Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: itti4564 am 03. Juni 2008, 19:56:22
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Hallo, ich bin Gastwirt und kurz vor der Insolvenz.... Was passiert eigentlich wenn das Gericht eine Insolvenz ablehnt ???? Wie gehts dann weiter und welche gründe gibt es für eine Ablehnung ?
Danke
itti
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Willkommen bei PWN.
Wegen der Möglichkeit der Kostenstundung werden heute kaum noch Verfahrenseröffnungen abgelehnt.
Lediglich wenn das Gericht glaubt, es bestehe die Möglichkeit, die Verfahrenskosten vorab zu finanzieren, kann der Stundungsbeschluß nicht erfolgen.
Sind die Eröffnungsgründe gegeben (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit) wid auch eröffnet.
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OK... danke dafür schon mal.. :wink:
Was ist mit Ablehnung mangels Masse - wenn zB alles über einen Kredit finanziert wurde und dieser eine Eigentumsvorbehalt enthällt - somit also die Masse zwar vorhanden ist aber nicht mir sondern dem Kreditgeber gehört ?
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Hallo,
eine Ablehnung mangels Masse kann nicht passieren, wenn Ihnen die Kosten des Verfahrens gestundet werden.
MfG
ThoFa
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Aha... danke, na dann werde ich mal sehen was auf mich zukommt.... :heulen: