"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Insolvenz beantragt  (Gelesen 3274 mal)

zombi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Insolvenz beantragt
« am: 31. Januar 2012, 19:04:20 »

Hallo Forengemeinde
habe am 19.01.12 die Anträge zur Insolvenz und RSB bei Gericht abgegebenabgegeben.
Heute kam ein Brief ( Beschluss ) vom Gericht das ein Rechtsanwalt beauftragt wurde der ein Gutachten erstellen soll.
Ich bin Selbstständig als Dienstleister und möchte es eigendlich auch bleiben.Die Auftragslage und die Stammkunden würden meine eigene Existenz sichern. Es würde auch ein Betrag zur schuldentilgung  bei rauskommen.
Frage:
Wie stell ich das an ?, zumal ich meine Kunden auch noch bediene eben halt jetzt ohne meine Mitarbeiter(die sind zum Glück bei einem Befreundeten Unternehmen sofort untergekommen).

Mein Steuerberater  meinte ich sollte jetzt die Firma über meine Stieftochter laufen lassen ,Sie würde das machen ...aber ist das nötig ?
Werde jetzt erst mal auf Post vom Beauftragten Rechtsanwalt warten.

Ich möchte halt jetzt keine fehler mehr machen und würd mich freuen wenn hier ein paar weiterbringende Antworten bekommen

LG
Zombi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #1 am: 31. Januar 2012, 19:48:34 »

Mein Steuerberater  meinte ich sollte jetzt die Firma über meine Stieftochter laufen lassen

- der StB gehört verhauen.


Sie würde das machen ...aber ist das nötig ?

- nein. Sie können i.d.R. nach Eröffnung weiterarbeiten.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

zombi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #2 am: 01. Februar 2012, 14:20:38 »

Mein Steuerberater  meinte ich sollte jetzt die Firma über meine Stieftochter laufen lassen

- der StB gehört verhauen.

Liegt vielleicht daran das er auch noch Geld bekommt von mir.
Was gebe es für vorteile wenn ich dem Rat des SBR folgen würde ?, vertehe ihn nicht ganz .Er sagt auch ;wovon solle das den gehen da wäre nichts um weiter zu bestehen.
Er hatt doch bessere Changsen wenn ich Selbstständig bleibe.Man sagte mir auch das der RA der das Gutachten erstellt nur darauf bedacht ist die Gläubiger schnellstens zufrieden zu stellen ohne Rücksicht auf das weiterbestehen meiner Existenz und Selbstständígkeit. Hab ich da jetzt ein Killerkomando zu erwarten ???

Vielleicht kann der ein oder andere ja mal erklären was für vor oder nachteile die Vortführung der Selbststäntigkeit mit sich bringt
LG
Zombi
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 14:31:38 von zombi »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #3 am: 01. Februar 2012, 16:52:51 »

Wir kennen die Art und den Umfang Ihrer Selbständigkeit nicht.

Grundsätzlich wäre folgendes zu prüfen:

-   Hindert der Bonitätsverlust nach Eröffnung die Weiterführung der Selbständigkeit durch Sie persönlich
-   Ist eine Weiterführung wirtschaftlich tragfähig oder drohen neue Schulden (Ursachen der Insolvenz sind und nicht bekannt)
-   Gibt es Gegenstände, die zur Weiterführung erforderlich sind aber der Insolvenzmasse zufassen. Wenn ja, müsste hierfür eine Lösung gefunden werden.

Sie haben das Recht den Insolvenzverwalter (ggf. schon im Eröffnungsverfahren vorab zu klären) um Auskunft zu ersuchen, ob dieser Ihrer Selbständigkeit und die damit verbundenen Einkünfte nebst aller Pflichten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Insolvenzbeschlag frei gibt. Grundlage dafür ist § 35 Abs. 2 InsO. Das ist bei "kleinen" Selbständigkeiten üblich.

Dann könnten Sie Ihre Selbständigkeit nach Eröffnung durchaus eigenverantwortlich weiterführen.
 

