"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 1531 mal)

jgzx6r

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Insolvenz
« am: 12. Januar 2010, 20:45:33 »

Hallo ich habe seid 3 Jahren Privatinsolvenz. Jetzt hatte ich ein paar Probleme Waschmaschine kaputt und Auto defekt und wie es so ist kein Geld zum reparieren. Mein Chef ist ein sehr sozialer Mensch er hat mir ein Firmendarlehn von 1000,- gegeben.(er weiß nichts von der Insolvenz ) Ich muß 60,- jeden Monat zurückzahlen wird ab Februar automatisch vom Lohn abgezogen. Ich muß aber jeden Monat meinen Lohnzettel an meinen Insolvenzverwalter schicken und da steht ja alles drauf auch ab Februar die Rate von 60,- Euro. Jetzt meine Angst kann mein Insolvenzverwalter da Ärger machen und mir die Insolvenz versagen bzw die Restschuldbefreiung. Ich bitte um ehrliche Antworten ich habe wirklich Angst das das ein ganz großer Fehler war was ich da gemacht habe mit den Firmendarlehn. Im vorraus habt vielen Dank.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenz
« Antwort #1 am: 13. Januar 2010, 16:39:54 »

Ich gehe mal davon aus, dass das eigentliche Verfahren nach §200 InsO aufgehoben ist und Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden.

Danach ein herzliches Willkommen bei pwn.

Zur Frage.
Unter der oben genannten Voraussetzung ist das Darlehen unschädlich.
Sie dürfen nach Eröffnung neue Schulden machen.
Den Pfändbaren Betrag berechnen Sie nach wie vor , also ohne den Abzug der 60,-

Also alles im grünen Bereich.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz