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Autor Thema: Insolvent und auf einmal Strafverfahren anhängig???  (Gelesen 2777 mal)

Waldfee1975

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Insolvent und auf einmal Strafverfahren anhängig???
« am: 01. März 2008, 11:56:00 »

Hallo zusammen,

ich möchte mich heute mit einer etwas ungewöhnlichen Frage an Euch richten.

Mein Mann und ich sind seit ca. einem Jahr insolvent, vorher waren wir selbstständig. Gegen einen ehemaligen Geschäftspartner ist seit letztem Jahr ein Betrugsverfahren anhängig. Dieser meint nun, uns die Schuld in die Schuhe schieben zu müssen. Aufgrund dieses Umstandes fand in unserem Beisein in unserem zu Hause eine Durchsuchung seitens der hier ansässigen Kriminalpolizei statt. Dabei wurden unsere Rechner und ein paar Ordner beschlagnahmt, die wir bis dato nicht wiedergesehen haben. 

Auf den Rechnern und in den Ordnern befanden sich die relevanten Daten und Kontoauszüge, welche wir zur Erstellung der noch fehlenden Einkommensteuererklärungen aus 2005 und 2006 benötigen. Diese Erklärungen müssen im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch erstellt werden. Das ist uns nun aus ersichtlichen Gründen nicht mehr möglich - es sei denn, wir bekommen die Unterlagen und Rechner irgendwann zurück.

Die Fragen, die uns nun auf der Zunge liegen sind Folgende:

1. Inwieweit ist die aktuelle Situation relevant für das Insolvenzverfahren?
2. Muss der Insolvenzverwalter davon in Kenntnis gesetzt werden?
3. Kann das Fehlen der Einkommensteuererklärungen zum Versagen der Restschuldbefreiung führen?
4. Gesetz dem Fall, was würde es für das Insolvenzverfahren bedeuten, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte?

Ich danke Euch recht herzlich vorab für Eure Antworten.

Lg, Waldfee1975
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ThoFa

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Re: Insolvent und auf einmal Strafverfahren anhängig???
« Antwort #1 am: 01. März 2008, 23:45:39 »

Hallo,

das Betrugsverfahren hat auf die Insolvenz keinen Einfluss. Sollte es sich dabei um eine bestimmte Forderungen handeln, würde diese unter Umständen nicht unter die RSB fallen.

Keine Erstellung der Steuererklärung hat keinen Einfluss auf die Insolvenz, zudem ist der IV für die Erstellung der Erklärungen zuständig.

MfG

ThoFa
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Waldfee1975

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Re: Insolvent und auf einmal Strafverfahren anhängig???
« Antwort #2 am: 03. März 2008, 10:48:25 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank für Deine Antwort.

Das heißt also, wenn wir keine Steuererklärungen machen (können), gelten die Schätzungen des Finanzamtes als Richtwert für die RSB, richtig?

Inwiefern ist der IV für die Erstellung der Steuererklärungen zuständig?

Uns wurde damals gesagt, dass wir die Erklärungen erstellen (lassen) müssen. Da wir uns damit überhaupt nicht auskennen, müssten wir einen Steuerberater beauftragen, was aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht möglich ist. Und Hilfevereine für Einkommensteuer gibt es meines Wissens nach nicht - zumindest konnte mir bisher keiner sagen, ob und überhaupt und wenn, dann wo.  :wink:

Ich hatte unserem IV deshalb vorgeschlagen, die Schätzungen zu akzeptieren. Das hat dieser abgelehnt und sogar Widerspruch beim Finanzamt eingereicht. Ich denke, ihm wird jetzt keine andere Möglichkeit mehr bleiben, sofern PC´s und Unterlagen (noch) unter Verschluss sind.

Lg und einen guten Start in die neue Woche, Waldfee1975
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