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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt  (Gelesen 6733 mal)

Dendrit

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Hallo Zusammen,

ich find "Vorstellung" nicht, vllt. kann mir jemand da weiter helfen. Ich versuch es wenigstens hier.

Ich frage für eine Freundin.

3 Jahre sind vorbei, TÜV kassierte ab - wobei die Bremsen immer noch verantwortungslos  nicht bremsen, Jahresstromabrechnung: nicht zahlbar, die Firma ist nicht bereit, Ratenzahlung zu genehmigen. Briefe und Anrufe werden ignoriert bzw. mit "Nein" beantwortet.

Am 01.05.2010 soll der Strom abgeschaltet werden. Gibt es irgendeine Stelle, an die man/sie sich wenden kann, die weiter hilft?

Der Tipp mit Anwalt vom Amtsgericht kann man gleich vergessen: ihr Mann arbeitet zwar, reicht aber grad für's Essen und den anderen notwendigen monatlichen Kosten (Strom, Miete ...). Der Vorschlag, dass ich die Kosten übernehme: geht auch nicht - bis zu meinem Limit kann ich auch nicht überschreiten, bin also durch Hilfestellung für sie nun selbst am Limit.

VG, Dendrit
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KSC

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #1 am: 26. April 2010, 16:04:18 »

Also ich hab im Internet mal was gelesen, das jeder Strom haben darf / kann. Einfach 1.) den Stromanbieter wechseln oder schnell
und das wirklich schnell, das Sozialamt anrufen, die helfen!
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makro

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #2 am: 26. April 2010, 16:06:03 »

Also ich hab im Internet mal was gelesen, das jeder Strom haben darf / kann. Einfach 1.) den Stromanbieter wechseln oder schnell
und das wirklich schnell, das Sozialamt anrufen, die helfen!

das wechseln wird schwierig, denn fast jeder Anbieter mach mittlerweile ne Schufaanfrage. Natürlich darf man Strom haben, aber ob die Versorger verpflichtet sind?
« Letzte Änderung: 26. April 2010, 17:28:39 von makro »
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KSC

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #3 am: 26. April 2010, 16:12:17 »

Irgendeiner muss es ja machen, sonst hätten alle die insolvent wären keinen Strom  :cheesy:
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makro

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #4 am: 26. April 2010, 17:42:41 »

Irgendeiner muss es ja machen, sonst hätten alle die insolvent wären keinen Strom  :cheesy:

Hä? Was hat eine Insolvenz mit Stromabschaltung zu tun? Ich bin mir sicher das der Stromanbieter keine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Kunden hat! Das ist ein ganz normaler Liefervertrag, wird gezahlt dann wird geliefert, wird nicht gezahlt, wird abgestellt! Der Strom kommt von ganz normalen profitorientierten Firmen und nicht von der Arge oder dem Staat! Wieso sollte also ein Unternehmen mal eben Strom verschenken?
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paps

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #5 am: 26. April 2010, 19:32:26 »

Leider ein leidiges Problem und vom Grunde her leider auch  machbar.
Grundsätzlich:
 Energieschulden stellen - wie die Mietschulden - eine existentielle Bedrohung für Schuldner und deren Angehörige dar. Der Lieferant kann nämlich die Energiezufuhr sperren, wenn nicht gezahlt wurde.
Das geht allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen, die in den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Gas und Strom geregelt sind.
* Eine Mahnung muss ergangen sein. Die Versorgung darf erst dann unterbrochen werden, wenn ein fälliger Anspruch angemahnt wurde. Die Fälligkeit tritt frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung ein.
* Die Sperre muss angedroht worden sein. In der Regel enthält die Mahnung auch gleichzeitig die Sperrandrohung. Die Androhung der Sperre ist von der Ankündigung zu unterscheiden.
* Der Verbraucher muß mit mindestens 100 € im Rückstand sein.
* Die Energiesperre darf nicht vor Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der Sperrandrohung erfolgen.
* Die Sperrung der Energielieferung muss drei Tage vor Beginn der Sperrung angekündigt werden.
 Eine Energiesperre darf niemals unverhältnismäßig sein. Die Folgen, die durch die Sperrung der Energiezufuhr ausgelöst werden, dürfen nie außer Verhältnis zum Umfang der aufgelaufenen Zahlungsrüstände stehen. Die Prüfung der Zumutbarkeit der Energiesperre ist Verpflichtung des Energieversorgers und zwar unabhängig davon, ob der Kunde Gründe darlegt, oder nicht.
Die Sperrung der Energielieferung könnte möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen, wenn...
* der Rückstand sehr gering ist und Aussicht besteht, dass Sie bald zahlen können (wenn Geld vom Finanzamt kommt oder die Situation z.Zt. mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle geklärt werden kann)
* kleine Kinder, kranke, behinderte, schwangere oder alte Angehörige da sind und deshalb die Energie nicht gesperrt werden darf
* die Tiefkühltruhe voll ist, von der die Familie lebt
* die Gefahr einfrierender Leitungen besteht
* Gesundheitsschädigungen drohen, weil die Heizung nicht ans Laufen kommt
* die Existenzgrundlage gefährdet ist. Stichwort: Heimarbeit, Anfertigen der Examensarbeit, Heimarbeitsplatz erfordert ein funktionierendes Telefon.

