Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: am 26. April 2006, 21:37:24

Titel: INSOLVENZ ANFANG
Beitrag von: am 26. April 2006, 21:37:24
Hallo,

ich bin ziemlich fix und fertig.
hatt vor kuzem ein tex-Mex Restaurant,doch meine rechtsanwältin bantragt die Insolvenz für mich.Gläubiger kommen auf mich zu, da meine rechtsanwälin sich zeit läßt gläubiger anzuschreiben. Ist es schlimm wenn man die E.V. abgibt. sie meinte die E.V. würde sich wegen Insolvenz aufheben. Meine angst war, dass wenn ich die E.V. abgebe nie mehr aus schulden rauskomme.????????????????
Lieben Gruß :denken:
Titel: INSOLVENZ ANFANG
Beitrag von: Sanierer am 27. April 2006, 08:08:02
Hallo Sternchen,

Du warst also einmal Unternehmerin mit einem eigenen Restaurant. Was hatte das Restaurant für eine Rechtsform.
GmbH, Einzelunternehmung?

Deine Rechtsanwältin hat (in Deinem Namen?) die Eröffnung eines (Regel-)Insolvenzverfahrens beantragt.

Ist der Beschluss vom Amtsgericht zugegangen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter (IV) bestimmt?

Du bist jetzt im Schutz des Insolvenzrechtes. Deine Gläubiger sollen sich an den IV wenden?

Hat Deine Rechtsanwältin auch Restschuldbefreiung bei Gericht beantragt?

Du siehst es gibt eine Menge Gesprächsbedarf mit Deiner Anwältin?

Gruss Sanierer
[addsig]
Titel: INSOLVENZ ANFANG
Beitrag von: ThoFa am 27. April 2006, 10:36:23
Hallo,

es kann doch nicht sein, dass Sie bei einer Rechtsanwältin in Beratung sind und noch solche Fragen offen sind. Das scheint mir mal wieder der typische Fall zu sein, ich bin RA dann kann ich das auch.

Wie ist der Stand des Verfahrens ?

MfG

ThoFa