Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hessenland am 25. Dezember 2009, 14:33:46
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Hallo, ich habe eine Frage:
wie ist es bei einem Insolvenzverfahren, wo wegen einer Erwerbsunfähgikeitsrente und krankheitsbedingter Unfähigkeit, einer Arbeit nachzugehen, mit der Insolvenz.
Es steht fest, dass sich am Einkommen nichts mehr ändern kann und die Rente ist unter der Pfändungsfreigrenze. Kann man in diesem Fall ein schnelleres Verfahren bekommen? Ich habe vor Wochen irgendwo gelesen, dass es zu einem höchstrichterlichen Urteil kommen soll, dass in solchen Fällen, wo kein höheres Einkommen möglich ist, das Insolvenzverfahren kürzer laufen kann als es normal wäre.
Weiß jemand etwas darüber?
Danke, hessenland
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Kann man in diesem Fall ein schnelleres Verfahren bekommen?
- nein. Bislang ist das RSB-Verfahren 6 Jahre.
Weiß jemand etwas darüber?
- nein.
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Ich gehe davon aus, das Sie Ihre 6 Jahre durchlaufen müssen, und anschl. Ihre Restschuldbefreiung bekommen. Läuft eben dann alles auf einen Null-Plan hinaus.
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Nein das ist festegelegt auf 6 Jahre, denn rein theoretisch, kann sich ja die Einkommenssituation trotzdem ändern, oder zumindest die Vermögenslage, durch Erbschaft oder Gewinn.