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

zombi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #4 am: 01. Februar 2012, 17:03:34 »

Wir kennen die Art und den Umfang Ihrer Selbständigkeit nicht.

ich Arbeite in der Grünlandpflege ,Hausmeisterservice,Wohnungs-Entkernung und Entrümpelung. Winterdienst

Grundsätzlich wäre folgendes zu prüfen:

-   Hindert der Bonitätsverlust nach Eröffnung die Weiterführung der Selbständigkeit durch Sie persönlich

nein-   Ist eine Weiterführung wirtschaftlich tragfähig oder drohen neue Schulden (Ursachen der Insolvenz sind und nicht bekannt)
nein[b
]Fehlkalkulationen die mich in Zahlungsschwierigkeiten gebracht haben[/b]-  
 
Gibt es Gegenstände, die zur Weiterführung erforderlich sind aber der Insolvenzmasse zufassen. Wenn ja, müsste hierfür eine Lösung gefunden werden.brauche da nicht viel Handwerkszeugund ein Auto



Sie haben das Recht den Insolvenzverwalter (ggf. schon im Eröffnungsverfahren vorab zu klären) um Auskunft zu ersuchen, ob dieser Ihrer Selbständigkeit und die damit verbundenen Einkünfte nebst aller Pflichten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Insolvenzbeschlag frei gibt. Grundlage dafür ist § 35 Abs. 2 InsO. Das ist bei "kleinen" Selbständigkeiten üblich.

Dann könnten Sie Ihre Selbständigkeit nach Eröffnung durchaus eigenverantwortlich weiterführen.
 
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 17:08:12 von zombi »
Gespeichert
 

zombi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #5 am: 01. Februar 2012, 21:29:01 »

Hallo Forengemeinde
naja mein letztes posting war grad geschrieben da meldete sich auch schon der RA persönlich.
er klärte mich dan auch auf warum ich meine Selbstständigkeit aufgeben sollte,weil auf grund der Steuer u. KK-schulden mir eine Gewerbeunterlassung drohen könnte.Der Vorschlag meines StB würde zum tragen kommen,der hätt aber auch gleich sagen können was mir droht.

LG
Zombi
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #6 am: 01. Februar 2012, 21:55:20 »

"eil auf grund der Steuer u. KK-schulden mir eine Gewerbeunterlassung drohen könnte."

-> § 12 GewO Insolvenzverfahren.

Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, finden während eines Insolvenzverfahrens, während der Zeit, in der Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet sind, und während der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 der Insolvenzordnung) keine Anwendung in bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wurde.

Wenn Steuer- und KK-Schulden im Insolvenzverfahren tatsächlich dazu führen wüden, dass die Gewerbe untersagt werden, wäre die Insolvenzordnung sinnlos.

Wie auch immer, Sie können natürlich auch die Stieftochter den Kopf hinhalten lassen. Ich halte davon absolut nichts.

Hier droht oft all zu schnell die Wiederholung der Wiederholung und dann die zweite Insolvenz.





Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 22:26:46 »

"der hätt aber auch gleich sagen können was mir droht"

- was bei KK-Schulden (nicht abgeführte Sozialkassenbeiträge für Arbeitnehmer) drohen kann ist jedoch § 266a STGB.



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

zombi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #8 am: 01. Februar 2012, 22:47:59 »

   Ist eine Weiterführung wirtschaftlich tragfähig oder drohen neue Schulden (Ursachen der Insolvenz sind und nicht bekannt)
Sie ist tragfähig und Schulden müssen keine gemacht werden. Die Ursachen sind bekannt und werden nicht wiederholt
Es wird also keine wiederholung von einer Wiederholung geben.


"der hätt aber auch gleich sagen können was mir droht"

- was bei KK-Schulden (nicht abgeführte Sozialkassenbeiträge für Arbeitnehmer) drohen kann ist jedoch § 266a STGB.


Wenn Konten gespert sind kann mann auch keine Beiträge ausgleichen

LG
Zombi
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #9 am: 01. Februar 2012, 23:13:33 »

Wenn Steuer- und KK-Schulden im Insolvenzverfahren tatsächlich dazu führen wüden, dass die Gewerbe untersagt werden, wäre die Insolvenzordnung sinnlos.

Naja, gerade bei KK-Schulden wird häufig auch der schon genannte § 266a StGB im Rennen sein. Und eine Verurteilung danach kann halt auch zur Gewerbeuntersagung führen. Und da hilft auch der § 12 GewO nicht weiter, weil der nur vor Untersagung wg. ungeordneter Vermögensverhältnisse schützt. Außerdem greift der nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Mit Eintritt der WVP ist eine Untersagung - zumindest nach der mir bekannten Rechtsprechung - wieder möglich. Das Problem hatte ich schon im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34c. Da hilft dann nur  noch ein Insolvenzplan.

