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Autor Thema: Insolvenz  (Gelesen 2966 mal)

Smili

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Insolvenz
« am: 23. Januar 2007, 23:22:16 »

Kann mir vielleicht einer erklären, wann ich mich in der Insovenz befinde und wann in der Wohlverhaltensperiode?
Wo ist hier der Unterschied?

Danke im voraus [addsig]
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paps

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Insolvenz
« Antwort #1 am: 23. Januar 2007, 23:33:45 »

Welche Variante soll es denn sein?
Spass bei Seite.

Landläufig: Insolvenz = Antragstellung beim Gericht bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Aus sicht des Gesetzgebers - VInso
-Außergerichtlicher Einigungsversuch
-Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
-(ev. gerichtlicher Einigungsversuch)
-Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Durchführung des Verfahrens
 und Beendigung des Verfahrens = Insolvenz(verfahren)
-Ankündigung der Restschuldbefreiung
-Wohlverhaltensphase
-Erteilung der Restschuldbefreiung

Auf die landläufig genannten 6 Jahre(72 Monate Abtretung der pfändbaren Bezüge) wird das Insolvenzverfahren angerechnet.
Somit beginnt die eigentliche \"Wohlverhaltensphase\" mit der Eröffnung des Verfahrens

Feuerwald hat das hier aber gleube ich viel besser erklärt:

Wohlverhaltensphase
:pfeifen:

Nachtrag: wenn ich das so lese... ob das einer außer mir versteht?[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Smili

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Insolvenz
« Antwort #2 am: 23. Januar 2007, 23:55:13 »

Na super, habe natürlich nur Bahnhof verstanden. Liegt an der Uhrzeit, kann ja nur!

Klartext:

Habe im April 2006 ein Schreiben des Amtsgerichtes bekommen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gleichzeitig hat sich der Th. gemeldet... Alle Unterlagen abgegeben..... Jetzt im Dezember musste ich Einkommensnachweise bringen und Kontoauszüge..... Keine Beanstandung! Wann bin ich dann also in der Wohlverhaltensp. und bekomme ich Bescheid? Von wem bekomme ich Bescheid? Macht der Th. jetzt wieder meinen Lohnsteuerjahresausgleich, oder kann ich den wieder selber machen?....... Grrr.weiß eigentlich gar nichts, weiß auch nicht wo ich solche Infos bekomme??? Mein Th. ist nicht sehr gesprächig, meistens keine Zeit, hat drei Kanzleien..... Super Geschäft mit der Inso....

Nein, bin nicht blond, brauche manchmal nur etwas länger!!!!!!

Gruß Smili[addsig]
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paps

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Insolvenz
« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 00:16:28 »

ich wußte es...
Wenn sie noch keinen Beschluß des Insolvenzgerichtes nach § 200 InsO (Aufhebung des Insolvenzverfahrens) haben
(1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens
sind Sie noch im Verfahren.

Die Zeit ab April 2006 wird aber auf die Abtretungsphase (Wohverhaltensphase) angerechnet.
Die Restschuldbefreiung sollten Sie dann im März/April 2012 erhalten

Der Th wäre in diesem Fall verpflichtet, die den Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.. (ist zwar selten, aber es gibt noch IV/TH die sich das antun). Die mögliche Erstattung geht an den TH. Nachzahlungen natürlich auch.

Auskünfte zum Stand sollte Ihnen das Insogericht geben können[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Insolvenz
« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 00:17:30 »

Hallo,

Sie erhalten einen Beschluss vom gericht, mit dem das Insolvenzverfahren aufgehoben wird, erst dann sind Sie in der so genannten WVP. Für die Erstellung der aktuellen ist also noch der TH zuständig.

MfG

ThoFa[addsig]
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Feuerwald

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Insolvenz
« Antwort #5 am: 24. Januar 2007, 00:23:19 »

Wann bin ich dann also in der Wohlverhaltensp. und bekomme ich Bescheid? Von wem bekomme ich Bescheid?

- Es folgt i.d.R. der Schlusstermin und Ankündigung der RSB und der Aufhebungsbeschluss, ggf. auch Einstellung nach 211, 209 Inso. Bescheide kommen vom Gericht.  Rechtskraft ... dann Wohlverhaltensphase.


Macht der Th. jetzt wieder meinen Lohnsteuerjahresausgleich, oder kann ich den wieder selber machen?....... Grrr.weiß eigentlich gar nichts, weiß auch nicht wo ich solche Infos bekomme??? Mein Th. ist nicht sehr gesprächig, meistens keine Zeit, hat drei Kanzleien..... Super Geschäft mit der Inso....

- stille abwarten bis Bescheide kommen.

Mfg
Feuerwald
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