Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 17. Februar 2010, 12:04:26
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Hallo,
ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Das ist ein Gläubiger, der dem Gericht bekannt ist.
Die Gläubiger dürfen mich doch nach Verfahrenseröffnung nicht mehr anschreiben, oder?
Soll ich Ihnen den Vollstreckungsbescheid zukommen lassen?
Wirksam darf er ja nicht mehr werden, ich bin nach Verfahrenseröffnung doch geschützt?
Wie verhalte ich mich? Den vollstreckungsbescheid an den Treuhänder weiterleiten? Einfach abheften und vergessen?
Danke.
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Hi :hi:
Kontaktieren sie ihren TH schicken ihm den VB (wenns ein Inso-Gläubiger ist) passiert nix sie haben Pfändungsschutz.
Der Th wird den Gläubiger anscheiben das Pfändungen nicht zulässig sind
gruss Juergengris
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Der für Sie zuständige Gerichtsvollzieher weiss sowieso Bescheid über die Inso....er kommt erst gar nicht zu Ihnen sondern gibt die Pfändung mit nem Vermerk zurück zum Gläubiger...
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Der für Sie zuständige Gerichtsvollzieher weiss sowieso Bescheid über die Inso....er kommt erst gar nicht zu Ihnen sondern gibt die Pfändung mit nem Vermerk zurück zum Gläubiger...
... Wie kommen Sie darauf, dass der GV weiss, dass TE in der Inso ist?? TE hatte noch m.W. noch nie Besuch vom GV, da so vor der Vollstreckungsmaschinerie in die Inso ist. :juchu:
@verzw. Studentin
Gibts dem TH und bewahre Ruhe. Hier wollte nur noch ein Gl. bisschen Geld rausschmeißen. :wink:
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Wie kommen Sie darauf, dass der GV weiss, dass TE in der Inso ist??
-> gerichtsintene Vermerke.