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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten  (Gelesen 25557 mal)

insolventa

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Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass auch eine Insolvenz in anderen europ. Ländern abgewickelt werden kann.
In England ist die Restschuldbefreiung in 12 Monaten möglich. Durch EU Richtlinie wird diese Befreiung in Deutschland natürlich auch anerkannt.
Diese Methode ist nicht für alle geeignet, da der ständige Lebensmittelpunkt dafür mindestens 12 Monate in England sein muss.
Ausserdem ist  das mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Aber ... für einige ist das sicher ein Weg.
Bitte nicht als Werbung verstehen .... dieser Weg ist wirklich nicht für jeden geeignet.
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ThoFa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #1 am: 15. August 2008, 18:55:57 »

Hallo,

nein, ist natüüürrrllliiiccchhhh keine Werbung.  :wallbash:

Ich habe gerade etwas Zeit, um mich mal mit dem Posting und Ihre Internetseite zu beschäftigen.

Sie schreiben auf Ihrer Seite über das deutsche Insolvenzverfahren:

Zitat
7 Jahre bis zur möglichen Restschuldbefreiung
Sechs Jahre, es dauert sechs Jahre.

Zitat
Einnahmen dürfen nur bis zur Pfändungsgrenze erfolgen, können Sie mit den
Einnahmen Ihren Lebensunterhalt bestreiten ?
Nö, Einnahmen dürfen auch über die Pfändungsgrenze erfolgen, ein teil ist dann halt weg. Oder auch nicht, sofern eine selbstänige Tätigkeit vorliegt. Ach übrigens, in England gibt man nichts ab ?

Zitat
Immer wieder Gerichtsvollzieher Besuche
Bitte, schreiben Sie doch nicht sowas.

Zitat
Keine Kredite bei Banken
Hm, nö das ist so nicht richtig. Und übrigens, ist das in England anders ?

Zitat
Evtl. kein Girokonto, obwohl benötigt
Die Zeiten sind schon so lange vorbei und ich erfreue mich immer wieder über die Beiträge von den Leuten, die in Engalnd kein Konto bekommen.  :wink:

Zitat
Keinen Telefonvertrag beim Handy
Blabla

Zitat
Keine Anmeldung eines Telefon Festnetzes
Blablabla

Zitat
Keinen Mietvertrag, alle Anderen gehen vor
Deswegen ist es unter den Brücken bei uns auch so voll.

Zitat
Gefahr zur Annahme eines 1 Euro Jobs
Hat so viel mit der Insolvenz zu tun, wie Altbier mit Köln.

Zitat
Wenn Sie 7 Jahre aus Ihrem Beruf sind oder keine aktive Geschäftstätigkeit haben, verlieren Sie die Bindung zu alten Kontakten beruflich wie privat.
:Haha:

Sie schreiben über die Insolvenz in England:

Zitat
Sie könne also, wenn sie entsprechend mitarbeiten innerhalb von ca. 14 Tagen einen Insolvenzantrag gestellt haben und somit Gläubigerschutz erhalten.

Hm, ganz dunkel erinnere ich mich, dass man vielleicht zunächst mal mind. sechs Monate einen Wohnsitz in England haben muss.

Ich hab nicht persönlich gegen Sie, aber Ihre Seite strotz von so vielen Fehlern, dass sich einem die Nackenhaare aufstellen. Teilweise hören Beiträge mitten im Wort auf, teilweise wurden komplette Texte von anderen Seiten abgeschrieben. Ihr Impressum sagt nichts aus, nur dass sich Ihre Unternehmung offensichtlich an einer Briefkastenfirmenadresse befindet.

Aber schön finde ich, dass Sie auf www.pleite-was-nun.info verweisen.  :thumbup:

MfG

ThoFa
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #2 am: 15. August 2008, 19:20:02 »

Vielen Dank für die Hinweise ....
Wir werden entsprechende Fehler gern beseitigen.

Wir bieten keinen Dienst um Insolvenzen in Deutschland zu umgehen oder raten dazu.
Wir bieten einzig einen Dienst um den Lebensmittelpunkt im UK zu etablieren.
Abfallprodukt ist manchmal dabei, dass eine Insolvenz in diesem Fall auch dort abgewickelt werden kann.

