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Autor Thema: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern  (Gelesen 3243 mal)

Waldemar288

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Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« am: 15. Oktober 2009, 17:48:39 »

Hallo ich benötige mal eure Hilfe. Ich wohne in einer 103 m² Wohnung mit zwei Untermietern (seit 2004 auferlegt durch das Sozialamt) jetzt bin ich in die Privat Insolvenz (Beschluss 15. August 09) gegangen und nun erlangt der Insolvenzverwalter von meinen Mitbewohnern, dass diese an Ihm ihren Mietanteil zahlen sollen. Diese zahlen aber nicht direkt an mich, sondern an den Vermieter selbst. Jetzt kam gestern für beide Mitbewohner ein Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter bezüglich des Mietanteils für Sep.09.
Ist sowas überhaupt möglich. Die Untermieten sind doch keine Einkünfte oder irgendwelche Einnahmen
Was soll / kann ich nun machen und was sollen nun meine Mitbewohner machen?
Bitte um eure Antworten
Danke Huber
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makro

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2009, 20:00:40 »

Das ist vollkommen korrekt, die Untermieteinnahmen sind natürlich Einnahmen und demzufolge an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Außer es gibt eine Abtretungserklärung gegenüber dem Vermieter.

http://www.brennecke-partner.de/110260/Untermieteinnahmen-koennen-Pfaendungsfreibetraegen-unterliegen
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2009, 20:03:26 von makro »
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Insokalle

Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2009, 20:26:35 »

"Die Untermieten sind doch keine Einkünfte oder irgendwelche Einnahmen"

Und wieder die provokante Frage: Was soll´s denn sonst sein?
Wenn Sie Räume entgeltlich weitervermieten, erzielen Sie Mieteinnahmen. Wenn Sie das Geld auch nicht auf Ihrem Konto wiederfinden, so profitieren Sie dadurch davon, dass Sie an Ihren Vermieter weniger zahlen müssen. Mietansprüche gehören zur Insolvenzmasse. Ich wüsste nicht, warum bei der Untermiete Ausnahmen gelten sollen.
Vollstreckungsschutz kann aber wohl über einen Antrag nach §765a ZPO erlangt werden.

Ich verstehe nicht, wieso diese Fälle nicht vor Antragstellung Gegenstand der Beratung sind.
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Waldemar288

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #3 am: 15. Oktober 2009, 20:43:12 »

Aber es sind doch keine rihctigen Einnahmen in dem Sinne das ich dieses Geld monatlich bei Seite legen kann, sondern es ist doch nur ein sogenannter Durchlaufposten zur Sicherung der Wohnung


Huber
"Die Untermieten sind doch keine Einkünfte oder irgendwelche Einnahmen"

Und wieder die provokante Frage: Was soll´s denn sonst sein?
Wenn Sie Räume entgeltlich weitervermieten, erzielen Sie Mieteinnahmen. Wenn Sie das Geld auch nicht auf Ihrem Konto wiederfinden, so profitieren Sie dadurch davon, dass Sie an Ihren Vermieter weniger zahlen müssen. Mietansprüche gehören zur Insolvenzmasse. Ich wüsste nicht, warum bei der Untermiete Ausnahmen gelten sollen.
Vollstreckungsschutz kann aber wohl über einen Antrag nach §765a ZPO erlangt werden.

Ich verstehe nicht, wieso diese Fälle nicht vor Antragstellung Gegenstand der Beratung sind.

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Waldemar288

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2009, 20:47:09 »

Den Antrag stellte für mich das Rote Kreuz über Beratungsschein und die meinten, dass es keine Einkünfte sind. Also wurde ich hier falsch beraten und was nutzt es mir jetzt im nachhinein. Ich verleire dadurch meine Wohnung. Das Sozialamt hat mich aufgefordert ich müsse zwei Zimmer Untervermieten um so die Kosten zu senken und das mache ich seit 2004 und nun durch die Insolvenz (eventuel einer Falschberatung) verleire ich wahrscheinlich meine Wohnung
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Waldemar288

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2009, 20:59:31 »

Kann mir bitte mal jemand mitteilen, was genau eine Abtretungserklärung besagt und für wem diese gedacht sein soll`???

Gruß Huber
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Waldemar288

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #6 am: 15. Oktober 2009, 21:08:39 »

Das ist vollkommen korrekt, die Untermieteinnahmen sind natürlich Einnahmen und demzufolge an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Außer es gibt eine Abtretungserklärung gegenüber dem Vermieter.

http://www.brennecke-partner.de/110260/Untermieteinnahmen-koennen-Pfaendungsfreibetraegen-unterliegen

Nun noch mal eine Frage wegen der Abtretungserklärung gegenüber dem Vermieter. Ich bin ja gleichzeitig gesehen Mieter und Vermieter in einer Person - und wer soll denn nun diese Abtretungserklärung bekommen ich oder mein Vermieter
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Insokalle

Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2009, 11:25:40 »

Diese gemeinnützigen Schuldnerberatungen für lau sind ja gut gemeint. Es gibt auch welche, die einen guten Job machen. Aber bei zu vielen geht die Beratung leider in die Grütze, sobald die Fälle über das Schema „F“ hinausgehen.

Sie können es jetzt drehen und wenden, wie Sie wollen, aber die Untermieten sind und bleiben Einnahmen.

Vergessen Sie die Abtretung, dafür ist nach Verfahrenseröffnung zu spät, denn über Ihr Vermögen dürfen Sie nicht mehr verfügen.
Abgesehen davon ist sie anfechtbar. Ich halte sie ohnehin für nicht besonders praktikabel, hatte dazu schon mal etwas geschrieben.
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makro

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Re: Insolvenz Hauptmieter zu Untermietern
« Antwort #8 am: 16. Oktober 2009, 12:02:42 »

Bei mir ging es zwar um Gewerbemieten, aber ansonsten ist der Fall ähnlich. Ich hatte damals gegenüber dem HauptVermieter die Abtretung der Einnahmen aus der Untervermietung erklärt (2 Jahre vor Eröffnung des IV). Somit, so die Aussage des IV, waren die bis zur Eröffnung gezahlten Mieten des Untermieters an den Hauptmieter nicht zu beanstanden. Ab Eröffnung musste der Untermieter aber dann an den IV zahlen.

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