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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 2683 mal)

Bellaluna

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Insolvenz
« am: 27. April 2014, 10:57:53 »

Hallo, ich habe folgendes Problem.
ich bin der Kreditnehmer und meine Exfrau war als Bürge für den Kreditbetrag engetragen.
Bisher habe ich die Raten bezahlt. Leider wurde ich arbeitslos und habe um Stundung der Kreditraten gebeten. die Bank hat zugestimmt, aber im gleichen Abtemzug wurde kam ein Gerichtsvollzieher zu meiner Exfrau, diese konnte ebenfalls nicht zahlen und dann dafür einen Offenbarungseid machen müssen.
Nunmehr hat Sie Privatinsolvenz angemledet und meine Schulden mit in die Insolvenz genommen.
Meine Frage: Da ich immer noch arbeitslos und die Raten nicht übernehmen kann. Muss ich die Raten wenn ich wieder arbeite weiter zahlen, obwohl diese in der <privatinsolvenz meiner Exfrau stehen. Wer kann mir da weiterhelfen?
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Der_Alte

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Re: Insolvenz
« Antwort #1 am: 27. April 2014, 15:34:18 »

Da beide Gesamtschuldner sind, haftet auch jeder einzeln für den Gesamtbetrag.

Wenn also bei der Ex-Frau die Schulden nach einer Restschuldbefreiung nicht mehr einzutreiben sind, bleibt gleichwohl dem Gläubiger die Möglichkeit, bei dir die Schuld weiterhin einzufordern.

Ist der Kredit die einzige Schuld oder gibt es noch weitere. Und wenn es nur diese eine Forderung gibt, ist sie in einem überschaubaren Zeitraum zu zahlen? Besteht die Chance, die Arbeitslosigkeit zu überwinden?

Ich würde mich bei einer Schuldnerberatung beraten lassen.
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Bellaluna

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Re: Insolvenz
« Antwort #2 am: 27. April 2014, 17:18:00 »

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort, was ich jetzt trotzdem nicht verstehe, sie hat die Forderung ja in Ihre Privatinsolvenz hineingenommen, sodass doch eigentlich damit die Schuld von Ihr beglichen wird.
Denn wenn dies nicht so ist, dann würde die Bank ja weiterhin kassieren und zwar das Doppelte, die Exfrau würde zurückzahlen und ich.
Sehe ich das falsch?
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Insokalle

Re: Insolvenz
« Antwort #3 am: 27. April 2014, 19:18:07 »

Ja, das sehen Sie falsch.

Hauptschuldner und Bürge sind keine Gesamtschuldner, weil der Hauptschuldner zuerst in Anspruch genommen wird.

Mit dem Insolvenzverfahren entzieht sich der Bürge seiner eigenen Verpflichtung. Damit ist die Forderung gegen die Bank aber nicht bezahlt. Die Forderung besteht gegen den Hauptschuldner also weiterhin.
Soweit vom Bürgen Zahlungen auf die Hauptschuld geleistet werden, reduziert sich zwar die Hauptschuld. In der Höhe der Zahlungen geht die Forderung der Bank gegen den Hauptschuldner auf den Bürgen über. Ist der Bürge im Insolvenzverfahren, erhält die Bank meist geringe Quotenzahlungen, so dass die Bank normalerweise nicht voll befriedigt wird.

Das bedeutet im Ergebnis:
1. Die Bank wird nicht doppelt bezahlt.
2. Der Hauptschuldner muss so oder so zahlen.



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HausH

Re: Insolvenz
« Antwort #4 am: 27. April 2014, 19:38:09 »

 :hi:,

da muss ich mal mit einer Frage eingreifen. In meinem Fall bestehen Schulden bei einer Bank (Dispo), ich bin in der WVP, meine Frau ist nicht im Insolvenzverfahren. Es war ein gemeinsames Konto, die Bank versucht ab und zu telefonisch meine Frau zu erreichen, weil sie etwas mit ihr zu regeln hätten. Sie wollen von Ihr den Dispo bezahlt haben, obwohl sie quotenzahlungen durch meine Insolvenz erhalten.

Läuft hier etwas falsch?

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Bellaluna

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Re: Insolvenz
« Antwort #5 am: 27. April 2014, 20:27:10 »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Schönen Sonntag noch  :biggrin:
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Insoman

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Re: Insolvenz
« Antwort #6 am: 28. April 2014, 16:15:00 »

@HausH
Zitat
Es war ein gemeinsames Konto..
In diesem Fall greift das Prinzip der Gesamtschuldnerschaft.
Die Bank kann sich mit der Gesamtforderung an den nicht insolventen Schuldner halten.
Die Summe der Quotenzahlungen muss natürlich in Abzug gebracht werden.
Vollstreckungsverbot für Forderungen aus laufenden Bezügen besteht nur gegen den Insolvenzschuldner.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

HausH

Re: Insolvenz
« Antwort #7 am: 28. April 2014, 17:02:49 »

 :hi: @ insoman,

danke für die Antwort, das würde ja heißen (wenn ich es interpretiere) das die Bank so lange die Füße still halten muss/sollte, bis meine Verfahren rum ist. Wenn das nicht so wäre dann besteht die Gefahr der Überzahlung an die Bank?

gruß von Haus H
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Insokalle

Re: Insolvenz
« Antwort #8 am: 28. April 2014, 18:55:16 »

Das soll eigentlich nicht passieren. Würde Ihre Frau die Restforderung bezahlen, müsste die Bank das dem TH mitteilen, damit sie eben nicht mehr als 100% erhält.
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