Wir bieten auch keine Rechtsberatung in diesen Fällen ... auf Anfrage vermitteln wir nur zu den entsprechenden Fachleuten in UK.
Und ja .. manches was Insolvenz spezifisch ist, und nicht in unser Gebiet fällt, haben wir aus anderen Seiten.
Und die dunkle Erinnerung täuscht .... nach glaubwürdiger Etablierung des Lebensmittelpunktes in UK, kann sofort die Insolvenz beantragt werden.
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ThoFa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #3 am: 15. August 2008, 19:27:16 »

Hallo,

Wir bieten keinen Dienst um Insolvenzen in Deutschland zu umgehen oder raten dazu.
Wir bieten einzig einen Dienst um den Lebensmittelpunkt im UK zu etablieren.
Abfallprodukt ist manchmal dabei, dass eine Insolvenz in diesem Fall auch dort abgewickelt werden kann.

sorry, aber das halte ich für....naja ich spreche es nicht aus.

Ihre ganze Seite ist auf das Theme Insolvenz & Schulden ausgerichtet. Wenn Sie da jetzt was anderes behaupten, wird Ihre Unternehmung für mich noch befremdlicher.

MfG

ThoFa

P.S.: Aber wie schnell Sie sieben in sechs geändert haben verdient schon Respekt.
« Letzte Änderung: 15. August 2008, 19:29:34 von ThoFa »
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #4 am: 15. August 2008, 20:10:45 »

Naja .... Sie können redaktionell ja bestimmt besser auf diese absolut legale Möglichkeit hinweisen.
Da ich dies Thema hier vermisst habe, habe ich es erwähnt.
Aber jetzt weiss ich auch warum ....

Ich sehe grad das dieses Forum ja mit der FKR Wirtschaftsberatung und Insolvenzberatung in direktem Zusammenhang steht.

Ein Schelm wer etwas dabei denkt .....  :juchu:

Praktisch so ein Forum zu haben..... so laufen einem die Kunden ja direkt ins Forum.




« Letzte Änderung: 15. August 2008, 21:42:51 von insolventa »
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paps

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #5 am: 15. August 2008, 22:05:10 »

Praktisch so ein Forum zu haben..... so laufen einem die Kunden ja direkt ins Forum.
Leider laufen Sie dann vom Forum nicht zu FKR sondern lieber zu Anwälten und anderen "Beratern"
Hinterher fragen sie dann hier wieder nach, ob alles richtig war, was ihnen so erzählt wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #6 am: 15. August 2008, 22:22:58 »

Hallo,

nein, ist natüüürrrllliiiccchhhh keine Werbung.  :wallbash:

Ich habe gerade etwas Zeit, um mich mal mit dem Posting und Ihre Internetseite zu beschäftigen.

Sie schreiben auf Ihrer Seite über das deutsche Insolvenzverfahren:

Zitat
7 Jahre bis zur möglichen Restschuldbefreiung
Sechs Jahre, es dauert sechs Jahre.

Bis es wirklich erledigt ist , vergehen schon sieben Jahre

Zitat
Einnahmen dürfen nur bis zur Pfändungsgrenze erfolgen, können Sie mit den
Einnahmen Ihren Lebensunterhalt bestreiten ?
Nö, Einnahmen dürfen auch über die Pfändungsgrenze erfolgen, ein teil ist dann halt weg. Oder auch nicht, sofern eine selbstänige Tätigkeit vorliegt. Ach übrigens, in England gibt man nichts ab ?

Oh doch .... zwar ist der Freibertrag höher , aber das soll ja auch so sein

Zitat
Immer wieder Gerichtsvollzieher Besuche
Bitte, schreiben Sie doch nicht sowas.

Die Betroffenen können wohl ein Lied davon singen ...

Zitat
Keine Kredite bei Banken
Hm, nö das ist so nicht richtig. Und übrigens, ist das in England anders ?

Nein ...natürlich nicht ...aber nach ca 12 Monaten ist es anders

Zitat
Evtl. kein Girokonto, obwohl benötigt
Die Zeiten sind schon so lange vorbei und ich erfreue mich immer wieder über die Beiträge von den Leuten, die in Engalnd kein Konto bekommen.  :wink:

Tja... hatten wohl die falschen Berater ....

Zitat
Keinen Telefonvertrag beim Handy
Blabla

Der Betroffene sieht das auch als BlaBla


Zitat
Keine Anmeldung eines Telefon Festnetzes
Blablabla

Ist ja nicht wichtig ...nur BlaBla wert

Zitat
Keinen Mietvertrag, alle Anderen gehen vor
Deswegen ist es unter den Brücken bei uns auch so voll.

