Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rtabbi am 22. Januar 2008, 18:42:25
-
Hallo,
ich bin neu hier.
Meine Frage,auf die mir hoffentlich,jemand antworten kann.
Bei PI ,wird dann auch Auto und Garten veräußert,Technische Geräte zu Hause,LCD TV(wird noch abgezahlt),Player und nicht zu vergessen Computer etc.
Wir tragen uns mit mit dem Gedanken einer PI!
mfg rtabbi :gruebel:
-
Grundsätzlich kann man so nicht entscheiden was bei ihnen unter die Verwertung fällt.
Es gilt dass alle Mittel (einschl. PKW) die zur Ausübung der Erwerbsobliegenheit notwendig sind, unpfändbar bleiben.
Desweiteren sind alle Haushaltsgegenstände unpfändbar, die nicht unter Luxus fallen.
Alle technischen Geräte (einschl. Auto) die derzeit noch finanzeirt sind, haben in aller Regel ein Sicherungsrecht des Kreditgebers. Der wird davon bei Insolvenzeröffnung Gebrauch machen.