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Autor Thema: Insolvenz - familiäre Schulden - Erbrecht  (Gelesen 1769 mal)

Chris666

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Insolvenz - familiäre Schulden - Erbrecht
« am: 29. September 2010, 21:46:36 »

Hallo zusammen,

mein Bruder hat sich in den vergangenen Jahren bei mir und unseren Eltern Geld geliehen und inzwischen
einen wirklich hohen Schuldenberg angehäuft.
Als "Sicherheit" hat er seinen Anteil am Erbe unserer noch lebenden Eltern angeführt.
Inzwischen haben seine Schulden diesen Anteil überschritten und sowohl meine Eltern als auch ich
haben ihm den Geldhahn zugedreht.
Er hat auch noch eine Firma, die zwar schwarze Zahlen schreibt, aber ihm offensichtlich nicht
genug einbringt, um seinen Ausgaben zu decken.

Nun stellen meine Eltern und ich uns die Frage, was passieren würde, wenn mein Bruder Insolvenz anmeldete
(da er auch eine Firma hat, bin ich mir nicht sicher, ob Privat- oder Regelinsolvenz oder beides).

Was passiert mit den familiären Schulden?
Hat er nach dem Insolvenzverfahren wieder einen Anspruch auf die Hälfte des zukünftigen Erbes
oder auf den Pflichtteil?
Kann er von sich aus bereits jetzt und verbindlich für die Zukunft auf sein Erbe oder Teile
davon verzichten, damit ein Großteil der familiären Schulden aus der Welt ist?

Viele Fragen, ich weiss. Und normalerweise kommen hier die Ratsuchenden eher aus der anderen Ecke.
Da sich aber insbesondere meine Eltern viele Sorgen um die aktuelle Situation machen und
nachts kaum noch zur Ruhe kommen, wäre ich für einige klärende Aussagen sehr dankbar.

Chris
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Pauli

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Re: Insolvenz - familiäre Schulden - Erbrecht
« Antwort #1 am: 30. September 2010, 09:17:36 »

Hallo!
Wenn Ihr Bruder Insolvenz anmeldet müssten die familiären Schulden
natürlich auch aufgeführt werden und die Familie wird behandelt,
wie alle anderen Gläubiger auch!
Als meine Eltern ihr Haus auf meine Schwester umgeschrieben haben,
haben wir anderen Kinder notariell auf das Erbe verzichtet.
Wir waren uns aber einig - ich weiß nicht, ob man jemanden zum Notar schleifen kann...
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