Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Damon am 23. Juli 2008, 13:11:41

Titel: Insolvenz in Deutschland, arbeiten in der Schweiz
Beitrag von: Damon am 23. Juli 2008, 13:11:41
Hallo alle zusammen!

Möchte mich erstmal ganz kurz vorstellen.
Mein Name ist Michaela, bin 35 Jahre alt, verheiratet und habe folgendes Problem,
vielmehr mein Mann hat das Problem.

Mein Mann war 6 Jahre Selbstständig und musste nun Insolvenz anmelden.
Das Insolvenzverfahren läuft und auf Grund der schlechten Arbeitsmarktlage hier
in Deutschland hat er sich nun bemüht in der Schweiz eine Anstellung zu finden.

Meine Frage ist jetzt, dadurch das ich berufstätig bin liegt seine Verdienstgrenze nur
bei etwas um die 900,-€ , alles was darüber ist wird ja anteilhaft abgezogen.Dann würden ihm
letztlich ca. 1550,- CHF übrig bleiben.
Die Lebensunterhaltskosten in der Schweiz sind aber wesentlich höher als hier in Deutschland,
da kann es doch nicht die gleiche Verdienstgrenze geben, oder? Das ist ja viel zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Zumal wenn ich auch in die Schweiz ziehe, verdiene ich ja erstmal nichts und dann gilt doch auch wieder eine andere Verdienstgrenze.
 Was für Möglichkeiten hat man denn?
Desweiteren verlangt der IV die Anschrift des Arbeitgebers und die Gehaltsabrechnung.
Setzt er sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung?

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


Gruss Michaela



Titel: Re: Insolvenz in Deutschland, arbeiten in der Schweiz
Beitrag von: Damon am 23. Juli 2008, 18:36:18
Eine Frage habe ich doch noch und zwar, wenn man seinen Pflichten durch die Insovenz
nicht nachkommt, was kann dann passieren? Bzw. Kommt man in der Schweiz an die Person überhaupt ran? Die Schweiz gehört ja nicht zur EU.
Würde mich echt mal interessieren.

Gruss Michaela
Titel: Re: Insolvenz in Deutschland, arbeiten in der Schweiz
Beitrag von: paps am 23. Juli 2008, 20:45:15
Zur  ersten Frage, Sie können wegen der höhren Ausgaben versuchen, die Pfändungsgrenze durch das Gericht heraufzusetzen.

Zur zweiten Frage, außer das die RSB versagt wird nichts.
Dann kommen zu den ehemaligen Schulden nur noch die Kosten die die GL im Zusammenhang mit dem verfahren hatten und die Gerichts- und Th-Kosten.

Wer verbreitet eigentlich, dass man in der Schweiz nicht greifbar ist?
Das ist nur auf wendiger und kostet etwas mehr für den GL.