Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: banditos19b am 08. Juli 2009, 08:59:45

Titel: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 08:59:45
bin seit 2008 in PI. Seit dem Tage gibt es nur Stress mit meiner IV-Verwaltering. Das aktuelle Streitthema sind 2 PKW´s die auf meinen Namen zugelassen sind.- Der eine Pkw gehört nachweislich m.Sohn - hat die IV-verwaltering auch anerkannt. Den anderen PKW der 17 Jahre alt ist habe ich im Dez.2008 aus der Masse herauskaufen  müssen f. 50 Euro. Die Steuern habe ich immer gezahlt.Nun soll ich die Steuern erneut zahlen weil d. IV-verwaltering diese schon einkassiert hat. Es droht die Zwangsabmeldung. Finanzamt u. Strassenverkehrsamt können alles nicht nachvollziehen. Dachte d. die Steuern erst ab Freikauf aus d. Masse zu meinen Pflichten zählen. Hatte aber über die gesamte Zeit die Steuern gezahlt u . soll nun nochmal zahlen. Ausserdem habe ich keinerlei Infos darüber in welcher Phase ich mich befinde.... bekomme nirgendwo eine konkrete Auskunft. Kann mir jemand helfen?
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: rookie am 08. Juli 2009, 10:51:12
Hi,

ich hab auch ein älteres Auto...mein TH hat es mir gelassen weil ich damit zur Arbeit fahren muss....aber schriftlich hab ich das auch nicht bekommen...haben wir nur beim 1. Termin ausgemacht.

Theoretisch steckt es noch in der Insolvenzmasse........

Mit dem Fa hab ich bis jetzt kein Ärger............bis jetzt

Das Thema Auto ist für die meisten TH`s ein ganz besonderer Leckerbissen der immer wieder Stein des Anstosses ist.


Wenn Du vom Gericht nichts weiter mehr bekommen hast seit Eröffnung wirst Du noch im Verfahren stecken......wirst doch über jeden Verfahrensabschnitt informiert.

Entmündigt bist du wohl nicht aber zumindest stark eingeschränkt....Augen zu und durch.... :thumbup:
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 13:22:36
Danke f. Deine Antwort.
Weiss aber trotzdem nicht was ich nun machen soll. Wollte d. Auto ummelden - geht aber nicht mehr weil angebl. eine Steuerschuld besteht. Nach meinen Infos muss die TH bis zur Freigabe die Steuern zahlen. Ich habe diese aber gezahlt u. die TH hat diese "eingesackt" u. will sie nun nochmal von mir haben.
Weiss nicht an welche Stelle ich mich noch wenden soll. Muss doch endl. eine Klärung erfolgen!! Das ist ne 50 Euro -Karre!?!?!?
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: rookie am 08. Juli 2009, 13:38:27
Um wieviel handelt es sich denn ?

Hat sie die Kiste freigegeben ??

Wenn sich der TH bloedstellt ruf doch mal im Geschäfszimmer des Gerichtes an...die geben die Auskunft....kannste doch von 08.00 - 12.00 machen werktags
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 13:45:26
Es handelt sich um 50 Euro. Das Auto habe ich im Dezember freigekauft... die Eröffnung des IV war im April. Sie hat alle Steuern einbehalten u. stellt sich einfach stumm. Habe keinerlei Nachricht bekommen, d. sie das Geld einbehalten hat. Sie verlangt nur, dass ich die Steuern zahle und zwar an sie selbst.. u. sie würde mir die Steuern dann zurückerstatten. Kann ja wohl nicht angehen.
Ansonsten habe ich keinerlei Mitteilungen  - weder vom IV Gericht... noch von d. TH. also weiss ich nicht in welcher "Phase" ich bin. Deshalb bin ich so ratlos!?!?!?
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 13:47:02
ach... und das Gericht sagt mir nur... ich soll das mit dem Finanzamt klären!?!?
Das Finanzamt sagt mir daraufhin .... ich soll es mit "irgend jemanden" klären.... ansonsten wird Zwangsenstempelt
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: rookie am 08. Juli 2009, 13:55:29
Das kanns nich sein...da geb ich dir Recht......

Ziemlich diffus das Ganze.....warte mal vieleicht meldet sich hier jemand von den Mod`s  ......vieleicht wissen die was dazu....
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 13:59:26
Nochmals Danke! Jeder der davon gehört hat... ob nun Finanzämter oder Strassenverkehrsam- es finden alle sehr, sehr komisch.
Noch komischer finde ich allerdings, dass das Gericht nicht reagiert. Habe mehrere Schreiben geschickt usw. alles geschildert.. aber immer keine "richtige" Auskunft. Also... ich dachte es gibt Gesetze.... oder es gibt keine... dann wäre ja alles klar. Aus dem Grunde kaomme ich mir ja "entmündigt" vor!!! Habe auch dem Richter geschrieben, dass ich wohl meine Identität mit Verfahrensöffnung abgegeben habe!!
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: paps am 08. Juli 2009, 18:55:03
Das Sie von IV`in sprechen, geht es um ein Regelinsolvenzverfahren?

Die KFZ-Steuer, besonders das Guthaben aus der Vorauszahlung am Tag der Eröffnung, ist Masse zugehörig.
Die KFZ-Steuern ab den Tag der Eröffnung müssen alos neu gezahlt werden.
Allerdings, wenn das Auto erst im Dezember gegen Zahlung von 50,- freigegeben wurde, eigentlich durch die Masse.

Ab Freigabe wieder durch Sie und dann ist die Vorauszahlung der Steuern nicht mehr pfändbar.
 
Titel: Re: Insolvenz gleicht einer Entmündigung
Beitrag von: banditos19b am 08. Juli 2009, 19:45:49
hallo, nein ist ein ganz normales privates insolvenzverfahren.
Bin auch der Meinung, dass das Geld nach Eröffnung durch die Masse bis zur Freigabe gezahlt wird. Doch ich hatte schon im November für 1 Jahr im voraus bezahlt, d.h. bis November 2009 und erst im Dezember das Auto freigekauft. Die Freigabeerklärungen habe ich allerdings erst im Januar 2009 von d, TH erhalten