Ahja ? Freut mich wenn es keinem so geht.


Zitat
Gefahr zur Annahme eines 1 Euro Jobs
Hat so viel mit der Insolvenz zu tun, wie Altbier mit Köln.

Nun , wenn ich nicht insolvent bin , einen Job habe .... zwingt man mich ja zum 1 Euro Job.

Zitat
Wenn Sie 7 Jahre aus Ihrem Beruf sind oder keine aktive Geschäftstätigkeit haben, verlieren Sie die Bindung zu alten Kontakten beruflich wie privat.
:Haha:

Naja ... da muss ich wirklich nichts zu sagen ...die Betroffenen können das bestimmt besser beurteilen.

Sie schreiben über die Insolvenz in England:

Zitat
Sie könne also, wenn sie entsprechend mitarbeiten innerhalb von ca. 14 Tagen einen Insolvenzantrag gestellt haben und somit Gläubigerschutz erhalten.

Hm, ganz dunkel erinnere ich mich, dass man vielleicht zunächst mal mind. sechs Monate einen Wohnsitz in England haben muss.

Schon erwidert ...

Ich hab nicht persönlich gegen Sie, aber Ihre Seite strotz von so vielen Fehlern, dass sich einem die Nackenhaare aufstellen. Teilweise hören Beiträge mitten im Wort auf, teilweise wurden komplette Texte von anderen Seiten abgeschrieben. Ihr Impressum sagt nichts aus, nur dass sich Ihre Unternehmung offensichtlich an einer Briefkastenfirmenadresse befindet.


Ich habe auch nichts persönlich gegen Sie ... finde es sehr positiv wenn sie Betroffenen so uneigenützig mit Ihrem Forum helfen.

Aber schön finde ich, dass Sie auf www.pleite-was-nun.info verweisen.  :thumbup:

MfG

ThoFa
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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #7 am: 15. August 2008, 22:57:53 »

Zitat von: insolventa
Ich habe auch nichts persönlich gegen Sie ... finde es sehr positiv wenn sie Betroffenen so uneigenützig mit Ihrem Forum helfen.

Aber es ist doch garnicht sein Forum.
Dann wäre er nämlich nicht mod, sondern admin.  :wink:
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #8 am: 15. August 2008, 23:06:58 »

Das war wirklich missverständlich von mir ausgedrückt .....

Ich meinte natürlich so ein Forum als Moderator nutzen zu können ... mit 1700 Beiträgen.



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ThoFa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #9 am: 15. August 2008, 23:35:37 »

Hallo,

eigentlich ist es so, dass das Forum mich nutzt.  :whistle:

MfG

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lucca_m

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #10 am: 16. August 2008, 12:17:31 »

Eine treffendere Antwort hätten Sie nicht schreiben können, Herr ThoFa!!!!!
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MissTraut

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #11 am: 16. August 2008, 12:26:19 »

@insolventa

Hier mal ein paar Anmerkungen von einer "Insolventen"

Ich habe eine neue Wohnung gefunden und das ganz ohne Probleme

Ich habe einen Festnetzanschluß bekommen, wieder so absolut ohne Probleme (Alice, und ich bekomme dafür keine Provision)

Ich habe einen Handy-Vertrag, und schon wieder ohne Probleme, den ich aber gekündigt habe, da Prepaid günstiger

Und was mir absolut gegen den Strich geht, ist diese Aussage:

"Ich habe auch nichts persönlich gegen Sie ... finde es sehr positiv wenn sie Betroffenen so uneigenützig mit Ihrem Forum helfen."


Hier wird Betroffenen nun mal in erster Linie uneigennützig geholfen. Der Betroffene hat selbst die Möglichkeit, sich ein Bild über das Geschriebene zu machen, kann für sich entscheiden, ob z.B. ein Mod. hier auch sein Berater außerhalb des Forums wird, weil er eben durch die Beiträge Vertrauen gefaßt hat ... Besser als wenn ein Betroffener  ach so nett gemeinte Hilfsangebote im Internet aus seiner Not heraus in Anspruch nimmt, die dann oftmals mehr kosten als nutzen ...

Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich sicherlich nicht uninformiert in die Insolvenz gegangen bin, hätte ich dieses Forum jedoch 12 Monate früher entdeckt, dann wäre es nicht soweit gekommen ... Ich hätte gewußt, wem ich mich hätte anvertrauen können ... und diese Entscheidung hätte ich sicherlich an der Qualität der Beiträge festgemacht

Und nur mal so nebenbei bemerkt: Warum sich darüber auslassen, dass jemand dieses Forum möglicherweise als Eigenwerbung nutzt ... Warum haben Sie hier Ihre "Dienstleistung" angeboten ? Diese Aussage "Bitte nicht als Werbung verstehen ..." ist doch nichts anderes als ein Schild "Rasen betreten verboten" ... macht neugierig und man macht es doch ... oder  sich Ihre "Bald-geht-es-wieder-aufwärts-nutze-meine-Dienstleistung-Parole" anschauen ...

Ist schon so ein Ding, im Glashaus sitzen und mit Steinen werfen ...

LG
MissTraut

P.S.: Habe vergessen zu erwähnen, dass ich als Insolvente doch tatsächlich über diverse Konten (Sparkonto, Wertpapierdepot, Tagesgeldkonto) verfügen kann, oha und alles schon wieder ohne Probleme ... wahrscheinlich mach ich was falsch  :uneinsichtig:
« Letzte Änderung: 16. August 2008, 12:48:54 von MissTraut »
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #12 am: 16. August 2008, 15:24:07 »

Naja .... da muss ich dann doch mal was zu sagen ...

Es freut mich natürlich für Sie dass Sie ohne Probleme eine Wohnung gefunden haben, einen Festnetzanschluss haben, einen Handyvertrag, sogar diverse Konten ,Wertpapier - und Tagesgeldkonten .... ich weiß , dass andere nicht in dieser ausnehmend  glücklichen Situation sind.
Dann wäre so ein Forum ja schon fast überflüssig  :wink:
Wobei ich mich schon frage , wenn man all diese Konten hat, warum man insolvent ist. Aber das nur nebenbei. Und ob ich das alles glaube  :whistle:

Mehr als meinen Respekt in dem Satz "Ich habe auch nichts persönlich gegen Sie ... finde es sehr positiv wenn sie Betroffenen so uneigenützig mit Ihrem Forum helfen."
kann ich nicht ausdrücken ...warum Ihnen das gegen den Strich geht .... mir etwas unverständlich ... aber ich muss das ja auch nicht verstehen.
Ich hab mich auch nicht ausgelassen ob oder nicht  jemand dieses Forum als Werbung benutzt.  Ich habe nur gesagt ..." Ist praktisch .... "Richtiges Lesen hilft ....
Und Werbung ... für 98% der Betroffenen hier, stellt die UK  Lösung keine Alternative dar. Sie ist nämlich mit nicht unerheblichen Kosten und noch mehr mit einer kompletten Umstellung des Lebensumfeldes verbunden.

Ich habe darauf aufmerksam gemacht , dass es auch die Möglichkeit in anderen EU Ländern gibt , die Insolvenz durch zu führen. Und dies dann im günstigtem Fall in 12 Monaten.

Ich denke auch , damit ist von mir aus genug zu diesem Thema geschrieben worden.

Jeder hier ist alt genug, hat Lebenserfahrung genug ,selbst zu entscheiden was er tut oder nicht.

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MissTraut

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #13 am: 16. August 2008, 17:56:50 »

@insolventa ...

wie  erwähnt, hätte ich dieses Forum früher entdeckt, nein besser gesagt, hätte ich mich mit meiner damaligen Situation noch intensiver auseinandergesetzt, hätte bewußter und alle Möglichkeiten abwägend recherchiert wäre ich sicher auch auf dieses Forum gestoßen und hätte mit ziemlicher Sicherheit die Insolvenz vermeiden können ... es hätte sehr sehr gute Berater bedurft und dann wäre es möglich gewesen und die wiederum hätte ich hier gefunden ... ich kann es nicht mehr ändern und freue mich nun über jeden Monat, der vorbeigeht ...

Einen Teufel werde ich tun und hier Dinge schreiben, die nicht sind ... Alle Konten sind von mir nach Inso-Eröffnung angelegt worden ... Natürlich sind da keine Reichtümer vorhanden, aber ich kann wieder ein bißchen fürs Alter und für andere Dinge vorsorgen ...

Natürlich sollen meine Gläubiger ihr Geld bekommen, das werden sie auch, nur dauert es nun etwas länger und was auch wichtig war, die Verzugszinsen fallen nicht an ...

Ich stöbere sehr viel im Internet und stolper immer wieder über Seiten, da kräuseln sich bei mir nicht nur die Fußnägel ... Wer sich so öffentlich präsentiert und dabei dann solche Fehler in den Seiteninhalten eingebaut hat, wie z.B. auf Ihrer, dann ist das für mich nicht wirklich seriös ...

