Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PapiTapi am 23. Mai 2015, 18:14:39

Titel: Insolvenz
Beitrag von: PapiTapi am 23. Mai 2015, 18:14:39
Hallo,

wollte mich erst mal hier erkundigen, ob mir jemand erklären kann, wie ein Insolvenzverfahren denn genau abläuft und was da alles auf einen zu kommt.

Danke vorab für die Hilfe
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: tuscanyleas am 24. Mai 2015, 15:23:47
Warst du schon bei der Schuldnerberatung ?
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: wiwo am 25. Mai 2015, 06:44:07
Hallo,

schau mal links in die Navigationsleiste, dort findest Du viele Antworten auf Deine Fragen!
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: insolvenzmensch am 25. Mai 2015, 15:27:14
wollte mich erst mal hier erkundigen [...] wie ein Insolvenzverfahren denn genau abläuft und was da alles auf einen zu kommt.

Ganz grob:
1) Mit einem Anwalt vorher einen möglichen Vergleich aushandeln (vllt musst du nur 2.000 anstatt 10.000 EUR zahlen)
2) Bei fruchtlosem Vergleich stellt der Anwalt Antrag auf Restschuldbefreiung beim Gericht
3) dir wird ein Treuhändler (der verteilt später dein Einkommen an die Gläubiger) zugeteilt
4) Du musst natürlich dein Vermögen offenbaren
5) in der Insolvenz musst du dich um Arbeit kümmern und wenn du welche hast, wird dir Lohn nach der Pfändungstabelle gepfändet und dem TH gegeben, der es verteilt
6) Mach keine Schulden oä während der Insolvenz (uU bekommst du auch keine Verträge oä)
7) nach spätestens 6 Jahren ist alles vorbei

Meine PI ist in wenigen Monaten stressfrei vorbei :D

Abgesehen davon ist die PI aus meiner Sicht eine einfache Sache. Ich habe keinerlei negative Auswirkungen in meinem Leben bemerkt, außer die peinliche Situation, die PI beim Arbeitgeber anzusprechen. Sonst ist die PI ja im Grunde auch nur eine Art "Kredit", den ich nur Gehaltspfändung nun regelmäßig abgezahlt habe. Ein "Musterinsolvenzmensch" war ich quasi.

MFG
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: tuscanyleas am 26. Mai 2015, 12:00:54
Bevor Du zum Anwalt gehst hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht
Dann musst du den Anwalt für das aussergerichtliche Verfahren nicht zahlen...


Aber dem Anwalt vorher sagen das du nen Schein hast...nicht jeder nimmt ihn auch an.
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: PapiTapi am 28. Mai 2015, 16:23:28
Wo muss ich da denn beim Amtsgericht hin?
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: tuscanyleas am 28. Mai 2015, 16:25:50
Wo muss ich da denn beim Amtsgericht hin?

Zu einem Rechtspfleger....mit dem Anfangsbuchstabe deines Nachnamens...

Geht da von A- Z...

Belege  ( Lohnzettel, Mietvertrag etc. ) mitbringen
Titel: Re: Insolvenz
Beitrag von: PapiTapi am 31. Mai 2015, 04:08:04
Und wenn man eine GmbH hätte, wo könnte man sich denn dann über die richtige GmbH Abwicklung Informieren?
Titel: GmbH-Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 31. Mai 2015, 22:06:40
"Und wenn man eine GmbH hätte, wo könnte man sich denn dann über die richtige GmbH Abwicklung Informieren?"

Wenn Sie Geschäftsführer einer GmbH sind, dann helfen Ihnen die vorherigen Beiträge nicht weiter. Sie werden weder einen Beratungshilfeschein zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuch gem. § 305 InsO erhalten noch eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt. Zudem tickt die Uhr (mögliche Insolvenzverschleppung).

Der Weg wäre dann entweder sich online den Insolvenzantrag für eine Unternehmensinsolvenz (juristische Person) zu besorgen und zu versuchen, den Antrag alleine auszufüllen, was allgemein schon Probleme verursacht oder  sich an eine auf Unternehmen spezialisierte Beratungsstelle zu wenden.
Zudem sind ganz grundsätzliche Fragen zu klären, u.a. die der persönlichen Haftung und die Auswirkungen der GmbH-Insolvenz auf das eigene Vermögen (ggf. ist ein eigenes Insolvenz- und restschuldbefreiungsverfahren parallel zu beantragen) oder auch die Frage, ob die GmbH oder Teile davon ggf. durch das Insolvenzverfahren gerettet werden können/sollen.

Wird für die GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, kommt es ferner darauf an, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse (Vermögen) noch vorhanden ist. Wenn nicht, wird der Eröffnungsantrag abgewiesen. Es bedarf dann weiterer Entscheidungen.

Antrag juristische Peronen

http://justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/Antragsformular_-_Insolvenzverfahren_juristische_Person.pdf (http://justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/Antragsformular_-_Insolvenzverfahren_juristische_Person.pdf)

Merkblatt Unternehmensinsolvenz

http://justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/0150_merkbl_eigenantr_regelinsolv.pdf (http://justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/0150_merkbl_eigenantr_regelinsolv.pdf)