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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz abbrechen, egal wie! (v. Gutefrage.net)  (Gelesen 3769 mal)

CSIMIAMI

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Insolvenz abbrechen, egal wie! (v. Gutefrage.net)
« am: 11. November 2010, 22:45:24 »

Hallo Paps,

hier bin ich  :hi:

Ich hole jetzt mal ganz weit aus, und erzähle Euch in welcher Situation ich mich momentan befinde. Ich hoffe, das Ihr es aufmerksam liest, da es wirklich sehr kompliziert ist.


Ich habe mit 18, einige blöde Fehler getan. Mittlerweile bin ich 20.

Fakten:

Einkommen: 0,00€
Beruf: Schüler bis 2012, ab 2012-2015 Erstausbildung
Alter: 20 Jahre
Regelinsolvenz, seit 17 Monaten am laufen

Es haben 10 Gläubiger zur Tabelle angemeldet. Eine wurde vom Verwalter bestritten (Versicherung), eine Forderung i.H von ca. 7200€ wurde zurück gezogen. Also sind es noch 8 Gläubiger. 2 haben "unerlaubte Handlung angemeldet".

Schuldenstand früher 12127€
Schuldenstand heute 4662€

Pfändbar ist bei mir logischerweiße nichts. Ich habe bisher 55€ durch ebay Verkäufe an den Insolvenzverwalter freiwillig bezahlt. Die Kosten des Inso Verfahrens belaufen sich jetzt schon auf 2350 EUR
Nun zu meinem Problem:
Seit Anfang 2010, surfe ich tagtäglich durch Schulden-Foren, mache mir jeden Tag Sorgen, das ich 2012 nach der Schule keine Ausbildung bekomme, usw. Jetzt ging es mit Herzrhytmusstörungen los, dann kam das Augenflimmern, dann kamen solche Kribbelgefühle im Kopf und Schwindelattacken. Der Arzt hat eine sog. Zukunfts-Angststörung diagnostiziert und mir eine Überweißung für den Psychotherapeuten gegeben. Ich bin auch seit einigen Wochen beim Caritas-Verband in Behandlung. Die Frau von der Caritas-Beratung ist sich sicher, das ich das schaffe.

Mein Vater/Opa, würde mir nächstes Jahr 2000 Euro geben. Mit diesen 2000€ könnte ich die Gläubiger wegbekommen. Aber die Verfahrenskosten kann ich
dann nicht auftreiben.

Da es mir um meine Gesundheit und meinen beruflichen Weg geht, möchte ich da auf jeden Fall wieder raus. Jetzt habe ich gelesen, das man evtl. den Antrag auf RSB zurückziehen, oder den Antrag auf Kostenstundung zurückziehen könnte.

Zum Vergleich: 1 Gläubiger hat bisher zurückgeschrieben und zugestimmt. War eine Forderung von 600€, er ist mit 150€ einverstanden. 7 fehlen noch. Plus
die, die nicht angemeldet haben (rund 600€-800€) wobei das fraglich ist, ob die sich nochmal melden (nach 2,5-3,0 Jahren).

Jetzt suche ich nach einem rechtssicheren Lösungsweg. Ich weiß nicht, ob ich die Gläubiger bezahlen soll, und dann den Antrag zurückziehen soll, oder was allgemein am besten für mich ist.

Ich weiß selber, das ich mir übertrieben Sorgen mache,
aber ich kann es nicht ändern. Ich habe eine Abneigung
gegen das Insolvenzverfahren, das ist nichtmehr normal.

Ich hätte NIE Insolvenz angemeldet, wenn ich gewusst hätte,
das ich "nur" 4660€ Schulden habe - wirklich NIE!

Und das Insolvenzgericht kann mich ja nicht dazu zwingen oder?
Da muss es doch irgendein Weg geben  :dntknw:


Kann mir hier vielleicht jemand helfen? Würde auch die
entspr. Unterlagen per Email zusenden, das ist kein Problem.

Bitte um Hilfe - ich weiß echt nicht weiter!