Sei es drum, wollte dies hier nur noch mal klarstellen.

LG
MissTraut



« Letzte Änderung: 16. August 2008, 18:02:00 von MissTraut »
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wentorfer

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #14 am: 16. August 2008, 19:00:27 »

Also ich hatte auch keine Probleme eine neue Wohnung zu bekommen.
Festnetz und Internet alles kein Problem.
Guthabenkonto?! habe ich noch nicht mal, ein ganz normales Konto besitze ich und wenn es nötig ist (weil der Chef mal wieder das Überweisen vergessen hat) geht das sogar das ich mal minus auf dem Konto habe!
Ach ja der Gerichtsvollzieher war auch nie zu besuch.
Und ich kenne viele die bei Telefon und Banken keine Probleme haben trotz Inso.
Ich verstehe nicht warum einige wenige Menschen versuchen den Leuten Angst zu machen vor einer Inso, oder diese Not auch noch ausnutzen!!!
Wenn ich ir diese Englische inso ansehe dann Frage ich mich wirklich woher die Leute denn noch das Geld hernehmen sollen für diese Art der Entschuldung?? Aber das kann bei Vorkasse ja egal sein   :wink:
Sicher ist jeder für sich selber verantwortlich, aber wenn ich  mir diese besage seite mal ansehe dann kommen mir persönlich zweifel.
wie z.b. Vorkasse,  Damit ich in England ein Konto bekomme rät man ein "Grundsätzlich ist es ratsam, in den ersten Wochen über ein gut gefülltes Konto in Deutschland zu verfügen..."  :dntknw:
um hier nur einiges zu nennen.
Aber jeder sollte selbst entscheiden!!!
Gruß wenti
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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #15 am: 17. August 2008, 11:13:17 »

Mhmm, dem kann auch ich nur beipflichten.

Kein Telefon? Schmarrn! Meinen Festnetzanschluss hab ich auch ohne Probleme bekommen. Da macht keiner eine Bonitätsabfrage bei Schufa & Co. Allenfalls bei Handyverträgen soll es wohl hapern. Na und? Wer schon einen Vertrag hat, für den ändert sich nichts. Und wer nicht nimmt Prepaid. Die neuen Tarife sind mittlerweile fast so günstig wie bei Festverträgen.

Keinen Mietvertrag? Nun ja, das kommt dann wohl ein wenig darauf an. Die Vermieter rüsten auf und lassen sich beraten. Clevere Vermieter mit Internet und Hausverwaltungen schauen auch schon ab und an mal in die Öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen oder lassen sich eine Vollmacht zur Schufaauskunft erteilen. Da könnte es schon mal Probleme geben. Aber es gibt noch die, die von alledem keinen blassen Schimmer haben. Und mal davon abgesehen, wer immer pünktlich und fleißig seine Miete gezahlt hat wird auch kaum Schwierigkeiten mit dem aktuellen Vermieter bekommen.

Andauernd Gerichtsvollzieher im Haus? Gerade dieser nervende Umstand hört sofort mit Insolvenzeröffnung auf. Gut, mit Insolvenzantrag und dem Anschreiben aller Beteiligten kann es schon passieren, dass der eine oder andere Gläubiger noch versucht was zu pfänden. In 95% aller Fälle dürfte dies aber nach hinten losgehen, weil eh nix mehr zu holen ist und der Gläubiger auf seinen Kosten sitzenbleibt.

1 Euro Job? Wer einen solchen hat bezieht zwangsläufig Hartz IV. Und liegt somit fernab jeglicher Pfändungsfreigrenzen. Also Schmarrn...

Kein Girokonto? Auch Schmarrn, denn es gibt eine Vereinbarung zwischen Banken und Gesetzgeber, dass jedem zumindest ein Guthabenkonto erlaubt. Einige Banken mögen sich anfangs sträuben, aber dann hilft meist ein Wort mit dem Geschäftsstellenleiter und ein Verweis auf diese Vereinbarung. Man wird zwar sicher kein Lieblingskunde, aber zumindest hat man ein Konto.

