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Autor Thema: Zusammen ziehen in Insolvens  (Gelesen 2705 mal)

buddy

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Zusammen ziehen in Insolvens
« am: 27. August 2007, 11:03:43 »

Hallo zusammen,

ich und meine Partnerin möchten gerne zusammen ziehen, zu mir in meine Mietswohnung.
Meine Partnerin befindet sich nach ihrer Scheidung seit etwa zwei Jahren in der Privatinsolvenz.
Ich bin Angestellt mit festem Gehalt, meine Partnerin ist auch arbeitstätig und verdient auch ihr festes Gehalt, welches aber wegen der Insolvenz gepfändet wird.
Nun meine Frage, ist es möglich, das sie zu mir zieht und mit mir in meiner Wohnung lebt und ich die Miete zahle ohne das mein Gehalt irgendwie mit gepfändet wird?
Muss sie nach dem Wohnortwechsel angeben das sie nun keinen eigenen Mietvertrag mehr hat und muss evtl.  noch mein Einkommen mit angeben?
Sonst müsste ich ja meine Wohnung an sie weiter untervermieten!!

Danke euch -

Gruß
Buddy
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Feuerwald

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Re: Zusammen ziehen in Insolvens
« Antwort #1 am: 27. August 2007, 13:29:02 »

Hallo Buddy

Ihr Gehalt wird nicht gepfändet un es erfolgt auch keine Zusammenrechnung. Es ändert sich also nichts.

Jeder Wohnsitzwechsel und jeder Jobwechsel muss dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht bekannt gegeben werden. 
Da passiert aber nichts weiter.   

Gruss
Feuerwald




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hilflos

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Re: Zusammen ziehen in Insolvens
« Antwort #2 am: 28. August 2007, 06:24:30 »

Hallo,
hierzu auch einmal eine Zwischenfrage von mir.  Wenn die Freundin nun keine Mietbelastung in dem Sinne hat, kann es da passieren, dass ein höherer Pfändungsbetrag entsteht?

Andersrum.  Meine Inso ist eröffnet, mit zwei Kids bin ich bei einem unfpändbaren Einkommen von knapp 1600 Euro.  Zur Zeit zahle ich ungefähr 700 Euro warm.  Wenn ich nun zu meinem Freund ziehen würde, könnte da an dem unpfändbaren was gerüttelt werden (So in Richtung Wohnvorteil)?
Dankööö
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Feuerwald

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Re: Zusammen ziehen in Insolvens
« Antwort #3 am: 28. August 2007, 10:06:38 »


 


Guten Morgen

nein, das ist nicht vorgesehen. Die pfändungsfreien Beträge sind pauschaliert. Ob wie wie viel davon Miete gezahlt wird, ob einer ein Auto hat oder nicht, ist unerheblich.

Nur in Fall einer indirekten Entlohnung durch freies Wohnen für Dienstbarkeiten (Naturalleistungen), könnte einer auf den Gedanken kommen, eine Zusammenrechnung zu beantragen.   Bspw. wenn einer eine Werkswohnung bewohnt oder als Hausmeister ein Teil der Entlohnung durch freies Wohnen erfolgt.

Gruss
Feuerwald

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