Im vorliegenden Fall denke ich aber, dass man das abwarten kann. Es ist ja ungewiss, ob es zu einer Verurteilung kommt, und falls ja, ob dann wirklich jemand einen Antrag auf Gewerbeuntersagung stellt. Und wenn, dann kann man immer noch über Ausweich-Strategien nachdenken. Das fällt dann ja nicht vom Himmel.

Zitat
Wie auch immer, Sie können natürlich auch die Stieftochter den Kopf hinhalten lassen. Ich halte davon absolut nichts.

Da stimme ich zu!

Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #10 am: 01. Februar 2012, 23:35:29 »

Wenn Konten gespert sind kann mann auch keine Beiträge ausgleichen

Das ist grds. richtig, schließt eine Verurteilung nach § 266a StGB aber nicht unbedingt aus, weil da ggf. ein "schuldhaftes Vorverhalten" bemüht wird. Wie das bei Ihnen ist, weiß man nicht. Es ist ja aber nicht zwingend, dass man Sie überhaupt belangen will und falls ja, dass Sie auch tatsächlich verurteilt werden. Und falls doch, ist lange nicht sicher, dass es deswegen zur Gewerbeuntersagung kommt. Von vorneherein die Stieftochter ins Feuer zu schicken, halte ich für keine gute Idee, zumal da ggf. Versagungsanträge wg. verschleiertem Arbeitseinkommen drohen könnten. Das ist mit Sicherheit kein Königsweg.

Vielleicht mal ein Beispiel, wie es laufen kann:

Zu mir kam Anfang Januar ein selbständiger Schuldner, dem die Abgabe der e.V. drohte und damit der Zugriff der Gläubiger auf die Auftraggeber. Der wollte, dass ich ihm helfe, das Unternehmen auf seine Stieftochter zu übertragen (scheinbar sind Stieftöchter da auf den ersten Blick gut geeignet). Stattdessen haben wir innerhalb einer Woche einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt, zusammen mit der Bitte um Vollstreckungsschutz.

Zwei Tage nach Eingang des Antrages wurden vom Gericht ein vorläufiger IV bestellt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorläufig untersagt. Am selben Tag schaute noch der vorläufige IV kurz vorbei, sichtete die Unterlagen und kündigte an, das Gewerbe in jedem Fall freizugeben. Der Schuldner kann ganz normal weiterarbeiten und das wird auch in den nächsten 6 Jahren so sein.

Dass das so läuft, ist m.E. eher die Regel, als die Ausnahme. Vorausgesetzt, das Gewerbe ist tragfähig.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz beantragt
« Antwort #11 am: 01. Februar 2012, 23:59:24 »

Und eine Verurteilung danach kann halt auch zur Gewerbeuntersagung führen. Und da hilft auch der § 12 GewO nicht weiter,

-> Ich habe das nun schon seit vielen jahren in der Praxis durch. Erst in einem einzigsten Fall hat tatsächliche eine KK versucht, ein Untersagungsverfahren nach Eröffnung einer freigegebenen Selbstständigkeit durchzusetzen und ist gescheitet! Dazu gibt es - wenngleich nur "kleine" - Rechtssprechung.  


weil der nur vor Untersagung wg. ungeordneter Vermögensverhältnisse schützt.

-> Sehe ich anders.


Außerdem greift der nur bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Mit Eintritt der WVP ist eine Untersagung - zumindest nach der mir bekannten Rechtsprechung - wieder möglich.

-> Das sehe ich auch anders. Rein aus der Praxis kam das bislang bei uns n i e  vor.  


Das Problem hatte ich schon im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34c. Da hilft dann nur  noch ein Insolvenzplan.

-> 34c ist in der Tat ein Problem. Trifft hier aber nicht zul. Wir haben sogar Beinigungen der Finanzbehörden bei 13b Handwerkern trotz Steuerschulden im Insolvenzverfahren durchgesetzt.


Im vorliegenden Fall denke ich aber, dass man das abwarten kann. Es ist ja ungewiss, ob es zu einer Verurteilung kommt

-> Genau. Mann kann dann immer noch auf die Tieftochter zurückgreifen.


und falls ja, ob dann wirklich jemand einen Antrag auf Gewerbeuntersagung stellt. Und wenn, dann kann man immer noch über Ausweich-Strategien nachdenken.

-> ja, stimme zu.

« Letzte Änderung: 02. Februar 2012, 00:05:48 von Feuerwald »
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz