Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hoppeldiballett am 06. Februar 2009, 20:25:08

Titel: Insolvenz Auto behalten?
Beitrag von: Hoppeldiballett am 06. Februar 2009, 20:25:08
Mein Mann und ich haben beide Insolvenz anmelden müssen. Auf seinen Namen läuft ein Auto, dass wir beide beruflich brauchen und uns teilen. Es ist finanziert.  Der Vertrag läuft im Sommer aus. Dann geben wir das Auto zurück und Ende oder wir zahlen lt.Vertrag  ca. € 4000 und es gehört uns. Unser IV hat herausgefunden, dass das Auto jedoch € 6000 Wert ist und will es verwerten. Uns wurde untersagt, weitere Raten zu bezahlen, um niemanden besser zu stellen. Da wir vor einiger Zeit bereits zusätzliches Geld eingezahlt haben, damit wir das Auto am Ende auch kaufen können, könnten wir vereinbaren, dass die Raten verrechnet werden. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir dieses Auto behalten dürfen? Wir haben es sehr pfleglich behandelt, immer alles Inspektionen gemacht.
Da ich unterhalb der Pfändungsgrenze verdiene, nur in Teilzeit arbeite, wurde ich aufgefordert, mir eine besser bezahlte Stelle zu suchen. Innerhalb der Firma könnte sich eine zusätzliche Tätigkeit auftun, für die ich jedoch unbedingt ein Auto brauche. Ist das noch ein weiteres Argument für das Behalten des Autos?
Titel: Re: Insolvenz Auto behalten?
Beitrag von: paps am 07. Februar 2009, 12:17:19
Grundsätzlich müßte die Bank verwerten.
Das Problem kann also nur über den Sicherungsgläubiger gelöst werden.

Zahlen dürfen Sie aber auf garkeinen Fall. Das ist eindeutig schädlich für die RSB.

Da Sie einen PKW zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheiten benötigen, könnte eine Freigabe erfolgen.

Ich sehe aber noch ein weiteres Problem.
Wen  Sie beide voll arbeiten sollen, benötigen Sie u.U. 2 PKW.
Auch mit dem Argument sollten Sie auftreten.
Titel: Re: Insolvenz Auto behalten?
Beitrag von: Hoppeldiballett am 14. Februar 2009, 20:12:59
Unsere TH ist der Meinung, dass das Auto momentan € 6.000 wert ist, was sie nicht für angemessen hält, selbst wenn wir uns ein Auto teilen, was für uns möglich ist und damit auch kostengünstiger ist. Was ist denn nun angemessen. Nach SGB II sind es € 5.000.
Und noch eine Frage: ist es i.O. wenn die TH nur das Erstgespräch zulässt und danach nur noch Telefon und Briefkontakt? Wir schreiben hin und her und ist noch nicht klar, wie es laufen soll.  Hat man Anspruch auf ein Gespräch?