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Autor Thema: Insolvenz eingereicht - Mieter will Eigentumswohnung nun kaufen  (Gelesen 1920 mal)

Schwabe1972

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Hallo,
ich bin selbständig, besitze seit 13 Jahren eine Eigentumswohnung.

Dazu muss man folgendes sagen:
Die Wohnung gehört zu den sog. "Schrottimmobilien" aus den 90ern:
-teuer eingekauft (ca 220t DM)
-teuer finaniert (ich habe mich Ende 2004 mit der 2. finanzierenden Bank verglichen und nun eine Restschuld von "nur" noch 35t Euro, insgesamt habe ich selbst, ohne Zinsen etwa 75t Euro bezahlt)
-dadurch, dass im Laufe der Jahre eine Art Ghetto entstanden ist, stehen sehr viele Wohnungen in dieser Gegend leer oder werden heute so um die 40-50t Euro gehandelt
==> also alles in allem ein Verlustgeschäft

Vor 1 Woche habe ich den Antrag auf Inso beim AG abgegeben.
Nun hat sich der Mieter, der seit Ende letzten Jahres in der Wohnung lebt, gemeldet und er will die Wohnung kaufen.

Der KP würde die Restschulden decken.
Nun meine Fragen zu diesem Thema:
1. kann ich das so ohne weiteres tun oder wird mir dann unterstellt, dass ich Kapital auf die Seite schaffen wollte (ich denke da an §283 ff)
2. wenn ich das hinauszögere, bis die Insolvenz eröffnet ist, gelten die bis dahin eingehenden Mieteinnahmen (KM+NK) als gesondertes Einkommen (weil ich es ja nicht durch meiner Hände Arbeit erwirtschafte) und muss ich das dann vorerst auf die Seite legen oder kann ich das, obwohl ja die Bank noch zu bedienen ist, weil ich unter des pfändbaren Satzes liege, selbst verwenden?
3. Ist meine folgende Annahme richtig:
wenn ich das objekt nun verkaufe, die Bank die Kaufsumme erhält, nun würde das Ins-Verfahren eröffnet
--> holt dann der TH das Geld von der Bank zurück und hat somit Kapital, um mit meinen Gläubigern zu verhandeln
ich muss der Bank dann (ich bin ja inso) aber nicht die Entschädigung bezahlen und sie bekommt aus dem vollen Preis nur noch einen Anteil gemäss der Anteile von Schulden? Würde ihr recht geschehen. (s.u.)
4.Wenn ich in diesem Zeitraum keinen Umsatz mache, bleibt dann sogar noch die unpfändbare Summe fürmich übrig? Ich will hier nicht unverschämt klingen, aber schön wäre es schon, zumal mich die Bude schon echt viel Geld gekostet hat.

Hintergrund ist folgender:
Ich habe bei der Bank vor 3 Wochen angerufen. Da der Kreditvertrag für die Wohnung erst 2 Jahre läuft (ich habe vor 2 Jahren wegen der Zinsen umgeschuldet) teilte mir die "nette" Bankangestellte mit, dass die Bank in jedem Falle nicht auf die "Vorfälligkeitsentschädigung" verzichten wird (für alle die es nicht wissen: wenn Banken Kredite vergeben, "rechnen" die ja mit einem gewissen Entgeld für die vertragliche Laufzeit. Wenn nun der Kredit schneller zurück bezahlt wird, egal aus welchem Grund, wollen die Banken dafür, dass sie ja jetzt nicht so viel an einem Kunden verdienen, eine Art Schadensersatz)
zurück zum Thema: genau das war der Grund meines Anrufs - ich wollte einen Termin vereinbaren, um genau darüber (den verzicht der Bank auf die Vorfälligkeit, zu verhandeln. Schliesslich sollte jede Bank in der heutigen Zeit froh sein, wenn es jemandem tatsächlich gelingt, seinen Bankkredit zu tilgen/bezahlen.
Ich bin selbst Unternehmerin und wäre für jeden Kunden, der die Zahlungstermine einhält dankbar gewesen.
Bei uns in Schwaben sagen wir zu denjenigen:
"So isch`s halt, wenn man den Hals net voll kriegt..."

Besten Dank für Eure Antworten
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Grüsse aus Schwaben
 

Insokalle

Re: Insolvenz eingereicht - Mieter will Eigentumswohnung nun kaufen
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 20:08:31 »

Zunächst zwei Punkte:

Da Sie ins Insolvenzverfahren gehen wollen, kann es doch eigentlich egal sein, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht oder nicht? Das Darlehen ist noch nicht gekündigt?

Die Wohnung ist also vermietet? Hat der Mieter eine Kaution gestellt und wenn ja, wo ist die?
Gespeichert
 

Schwabe1972

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Re: Insolvenz eingereicht - Mieter will Eigentumswohnung nun kaufen
« Antwort #2 am: 22. Juni 2009, 20:20:37 »

Hallo,
die Kaution ist auf ein Sparbuch auf den Namen des Mieters einbezahlt, das hat ja nichts mit meinem "Vermögen" zu tun.
Der Kredit ist noch nicht gekündigt.
Gespeichert
Grüsse aus Schwaben
 

Insokalle

Re: Insolvenz eingereicht - Mieter will Eigentumswohnung nun kaufen
« Antwort #3 am: 23. Juni 2009, 20:17:08 »

Gut, die Nachfrage war notwendig, denn nicht jeder bekommt die Kautionsfrage in den Griff, was zu weitreichenden Folgen führen kann.

Ohne die Verträge inhaltlich zu kennen, kann ich nur vermuten, dass ein Verkauf der Wohnung wahrscheinlich nicht anfechtbar ist, wenn der Preis der Marktlage entspricht und wenn nur ein Gläubiger im Grundbuch steht.
Aber es wird ein Wettlauf mit der Zeit, denn es ist durchaus möglich, dass der Verkauf nicht bis zur Verfahrenseröffnung abgewickelt werden kann. Und es überaus unangenehm, wenn der IV dann dazwischenplatzt und womöglich eigene Vorstellungen hat. Der Kaufpreis geht an die Grundbuchgläubiger.
Auch ist denkbar, dass er die Wohnung aus der Masse freigibt, dann können Sie sie wieder verkaufen.
Mir erscheint es sinnvoll mit dem Verkauf zu warten und die Angelegenheit zeitnah mit dem IV oder Sachverständigen zu besprechen.

Da Sie das Darlehen ja nicht weiter bedienen, wird es über kurz oder lang gekündigt. Dann dürfte m.E. keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Solange die Wohnung nicht freigegeben ist, gehen die Mieten nach Eröffnung an den IV und vermutlich über ihn an die Bank. Dafür muss er auch die Kosten der Wohnung übernehmen.

Gespeichert
 
 

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