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Autor Thema: Hilfe gesucht- Verkauf von Haus mit Zwangsicherungshypothek  (Gelesen 2664 mal)

Otto64

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Hallo Zusammen,

wer kann mir eine Auskunft erteilen.
Ich befinde mich in der Regelinsolvenz, genauer gesagt in der WVP. Mein Haus wurde mir vom IV zur freien Verfügung zurückübertragen.
Im Grundbuch stehen 3 Sicherungshypotheken, die in der Inso. gemeldet sind.
Wie kann ich jetzt das Haus verkaufen, da der Erlös maximal 30% der Zwangssicherheitshypotheken ausmacht. Diese aber auch in der Inso.-Masse sind. Geht da ein Verkauf überhaupt?
Ich würde mich über euere Meinung freuen.
Otto64
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paps

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Re: Hilfe gesucht- Verkauf von Haus mit Zwangsicherungshypothek
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 19:44:55 »

Zunächst muß man zwischen dinglichen und persönlichen Schulden trennen.

Persönliche Schulden (Kredite) bekommen Sie mit der Inso los.

Dingliche Schulden(Hypothek) lasten auf dem Grundstück, dass ja kein Inso durchführen kann. :whistle:

Ein jetziger Verkauf ist nur mit Zustimmung des/der Grundschuldgläubiger möglich.
Einer der drei wird sicherlich die ZV einleiten.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Otto64

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Re: Hilfe gesucht- Verkauf von Haus mit Zwangsicherungshypothek
« Antwort #2 am: 05. August 2010, 09:38:08 »

Vielen Dank für die Antwort.
Bei den Zwangssicherungshypotheken handelt es sich um Ruckständigen Kindesunterhaltsvorschuss vom Jugendamt, offene Wasserrechnung und eine Kundenanzahlung die nicht mehr beglichen werden konnte. Dies alles aus Zahlungsschwierigkeiten durch die Scheidung. Hatte schon vor der Insolvenz eine EV abgeben müssen.

Wenn ich die Glaubiger anschreibe, wie könnte ich das vormulieren. Sie stehen ja auch wie gesagt in der Inso.- Masse mit drin.Der Verkaufserlös würde an den IV gehen, dieser Deckt ja bestimmt erst seine Kosten. Also würde bestimmt nichts, oder nur wenig über bleiben.
Ich wäre über eine Antwort sehr Dankbar.
Otto64
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paps

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Re: Hilfe gesucht- Verkauf von Haus mit Zwangsicherungshypothek
« Antwort #3 am: 05. August 2010, 19:21:28 »

Wie wurden die zwangsgesicherten Schulden zur Tabelle gemeldet?

Der Verkaufserlös geht nach Freigabe eben nicht an den IV/TH sondern an die Grundschuldgläubiger in II und III des Grundbuchs.
Sind diese Abteilungen frei, dann an die Zwangssicherungsgläubiger.

Beim Verkauf wird es so sein, dass die Hypotheken zu löschen sind.
Sonst wird wohl keiner kaufen wollen.
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 19:30:39 von paps »
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