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Autor Thema: Insolvenz beantragt und getrennt lebend  (Gelesen 3011 mal)

pico

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Insolvenz beantragt und getrennt lebend
« am: 07. Januar 2010, 15:29:11 »

Liebes Forum,
ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Etwas passendes habe ich im Forum leider nicht gefunden.

Das Problem:
Mein Partner ist noch verheiratet aber schon seit Jahren getrennt lebend. Nun hat er erfahren, das seine (Ex-)Frau private Insolvenz angemeldet hat. Es bestehen noch gemeinsame Mietschulden die über einen Anwalt von beiden abgezahlt werden. Es müssen jedoch noch viele weitere Schulden vorhanden sein. Wieviel, weiß mein Partner nicht.

Nun meine Frage:
Muß mein Partner für die Schulden seiner Ex aufkommen weil er mit ihr noch verheiratet ist? Und was passiert mit den Mietschulden? Werden sie, wenn die Insolvenz durch ist, geteilt? Ihre fallen durch die Insolvenz weg und er zahlt nur noch die Hälfte?

Ich sage jetzt schon mal Danke für eure Hilfe.
LG Pico
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Hoffnung

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Re: Insolvenz beantragt und getrennt lebend
« Antwort #1 am: 07. Januar 2010, 17:04:12 »

Hallo,

ich denke, mit gemeinsamen Schulden (egal welcher Art) meinen Sie, dass es sich um Schulden handelt, die Ihr Partner und seine Frau als Gesamtschuldner zu tilgen haben. Geht die Ehefrau in Privatinsolvenz, halten sich die Gläubiger in der Regel an den anderen Mitschuldner und versuchen, sich dort voll zu befriedigen, d.h, die Gläubiger werden sich dann voraussichtlich für die gesamte(n) Summe(n) an Ihren Partner halten.
Für Schulden, die die (Ex-)Frau allein gemacht hat, egal wann, kann Ihr Partner nicht herangezogenn werden.

Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Partner getrennt lebt, geschieden oder noch verheiratet ist.
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pico

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Re: Insolvenz beantragt und getrennt lebend
« Antwort #2 am: 07. Januar 2010, 17:19:42 »

Hallo Hoffnung,
danke für die schnelle Antwort.
Bedeutet Gesamtschuldner, dass beide etwas unterschrieben haben wie z.B. bei einem Kredit? Oder eben die Mietschulden?
Und alles was sie selbst unterschrieben, bestellt oder sonst was angestellt hat alleine dafür gerade stehen muß?
LG Pico
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Hoffnung

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Re: Insolvenz beantragt und getrennt lebend
« Antwort #3 am: 07. Januar 2010, 17:55:53 »

Ja, so kann man das sagen.
Ergänzt sei noch gesagt, dass sich die Gläubiger auch an einen Bürgen halten können, d.h. Dein Partner haften müsste, wenn er für seine Ex gebürgt hätte.

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pico

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Re: Insolvenz beantragt und getrennt lebend
« Antwort #4 am: 07. Januar 2010, 18:01:55 »

Danke, danke, danke für alle die sich hier einbringen. Ihr seid ein tolles Forum.
LG Pico

P.S. Bin schon einige Zeit am lesen ))
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