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Autor Thema: Insolvensverfahren  (Gelesen 1795 mal)

melendez

  • Gast
Insolvensverfahren
« am: 06. Juni 2009, 10:30:38 »

Hallo
Habe numehr vor einem Monat das Insolvensverfahren eröffnet bekommen. Kann ich mich während des Verfahrens selbständig machen, und den Betrieb meiner getrennt lebenden frau übernehmen ? Und wie komme ich dann zu einem Gewerbeschein sowie Freistellbescheinigung vom Finanzamt obwohl ja auch bei diesen Behörden Altschulden vorhanden sind.
 
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paps

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  • Beiträge: 6471
Re: Insolvensverfahren
« Antwort #1 am: 06. Juni 2009, 19:02:36 »

Sie können eine Selbständigkeit auch während des Verfahrens beginnen.

Allerdings sollte das im Verfahren gut durchdacht sein.
Wird die selbständige Tätigkeit nicht freigegeben, würden alle Finazen über den Th laufen und u.U. würde ihnen Unterhalt aus der Masse gewährt.
Bei Freigabe hätten Sie die Obliegenheiten nach §295(2) InsO zu erfüllen [Vergleichseinkommen]

Den Gewerbeschein dürfte es auch in der Inso problemlos geben.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA könnte schon schwieriger werden.

Welche Rechtsform hat denn die Firma.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

melendez

  • Gast
Re: Insolvensverfahren
« Antwort #2 am: 06. Juni 2009, 20:26:40 »

Zunächst vielen Dank für Rückanwort
Die Firma ist seit 13 Jahren eine Einzelfirma. Wer gibt denn die Freigabe ? Und was das für Obliegenheiten die ich zu erfüllen hätte ?. Ich bin in dieser Firma (die von meiner Frau) seit Jahren selbst angestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fa wird für den Kunden ebenfalls dringend benötigt.
Bin außerdem  für zwei Kinder unterhaltspflichtig
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