Ein freundliches Hallo in die Runde,
erst mal ein großes Lob für das tolle und informative Forum. Ich hoffe hier vielleicht ein paar Antworten auf meine Fragen zu finden und lege direkt mal los wenn es genehm ist.
Durch eine jahrelange Scheinselbstständigkeit, bin ich finanziell in Schieflage beim Finanzamt geraten (Einkommensteuer)und habe dadurch letztendlich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Diese gab mir recht und der Arbeitgeber musste mich einstellen, mit der Folge, dass das Finanzamt die offenen Forderungen beim Arbeitgeber eingeholt hat (Gesamtschuldnerische Haftung bei Einkommenssteuer). Soweit so gut. Jetzt ist das ganze vor Gericht gelandet und mein Arbeitgeber fordert die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (die ich ans Finanzamt abgeführt habe) zurück. Ist ein Betrag jenseits von Gut und Böse. Wie gesagt ist das ganze vor Gericht und selbst der Richter ist sich nicht sicher wie der Fall zu bewerten ist. Es kann also auch alles zu meinen Gunsten ausgehen. Umsatzsteuer behalten, da vom Finanzamt an mich zurückerstattet, etc.
Jetzt aber zu meiner Frage. Da diese Thema so komplex ist und vermutlich sogar bis zum EUGH gehen wird, dauert der Prozess vermutlich mehrere Jahre. In dieser Zeit geht mein Arbeitgeber aber hin und rechnet mein Gehalt mit seinen Forderungen auf und behält jeden Monat (unter Beachtung) der Pfändungsfreigrenze, ein Teil meines Gehaltes ein.
Kann ich in so einem Fall schon direkt eine Insolvenz beantragen, unabhängig davon ob ich die "Schulden" wirklich haben werde? Denn Rechtssicher ist in dem Fall noch nichts. Zudem würde mich mal interessieren wie das mit der Umsatzsteuer ist. Die habe ich ans Finanzamt abgeführt und wieder zurückbekommen. Kann diese Summe dann auch mit in die Insolvenz, wenn der Arbeitgeber die zurückfordert? Über ein paar aufklärende Worte würde ich mich freuen und würde darüber hinaus auch gerne professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Kontakt gerne per PN.