Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: notwehr80 am 12. Oktober 2011, 20:57:26

Titel: insolvenz abbruch
Beitrag von: notwehr80 am 12. Oktober 2011, 20:57:26
Nabend ihr lieben ,

gibt ne möglichkeit ne insolvenz abzubrechen ?
vielleicht über ein ärztliches artest ?

ich höre immer das dies nicht geht ...
wenn es nicht geht wird doch die insolvenz eingestellt wenn ich die zahlungen verweigere oder ?

ich weiß das ich dann die gerichtskosten übernehmen muß naja die müssen sich dann lange hinter den unterhaltsschulden anstellen

schon mal wer erfahrungen gemacht ?
Titel: Re: insolvenz abbruch
Beitrag von: horst69 am 12. Oktober 2011, 23:31:02
Stellt sich zuerst die Frage : WARUM??

Die Inso abbrechen geht meiner Meinung nach nicht, mir ist auch nicht bekannt das die InsO das vorsieht!

Wenn du Mist baust, könnte dir die RSB versagt werden und deine Schulden sind wieder vollstreckbar und du hast zusätzlich die Verfahrenskosten am Hals, macht also eigentlich keinen Sinn ?!?

Zu bedenken ist hierbei auch, das du vor Ablauf von 10 Jahren keinen neuen Antrag auf RSB stellen kannst!
Titel: Re: insolvenz abbruch
Beitrag von: Insoman am 13. Oktober 2011, 13:26:08
Es gibt natürlich die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 207 ff. InsO..
Es droht dann auch keine 10-jährige Sperrfrist, sondern NUR eine 3-jährige..

Das ärztliche Attest kann wohl die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Insolvenzunfähigkeit bescheinigen.
Fehlende Geschäftsfähigkeit -nachträglich- könnte ein Ansatzpunkt sein.. wer will das aber.. :whistle:
Titel: Re: insolvenz abbruch
Beitrag von: Der_Alte am 13. Oktober 2011, 17:12:14
Solange Geld der Masse zufließt, sei es, dass Gehaltsbestandteile abgeführt werden oder durch Verwertung von Vermögensgegenständen, wird das Gericht das Verfahren nicht aufheben, warum denn auch.
Masseunzulänglichkeit ist kein Grund, das Insolvenzverfahren zu beenden und die Wohlverhaltensphase auszuschließen. Ob der Schuldner wirksam die Abtretungserklärung für die 6 Jahre zurücknehmen kann?