"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?  (Gelesen 3645 mal)

wuselchen28

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« am: 22. Januar 2008, 10:47:43 »

Hallo,

ich stehe grad vor dem Problem das ich mich von meinem jetzigen Partner trennen will und ich grad auf Wohnungssuche bin.
Das Problem ist das die Mieten ganz schön in die Höhe geschossen sind, ich bekomme hier kaum eine Wohnung unter 350€ und das obwohl es nur ein 1 Zimmer-Wohnklo ist.
Man sagt ja man solle nicht mehr wie ein drittel von seinem Einkommen als Miete bezahlen.
Ich frage mich wie ich das machen soll. Weiß jemand ob ich zusätzlich zum Sozialamt gehen kann oder ob ich bei Gericht die Pfändungsgrenze erhöhen kann?

Ich kann grob 1000€ behalten von meinem Gehalt muss davon bezahlen:
128€ + 50€ Versicherungen + 150 Benzin  für mein Auto, da ich auf dem Land wohne und im Schichtdienst arbeite...
ca. 100€ Versicherungen
50€ Telefon

dann bleiben mir noch 572€ da hab ich aber noch nix gegessen oder getrunken, keine Miete und keinen Strom bezahlt, geschweige denn irgendwas zurückgelegt falls mal was kaputt geht.

Bitte um Rat
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 11:14:37 »

Ich kann grob 1000€ behalten von meinem Gehalt

- wie hoch ist denn das Netto ? Zahl der Unterhaltspflichtige Personen ?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

wuselchen28

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2008, 11:31:31 »

das netto ist jeden monat unterschiedlich, weil ich wie gesagt im Schichtdienst arbeite

letzten Monat war es 1042€...diesen Monat wird es wieder höher liegen da ich ja ab diesen Monat Zuschläge bekomme.
Aber ist das Netto nicht egal? Denn egal ob ich 1000€ oder 2000€ netto verdiene muss ich doch alles abgeben ausser 999€?

Ich muss keinen Unterhalt zahlen, hab keine Kinder, nicht verheiratet
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 11:47:10 »

"Denn egal ob ich 1000€ oder 2000€ netto verdiene muss ich doch alles abgeben ausser 999€?"

nein, das ist ein Irrtum. Deshalb fragte ich nach dem Netto. Werfen Sie mal einen Blick in die Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. "0".

Bei einem Nettolohn von 1.040,00Euro  bis 1.049,99 Euro ließt ist gem. Tabelle ein Betrag von 38,40 Euro pfändbar. Bei den Zuschlägen müsste man ggf. § 850a ZPO beachten.

OK, bei 1.040,- Euro Nettolohn macht es keinen all zu großen Unterschied, da sind halt 38,00 Euro pfändbar.  Ein Anpassung des unpfändbaren Betrages nach § 850f ZPO - hm - wie viele Kms fahren Sie täglich zwischen Wohnung und Arbeit ?
 




 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

wuselchen28

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 11:53:07 »

Naja als Zuschläge hab ich nur die Schichtzulagen, Zulagen für Wochenende und Feiertage, aber soweit ich weiss sind diese voll pfändbar....

Ich fahre momentan täglich 30 km....
Gespeichert
 

wuselchen28

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #5 am: 22. Januar 2008, 12:21:12 »

ähm nehmen wir mal an ich hätte rund 200 euro an Zulagen, also würde dadurch netto bei 1250 landen, wäre dann eine anhebung möglich???
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenz kann man die Pfändungsfreigrenze erhöhen?
« Antwort #6 am: 22. Januar 2008, 18:39:55 »

Bei 1250,- sind 185,40 pfändbar.

Es verbeliben ihnen also 1064,60

Die Zulagen werden normal beim Netto mitgerechnet.

Da es keine "Erschwerniszulagen" sind.

zum unpfändbaren siehe hier
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz