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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: blauer Schlumpf am 15. Juli 2014, 13:35:17

Titel: Insolvenz Ehepartner, Hartz IV, offene Rechnungen
Beitrag von: blauer Schlumpf am 15. Juli 2014, 13:35:17
In den nächsten Tagen wird das Regelinsolvenzverfahren bei meinem Mann eröffnet. Ich selber habe nur einen 400 Euro-Job. Heißt also dann erst mal Hartz IV beantragen, da mein Mann nicht selbstständig bleiben wird.

Nun wären noch einige Rechnungen zu zahlen bis dahin, privat. Die Krankenversicherung für letzten Monat, der Energieversorger hat heute abgebucht, aber es wird ja wieder zurückgebucht, ebenso die Kfz-Versicherung und auch demnächst Mobilfunk, Internet und Festnetztelefon. Dann geht's ja wieder weiter mit der kommenden Miete usw. Das Amt ist ja nicht so schnell mit der Bearbeitung des Antrags.

Generell würde mich interessieren: Sollen wir diese Rechnungen nun überhaupt noch bezahlen? Denn eigentlich können wir's ja nicht.

Meine Mutter hat mir im letzten Monat 500 Euro auf mein Konto gezahlt, damit wir diverse Rechnungen ausgleichen können. Doch dadurch würde uns ja nur das Hartz gestrichen werden. Werden die Lastschriten alle zurückgebucht, sieht das Amt, dass keine Unterstützung mehr kommt, oder? Ich möchte nicht, dass sie uns weiter finanzieren muss und das Amt die Stütze kürzt oder verweigert.

Nun überlege ich natürlich, weil ich das nicht mag, meine Rechnungen nicht zahlen, z. B. den Energieversorger und die Krankenkasse wenigstens auszugleichen. Meine Mutter würde mir da aushelfen. Wäre es generell besser, das zu machen oder es besser ganz sein zu lassen?

Es gibt ja z. B. die Möglichkeit zum Geldinstitut zu gehen und es gegen Gebühr direkt bar an den Empfänger anzuweisen. Oder kriegt man das raus und dann wird das Amt ja wissen wollen, woher das Geld ist. Oder kriegt man am Ende noch Probleme mit dem Insolvenzverwalter?

Letztlich ist es doch auch so, wenn ich noch meine Stromrechnung bezahlen kann, bin ich nicht insolvent. Obwohl das ja alles quasi über mich laufen würde bzw. meine Mutter.

Was ich z. B. auch überhaupt nicht möchte ist, dem Vermieter die Miete erst mal schuldig zu bleiben. Das Amt sieht das erfahrungsgemäß gelassen, man solle den Vermieter halt vertrösten. Der wohnt aber bei uns im Haus und wir haben bisher immer bezahlt und bis jetzt ein gutes Vertrauensverhältnis.

LG

blauer Schlumpf




Titel: Re: Insolvenz Ehepartner, Hartz IV, offene Rechnungen
Beitrag von: waldi am 15. Juli 2014, 20:33:39
Unter den geschilderten Umständen wäre es m.E. wohl am sinnvollsten, wenn die Mutter von ihrem eigenen Konto die Zahlungen tätigt, die Ihr derzeit für notwendig erachtet.