Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleinefee am 08. Juni 2010, 15:20:52

Titel: Insolvensverfahren eröffnet am 26.5.2010 jetzt ein paar fragen
Beitrag von: kleinefee am 08. Juni 2010, 15:20:52
Hallo an alle,

habe 2 Briefe am gleichen tag vom Amtsgericht bekommen. Verstehe nur nicht alles.
So wie Stichtag, der Prüfungstermin ($$29,156,176 InsO ) entspricht , ist der 04.08.2010

In den nachsten Brief steht

wird das Verfahren über Eröffnung fortgesetzt ($306 ABS.1 InsO)
 1. Die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren wird abgelehnt, weil der Schuldenbereinigungsplan nach der freien Überzeugung des Gerichts voraussichtlich nicht angenommen wird.

2. Der Schuldnerin werden für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gem.§4a Abs.1,3InsO gestundet, soweit das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichend sein wird,um die Kosten zu decken.

Wegen der Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens ist eine Entscheidung zur Zeit untunlich.

was heist das den jetzt ????

Lieben gruß
Alexandra
Titel: Re: Insolvensverfahren eröffnet am 26.5.2010 jetzt ein paar fragen
Beitrag von: Fallera am 09. Juni 2010, 11:36:44
wird das Verfahren über Eröffnung fortgesetzt ($306 ABS.1 InsO)
 1. Die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren wird abgelehnt, weil der Schuldenbereinigungsplan nach der freien Überzeugung des Gerichts voraussichtlich nicht angenommen wird.
Das ist die Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens!

2. Der Schuldnerin werden für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gem.§4a Abs.1,3InsO gestundet, soweit das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichend sein wird,um die Kosten zu decken.
Du musst die Verfahrenskosten nun nicht sofort begleichen sondern sie werden dir gestundet. Allerdings nur für das Insoverfahren an sich, jedoch nicht für die WVP.