Liebe Grüße  :hi:
« Letzte Änderung: 12. November 2010, 00:54:40 von CSIMIAMI »
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paps

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Re: Insolvenz abbrechen, egal wie! (v. Gutefrage.net)
« Antwort #1 am: 12. November 2010, 17:47:56 »

Schön, dass Sie meinem Rat gefolgt sind und sich in ein Forum begeben haben, wo jeder Ihr Problem kennt und auch versteht.

In "weltoffenen" Foren, wo jader seine Frage zu lales und jedem loswerden kann und jeder seinen "Senf" dazugibt, ist man mit dem speziellen Problem Scvhulden und Insolvenz an der falschemn Stelle.

An den Anfang der Meinungsäußerung stelle ich jetzt nochmal meine Sicht der Dinge dar.
..........................
Einfach so beenden ist nicht möglich.
Das eigentliche Verfahren muß zu Ende gebracht werden.
Ob am Ende des Verfahrens die vorzeitige RSB stehen soll (alle Gläunbiger haben die Erledigung erklärt oder die Forderungsanmeldung zurückgenommen) oder eine Aufhebung gezwungener Massen (Verfahrenskosten können nicht gezahlt werden, keine Masse vorhanden)ist die grundsätzliche Frage.

Ich persönlich tendiere dazu, sich die RSB erteilen zu lassen, dann wirkt diese auch gegen die GL, die nicht angemeldet haben.
Voraussetzung ist, dass alle GL, die bisher angemeldet haben/werden die Erledigung/Rücknahme erklären.
Problematisch wird es mit den beiden GL, die Vorsatz anmelden.
Hier gilt es zu prüfen, ob dem so ist. Wenn nicht muß dies unbedingt geklärt werden. Sonst gibt es keine vorzeitige RSB.

Eine Rücknahme der Verfahrenkostenstundung bewirkt möglicher Weise die Einstellung des Verfahrens wegen fehlender Masse. Allerdings dürften dann auch die bisherigen Zinsen und Kosten der Gläubiger, die noch nicht verjährt sind, die Schulden erhöhen.



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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Leopold Bloom

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Re: Insolvenz abbrechen, egal wie! (v. Gutefrage.net)
« Antwort #2 am: 13. November 2010, 15:23:17 »

Ich hätte NIE Insolvenz angemeldet, wenn ich gewusst hätte,
das ich "nur" 4660€ Schulden habe - wirklich NIE!


Warum möchtest du denn unbedingt raus aus dem Insolvenzverfahren?
Was ist - für dich - so schlimm daran?


Und warum sind bei dir die Verfahrenskosten so teuer?
Die bemessen sich doch irgendwie nach der Höhe der Forderungen, welche gegen dich geltend gemacht werden.
Meine Verfahrenskosten sind erheblich niedriger, obwohl es bei mir um wesentlich höhere Beträge geht.

PS: Du bist noch jung!
Freu dich über die Erfahrung!
Ich garantiere dir, in deinem späteren Leben wirst du diese Erfahrung nicht mehr missen wollen!

Gruß Leopold Bloom

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malud

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Re: Insolvenz abbrechen, egal wie! (v. Gutefrage.net)
« Antwort #3 am: 15. November 2010, 10:11:31 »

Aus meiner Sicht haben Sie in Ihrer Situation genau das Richtige gemacht: Sie befinden sich im Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung haben Sie beantragt. Wie wohl auch paps und Bloom rate ich Ihnen in Ihrer Situation ab, die vorzeitige Restschuldbefreiung anzustreben. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer vorzeitigen RSB selbst aktiv werden müssen und auch ein gewisses Risiko eingehen, dass Fehler bei der juristischen Umsetzung gemacht werden. Bei zwei Gläubigern kommt nach Ihrer Schilderung ohnehin keine vorzeitige Erteilung der RSB in Betracht. Bitte prüfen Sie aber, ob der Vorwurf der vorsätzlichen unerlaubten Handlung. Wenn es nicht stimmen sollte, legen Sie Widerspruch ein. Der Widerspruch kann auch isoliert gegen das Forderungsattribut vorsätzlich unerlaubte Handlung eingelegt werden.

Wenn Sie von dritter Seite eine finanzielle Unterstützung erhalten können, ist das doch eine tolle Sache. Diese Finanzhilfe könnten Sie beispielsweise für die Bezahlung der Verfahrenskosten einsetzen.   
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