Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ela_silo am 14. April 2010, 20:58:08

Titel: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 14. April 2010, 20:58:08
hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine frage.
mein mann hat eine privatinsolvenz und ich wollte gerne wissen wie das ist er hat einen neuen job gefunden und verdient da so etwa 1800 euro  manchmal auch etwas mehr oder weniger muss er den immer bis zu 1200 euro abgeben er hat noch ganze 4 jahr die schulden waren 10000 euro ?
davon hat der treuhänder schon 6000 euro von seiner lebensversicherung bekommen.
danke schon mal für die antworten.

Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ThoFa am 14. April 2010, 23:18:18
Hallo,

die Abgabe richtet sich immer nach der Pfändungstabelle, die Sie hier in der linken Navigation finden.

Wenn Ihr Mann 1.800,00 EUR netto verdient, dann muss er bei keiner unterhaltspflichtigen Person 570,40 EUR abgeben. Wenn Sie z.B. kein eigenes Einkommen haben und damit von ihm Unterhalt beziehen muss er nur noch 222,05 EUR abgeben. Sind auch noch Kinder da, wird es noch weniger.

MfG

ThoFa
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 15. April 2010, 14:55:40
hallo,
also ich habe bis jetzt noch keinen neuen job gefunden.
bei uns gibt es leider noch keine kinder.
er verident 2000 euro brutto
 netto bekommt er dann fast 1800 euro raus.

 wie ist das den wenn ich knapp 250 euro jeden monat verdiene muss er dann mehr an den treuhänder abgeben?
danke für die schnelle antwort
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: rookie am 15. April 2010, 15:01:41
hallo,
also ich habe bis jetzt noch keinen neuen job gefunden.
bei uns gibt es leider noch keine kinder.
er verident 2000 euro brutto
 netto bekommt er dann fast 1800 euro raus.

 wie ist das den wenn ich knapp 250 euro jeden monat verdiene muss er dann mehr an den treuhänder abgeben?
danke für die schnelle antwort



Solange Ihr Mann Sie als unterhaltsberechtigte Person anerkannt bekommt, müssen Sie den Treuhänder gar nichts abgeben.
Nur das Gericht kann entscheiden wann Sie nicht mehr als solche Person gelten.

Dazu muss der Treuhänder einen Antrag bei Gericht stellen.

Bei Ihrem Verdienst von 250€ brauchen Sie sich da aber keine Gedanken zu machen. Das wird erst ab 400-450 € relevant.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 15. April 2010, 15:07:03
also muss mein mann bei seinem treuhänder einen antrag stellen ob er mir unterhaltspflichtig ist?
oder müssen wir uns gleich an das gericht wenden?
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: paps am 15. April 2010, 21:51:49
Sie sind von Rechts wegen (§850c ZPO) zu berücksichtigen.

Wegen eigenen Einkünften kann (muß aber nicht) das Gericht anderes festlegen.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 15. April 2010, 22:24:52
hallo,
danke wir kennen uns leider garnicht aus und dachte ich frage einfach mal hier da unser treuhänder uns darüber auch nicht informiert.
ich werde nächste woche mal beim treuhänder anrufen das er uns das mal beantragen soll.
danke schönen abend und schönes ruhiges wochenende!
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 16. April 2010, 10:48:19
Was wollen Sie, das der TH beantragen soll??

Ihr Mann soll seinen Arbeitgeber auffordern, Sie bei der Berechnung des pfändbaren Lohns als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen, wenn der AG dies nicht bereits macht.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 16. April 2010, 21:17:57
ich dachte ich muss das bei gericht machen oder das gericht muss das entscheiden?
ich hätte jetzt den treuhänder aufgefordert mir das schriftlich zu erklären wie ich das machen muss.
aber nun werde ich den arbeitgeber von meinem mann fragen ob er das machen kann.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 17. April 2010, 11:05:53
Was machen kann??

So schwer ist das doch nicht: Die anderen haben es doch schon geschrieben. Der Arbeitgeber muss die unterhaltsberechtigten Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigen. Und zwar ohne Gerichtsentscheidungen.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 19. April 2010, 17:04:01
ja habe ich jetzt auch verstanden!
ich werde es mal versuchen.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: rookie am 19. April 2010, 17:38:33
Der Arbeitgeber muss nach Ihren Angaben verfahren.....er braucht dazu keine Gerichtsurteile oder sonstwas schriftliches.

Wenn der AG trotz Kenntnis der unterhaltsberechtigetn Personen zu viel abführt, muss er Ihnen das Geld ersetzen.........war unlängst auch bei mir persönlich der Fall.

Vom Th bekommen Sie nichts zurück.
Titel: Re: insolvenz
Beitrag von: ela_silo am 19. April 2010, 19:15:25
danke für die antwort
bei dem letzten arbeitgeber war das so das er gerade mal 1200 euro verdient hat und man trotzdem was abgezogen hat 30 euro zwar nur aber das ist für uns auch schon viel geld.
ich werde es meinem mann sagen das er das seinem arbeitgeber mitteilen soll und dann werden wir schon sehen was passiert.