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Autor Thema: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit  (Gelesen 2674 mal)

skysurfer99

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Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« am: 06. Juni 2011, 21:58:01 »

Hallo,

aufgrund von Steuerrückzahlungen aus meiner selbständigen Tätigkeit (Einzelunternehmung) wurde vom Gericht eine Insolvenz eingeleitet. Zeitgleich habe ich selbst eine Verbraucherinsolvenz beim Gericht beantragt. (11 Gläubiger inkl. Finanzamt)

Das Verfahren zieht sich schon seit 08/2010 hin. (Tag der Eröffnung des IV Verfahrens.) Nach Rückfrage beim Gericht handelt es sich um eine geregelte Insolvenz.

Meine alte selbständige Tätigkeit hatte ich schon zum 31.12.2009 abgemeldet. Eine neue Selbständigkeit für einen freiberuflichen Job hatte ich am 01.01.2010 angemeldet. (Kleinunternehmerregelung ohne MwSt)

Zu meiner Wohnsituation: Ich wohne in einer WG wo ich Hauptmieter bin. Die Untermieter zahlen direkt auf mein Konto ein und ich überweise das Geld an meinen Vermieter. Mein Anteil ist geringer, als wenn ich mir eine 1-Zimmer Wohnung mieten würde.

Jobsituation: Freiberuflich mit monatlich schwankenden Einnahmen.

Krankenversichert: Privat

Der zugeteilte IV hatte sich in 10/2010 bei mir gemeldet. Während eines persönlichen Gesprächs habe ich alle Auskünfte gegeben.
Zu meiner Wohnsituation wurde gesagt das der IV alle Verträge von den Untermietern und meinen Hauptmietvertrag kündigen möchte.

Im 02/2011 habe ich dann noch einmal um schriftliche Stellungnahme gebeten warum der IV meinen Wohnraum kündigen möchte.

In diesem Monat habe ich dann auch die Steuererklärung sowie die Auflistung meiner Ein- und Ausgaben den IV übergegeben.

Erst in 04/2011 erhielt ich eine Antwort mit Bestätigung des Erhalts der Steuerunterlagen mit ein paar kleinen Rückfragen.

Mietverträge sind nicht gekündigt worden und habe auch noch keine Antwort auf meine Rückfrage.

Im April erhielt ich einen Auftrag aus meiner freiberuflichen Tätigkeit mit einer Vorkasse Zahlung für diesen Auftrag. Mit den Auftrag bin ich noch bis ende des Jahres beschäftigt. Mit allen Verdiensten über das Jahr gesehen falle ich unter die Pfändungsgrenze.

Jetzt wurde mein Konto gesperrt und das Geld auf das vom Gericht eingerichtete Anderkonto überwiesen.

Ich muss jetzt noch laufende Kosten bezahlen.. wie z.B. mein Mietanteil / Krankenversicherung / Arztrechnungen / Telefonanbieter
 / Lebensmittel. (Alles neue Verbindlichkeiten).

Bei meiner Krankenversicherung reiche ich meistens erst die Belege ein und zahle die Rechnungen nach Erstattung. Meistens werden Rechnungen auch nicht
voll erstattet (z.B. Zahnarzt).

Auch diese Erstattungen wurde auf das Anderkonto überwiesen.

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe erst einmal dem IV darüber informiert und noch mal meine Sache dargelegt.

Danke ...






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Angestellte80

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Re: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 20:56:55 »

da hilft meines Erachtens nach nur ein offenes persönliches Gespräch mit dem IV oder dem Gericht, wenn der sich nicht kümmert. Ich denke du wirst aufjedenfall beweisen müssen, dass es hier um einen Arbeitsvertrag geht, der Vorkasse überwiesen wurde für die Arbeit bis Ende des Jahres. Ohne dem denke ich wirst du eher schlechte Karten haben.

Andere Frage: Warum bist du privat versichert? Du kannst doch auch in die freiwillige Gesetzliche, die ist nicht so teuer.  :whistle:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« Antwort #2 am: 07. Juni 2011, 21:07:30 »

Das mit der Einziehung der Erstattung für Krankenversicherung ist leider so durch BGH-Urteil entschieden. Deshalb die Versicherungsleistung sofort an den jeweiligen Arzt abtreten und direkt dorthin überweisen lassen.
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Maurice Garin

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Re: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« Antwort #3 am: 07. Juni 2011, 21:23:16 »

Das mit der Einziehung der Erstattung für Krankenversicherung ist leider so durch BGH-Urteil entschieden.

Haben Sie da ein Aktenzeichen? Ich kenne das nur andersrum: BGH, Beschluss vom 4. 7. 2007 - VII ZB 68/ 06

Zitat
Deshalb die Versicherungsleistung sofort an den jeweiligen Arzt abtreten und direkt dorthin überweisen lassen.

Das scheitert im eröffneten Verfahren m.E. an § 80 InsO. Wenn die Erstattungsansprüche zur Masse gehören (was m.E. nicht so ist, s.o.), dann kann der Schuldner sie nicht wirksam abtreten.
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Der_Alte

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Re: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« Antwort #4 am: 08. Juni 2011, 09:23:42 »

Mein Fehler, ich hatte ein Urteil aus 2004 im Zusammenhang mit beamtenrechtlicher Beihilfe falsch in Erinnerung.
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tomwr

Re: Insolvent und freiberufliche Tätigkeit
« Antwort #5 am: 08. Juni 2011, 21:12:30 »

Mal zu den anderen Aspekten

freiberufliche (selbständige) Tätigkeit

Hier ist es in der Tat so, dass Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit dem Insolvenzbeschlag unterliegen (also auf das Anderkonto des TH gehen) sofern entweder keine Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den IV vorliegt und auch kein Pfändungsschutzantrag nach §850i ZPO gestellt wurde (dringendst nachholen).

Die Mietsituation ist in der Tat sehr unglücklich. Generell ist es auch hier so, dass die Einnahmen der anderen Untermieter auf dem Konto dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dringendst zu ändern. Eventuell Verträge in eine WG ummünzen oder selbst Untermieter werden und die Miete durch einen anderen überweisen lassen. Oder mit dem Vermieter reden und jeder zahlt seinen Anteil direkt an den Vermieter. Sofern der mitmacht, erhöhter Aufwand und was ist wenn einer der Untermieter nicht oder unpünktlich zahlt ?
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