiben der Gläubiger  zum auser gerichtlichen Vergleich.
Der scheiderte von Seiten der Gläubiger und dann wurde alles fürs gericht vor bereitet aber
ich musste erst Geld bezahlen an die Schuldnerhilfe dann ging das alles gericht.
Der Richter der die Sache bekam reagierte erst mal im März auf die Sache.
 und ich musste noch mal was erklären und darauf hin  wurde ein Gutachten zu der Sachen von einen RA gemacht
dieses ist nun durch aber der Richter will nun noch  eine Anlage neu bestädigt bekommen weil er meint das Schuldnerhilfe und
Rechtanwältin nicht seriös sind. Was kann ich da tun das unser Insolvensverfahren doch noch eröffnet wird
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Ich mag  dás Leben und Sonnenschein
 

paps

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Re: Insolvensverfahren beantragt
« Antwort #1 am: 03. Juli 2007, 21:45:19 »

und ich musste noch mal was erklären und darauf hin  wurde ein Gutachten zu der Sachen von einen RA gemacht
dieses ist nun durch aber der Richter will nun noch  eine Anlage neu bestädigt bekommen ...

Was mußten Sie denn erklären?
Was war der Inhalt und das Ergebnis des Gutachtens?
Welche Bescheinigung soll "nochmal" erstellt werden?
Kennt die Schuldnerberatung/ der Anwalt das Problem? Und welche Antworten haben Sie da erhalten?

Zitat
Was kann ich da tun das unser Insolvensverfahren doch noch eröffnet wird
In erster Linie würde ich sagen, die Bescheinigung vorlegen.
Ich tippe mal auf die Anlage 2a über das Scheitern des AEV.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Mausi

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Re: Insolvensverfahren beantragt
« Antwort #2 am: 03. Juli 2007, 23:09:02 »

danke für die Antwort,ja das wird  zum 3 mal verlangt man dagt die Schuldenberatungsstelle ist nicht seriös
aber das wußten wir nicht und das Gericht meint  das wir abgezogt wurden 8weil wir Geld bezahlen musssten)
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paps

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Re: Insolvensverfahren beantragt
« Antwort #3 am: 04. Juli 2007, 00:02:20 »

Nun das mag Ansicht des Herrn/Frau  Richter/in  sein.
Wie kommt der/die überhaupt zu der Aussage?
Wenn ich das schriftlich hätte und der Anwalt wäre, würde morgen der Oberste Richter am AG sicherlich Post erhalten.
Aus meiner Sicht steht einem unparteiischen Richter solch eine Aussage nicht zu.
ßEs sei denn, es gibt da konkrete Anhaltspunkte.

Ich sehe das ein wenig anders.
Könnte es nicht sein, dass vielleicht hier "der Hase im Pfeffer liegt"?

Was ist seriös?
Darüber lässt sich trefflich streiten. Und als gut bezahlter Beamter kann ich schnell mal soetwas loslassen.
Aber das sei dahingestellt.

Sie haben Geld bezahlt, für eine Dienstleistung, die sie auch kostenlos hätten haben können.
Natürlich unter der Voraussetziung, dass bei den SB lange Wartezeiten sind.
Ich gehe davon aus, dass Sie bewußt den anderen Weg gewählt haben.
Sicherlich wurde im kostenlosen Erstgespräch auch darauf hingewiesen, dass diese Hilfestellung und das Tätigwerden des Anwaltes nicht kostenfrei sind.
Ist das unseriös?

Es wurde ein Anwalt mit den rechtlichen Formalitäten beauftragt.
Dieser hat das Scheitern Ihres Einigungsversuches ausgewertet und bescheinigt. Mehr schreibt die Insolvenzordnung auch nicht vor.
Es ist ihr ureigenes Recht, sofern sie dazu in der Lage sind, mit Ihren Gläubigern in ihrem Namen Schriftwechsel zu führen um eine Einigung herbeizurufen.
Anschließend wurde mit Ihnen gemeinsam der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt und vom Anwalt nochmals überarbeitet.
Ist das unseriös?

Stellen Sie sich nun mal vor, Sie wären der Kaufmann/Anwalt und müßten ganz ohne Kosten auskommen?
(In Thüringen gibt es ja keine Beratungsscheine mehr)
Würden Sie das alles für nichts tun?
Wäre das aus ihrer Sicht unseriös?

Das die öffentlichen Schuldnerberatungen kostenfrei sind, ist auch nur nach außen für den Schuldner so. 
Tatsächlich werden sie aus unser aller Steuern finanziert.
Und viele caritative und gemeinnützige Einrichtungen nehmen derzeit auch Bearbeitungs- und Geschäftsgebühren, ehe Sie tätig werden.
(So wurde Ende letzten Jahres ein Fall bekannt, bei der ein Schuldner für die Beratung bei der ...(Wohlfahrtsverband) vorab 1.000,- zahlen mußte.)
Ist das seriös?

Anders sähe es aus, wenn Sie für keine erbrachte Leistung gezahlt hätten.
Hier ist mir in Thüringen insbesondere der Verein mit den Schwarz-Rot-Goldenen Buchstaben bekannt. Dort zahlen sie monatlich Vereinsgebühren und Bearbeitungsgebühren werden von den Raten auch noch abgezogen. So dass am Schluß für Sie ein erheblicher zusätzlicher Kostenaufwand (hier ca. 2.000,-) entsteht, der nicht zur Beseitigung der Schulden führt.
Das wäre wahrlich unseriös.

Sollten Sie jetzt so einen Eigenbetrag von ca. 300,- Euro gezahlt haben, würde das ja nicht mal die Anwaltskosten decken, die er auf Beratungsschein
erhalten hätte.
Ist das unseriös?

Aber was rege ich mich auf.

An Ihrer Stelle würde ich nochmal mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen und ihm das Schreiben des Gerichtes darlegen.
Notfalls müte der AEV nochmals durchgeführt werden, so dass in 5 Wochen ein Neuantrag eingereicht werden könnte.
Was soll denn nun bescheinigt werden?

Letztlich sind Sie jetzt wahrscheinlich an einen Richter geraten, der etwas neidisch auf das ach so leicht verdiente Geld seiner Anwaltskollegen ist.
Und die Meinung vertritt, jeder Schuldner ist doch an seiner Misere selbst Schuld.
Das klassische Beispiel ist an einem Amtsgericht in Bayern. Dort werden Anträge als unzulässig erklärt, nur weil der Rand  oder die Schriftgröße nicht gemäß DIN eingehalten ist.
Eine gute Bekannte von mir ist Rechtsanwaltsgehilfin bei einem RA für Insolvenzrecht. Sie verflucht deswegen schon manchmal ihren  JOB.
Ist das seriös?

Einen schönen Mittwoch euch allen, aber das mußte jetzt mal gesagt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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