7 Jahre bis zur Restschuldbefreiung? Dem muss ich allerdings zustimmen. Auch wenn das Verfahren selbst nur einen Zeitraum von 6 Jahren umfasst, so laufen die meisten Insolvenzfälle ja anfangs über die hiesigen Schuldnerberatungen. Na ja, bis man dann mal einen Termin bekommen hat, bis die Antragsunterlagen durch sind, der Einigungsversuch gescheitert ist und das Ganze zur Eröffnung bei Gericht landet, kann schon auch mal ein Jahr vergehen. Manche Schuldnerberatungsstellen in Ballungsräumen haben Wartelisten von 6 bis 8 Monaten.

* * * * * * * * * * * * * * * * * *

Alles in allem denke ich, dass der redliche Schuldner versuchen sollte, hier das Insolvenzverfahren so gut wie möglich hinter sich zu bringen. Alles andere ist doch weitestgehend Blödsinn.

Zuweilen ich ernsthafte Zweifel hege, dass das wirklich so funktionieren kann. EU Recht hin oder her, hier gilt Deutsches Recht und da haben eben auch die Gläubiger das Recht auf diesen 6-jährigen Verfahrenszeitraum.

Mein Fazit? Das Ganze ist schlicht und einfach wieder eine neue Art von Bauernfängerei. Man versucht wieder einmal genau denen das Geld aus der Tasche zu ziehen die eh schon keins haben und die verzweifelt genug sind auf solch einen Schmarrn hereinzufallen. Sorry,musst mal gesagt werden...

LG
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #16 am: 17. August 2008, 18:48:01 »

EU Recht geht hier klar vor Deutschem Recht ... wie das höchstrichterliches DEUTSCHE Urteil beweist.

Davon ganz abgesehen .... Dieses Verfahren ist nicht für die "08/15" Insolvenz geeignet.
Ohne irgendjemandem zu nahe treten zu wollen.

Diejenigen die " eh schon keins haben" .... können sich das nicht leisten.
Wie auch schon mal beschrieben .... für 98% aller Insolvenzfälle ist dieses Verfahren nicht geeignet.

Und zu den Banken : dies ist eine freiwillige Vereinbarung ... kein Gesetz ...wenn die Bank das nicht will ...muss sie nicht.
Aber sicher gibt es Banken die auf Guthabenbasis ein Konto einrichten.
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 18:50:00 von insolventa »
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Amrod

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #17 am: 17. August 2008, 19:31:20 »

Was die Banken betrifft, so stimmt Deine Aussage nicht so ganz. Die Sparkassen zum Beispiel dürfen die Eröffnung eines Guthabenkontos auf Grund dieser Vereinbarung gar nicht verweigern, andere Banken nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zumindest aber kann man zusammenfassend sagen, dass die Aussage im Eingangsposting grundlegend verkehrt ist.

Der nächste Sachverhalt bringt mich dann allerdings an einen Punkt wo ich ernsthaft überlegen muss ob man das Ganze überhaupt für voll nehemen kann. 

Es gibt in unserem Land kein geltendes EU Recht, welches über deutschem Recht steht. Das ist Nonsens. Der deutsche Gesetzgeber ist durchaus angehalten sich in seiner Gesetzgebung an geltenden EU Richtlinien zu orientieren, aber hier in Deutschland gilt nach wie vor deutsches Recht und keine EU Richtlinien. Das deutsche Insolvenzrecht hat mit der EU absolut gar nichts zu tun. Eben aus dem Grund halte ich das Ganze auch für sehr fragwürdig, denn Du kannt vielleicht im Ausland einen EU Führerschein machen, aber kaum als Deutscher Staatsbürger deutsches Insolvenzrecht umgehen...

Auf dem Hirngespinnst EU-Recht basieren auch viele schwachsinnige Ebay Formulierungen, die sich wie ein Lauffeuer überall verbreiten und für reichlich Verwirrung sorgen.

LG
« Letzte Änderung: 17. August 2008, 19:43:36 von Amrod »
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #18 am: 17. August 2008, 19:59:54 »

Dann darf ich doch mal auf das Urteil verweisen ....

http://lexetius.com/2001,1245

Dabei zählen keine persönlichen Meinungen ...sondern nur Fakten.
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insolventa

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Re: Insolvenz in England abwickeln .. Restschuldbefreiung in 12 Monaten
« Antwort #19 am: 17. August 2008, 20:02:38 »

Dann darf ich doch mal auf das Urteil verweisen ....

http://lexetius.com/2001,1245

Dabei zählen keine persönlichen Meinungen ...sondern nur Fakten.

Erst informieren ...dann schwachsinnige E-Bay Formulierungen ins Feld führen  :wink:

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