Obwohl der Energieversorger auch ohne Ihr Zutun verpflichtet ist, die Zumutbarkeit der Energiesperre zu prüfen, ist es sicher nicht verkehrt, wenn Sie dessen Prüfung durch Vorbringen von Argumenten mit einem Schreiben an den Energielieferanten unterstützten. Dabei können Sie sich einerseits auf die Verpflichtung des Energieversorgers und andererseits auf die Sozialklausel in den Tarifbedingungen berufen.

Legen Sie also dar, warum eine Energiesperre für Sie nicht zumutbar ist.
Wenn alle Stricke reißen, können Sie beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung auf Weiterversorgung beantragen. Dabei müssen Sie allerdings die obigen Gründe plausibel darlegen und auch deutlich machen, dass Sie in Zukunft Ihre Versorgungsrechnungen bezahlen werden
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Dendrit

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #6 am: 27. April 2010, 19:13:44 »

Dankeschön, vor allem Dir Paps!  :thumbup: Habs mir auch gleich ausgedruckt. :)

Eine Anmerkung: mit dem PC kann ich mich ohne weiteres Einloggen, mit dem Laptop nicht (Cookies zulassen etc. keine Frage, bin auch in anderen Foren). Erst dachte ich, ich hätte mein Passwort versehentlich falsch eingetippt und mir ein neues zukommen lassen - nix. Am PC probiert - kein Prob. :dntknw:
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Dendrit

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #7 am: 29. April 2010, 10:52:56 »

Hi,

wollte gestern schon was schreiben, aber weil ich mit dem Lappi hier nicht reinkomm ... :(

Also die Madam am Telefon meinte, sie können den Strom abschalten, weil er im Vergleich zum Wasser nicht lebensnotwendig ist.   :shock:  :mad2:  :fuchsteufelswild:

Kalt Duschen, kalter Kaffee, kalter Tee (ach so, nee, den kann man sich ja nicht mehr leisten und geschenkt bekommt man das ja nicht), mit kalten Wasser die Haare waschen, mit kaltem Wasser wie zu Omas Zeiten Wäsche waschen ... Nicht nur sich selbst, nein, auch 3- und 10jähriges Kind, die sich nach Knigge benehmen und nichts schmutzig machen.

Lebensnotwendig nicht, aber es würde doch "etwas" Lebensqualität auszeichnen. Nee, also ich war/bin nur entsetzt.

Jetzt heißt es warten, was passiert.

LG, Dendrit
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ThoFa

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #8 am: 30. April 2010, 22:04:58 »

Hallo,

beim Sozialamt ein zinsloses Darlehen holen. Da Kleinkinder im Haus sind, dürfte dieses kein Problem sein. Um welche Summe geht´s überhaupt?

MfG

ThoFa
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Dendrit

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #9 am: 03. Mai 2010, 16:06:55 »

Hallo ThoFa,

sorry, dass ich mich jetzt erst meld. Wie oben beschrieben, komm ich dem Lappi hier nicht rein - jetzt bin ich wieder am PC.

Es geht um 600,- €. Sie hat mich gestern anrufen können - Strom haben sie also nicht abgestellt. Es haben sich noch andere Komplikationen ergeben, aber das dürfte jetzt hoffentlich über sämtlich o.g. empfohlene Stellen gehen. Das Wichtigste - Strom - ist da. Und bei uns ist es seit 2 Tagen eiskalt.

Ihr wart echt eine riesengroße Hilfe!  :thumbup:  :respekt:

VG, Dendrit
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Dendrit

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Re: Insolvent - Stromabstellung - wird keine Ratenzahlung gewährt
« Antwort #10 am: 06. Mai 2010, 16:33:45 »

So, bin wieder mit PC online. :)

Eins hab ich gelernt: "Ab 01.05." ist nicht gleich mit "Am 01.05.": gestern kam jemand zu meiner Freundin und wollte den Strom abstellen, sie ließ ihn aber nicht rein. Jetzt werden wohl die Stromwerke reagieren müssen: sie ist ja zahlungswillig, sie hat die Hälfte zusammen bekommen - aber die wollen die ganze Summe auf einmal. Der "Abstell-Mensch" bot pfänden an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Insolventen wirklich was zu pfänden gäbe. Zumindest bei ihr nicht.

Ein kleiner Witz - ähm, soweit man ihn als solchen bezeichnen kann, aber zum trockenen Lächeln reichts: mein Dad (nicht insolvent, "lediglich" Geringverdiener, Halb-Rentner) bekam auch eine zu hohe Stromrechnung und bat um 12-Monatsraten. Abgelehnt mit der Begründung, er könnte vor Ablauf der 12 Monate altersbedingt sterben (ist grad Anfang 60) und genehmigten (gnädigerweise) Raten auf 6 Monate. Er musste also mind. 6 Mon. leben.  :mad2:  OK, wenn er 80 wär, könnt ich es ja noch nachvollziehen. Wobei er trotzdem von einem Moment zum anderen einen Infarkt bekommen kann und daran stirbt. Aber das kann auch schon im Kindesalter vorkommen. Mann, mann - was da arbeitet oder gedacht wird.  :uneinsichtig:

VG, Dendrit
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