Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wuselchen28 am 22. Januar 2008, 10:47:43
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Hallo,
ich stehe grad vor dem Problem das ich mich von meinem jetzigen Partner trennen will und ich grad auf Wohnungssuche bin.
Das Problem ist das die Mieten ganz schön in die Höhe geschossen sind, ich bekomme hier kaum eine Wohnung unter 350€ und das obwohl es nur ein 1 Zimmer-Wohnklo ist.
Man sagt ja man solle nicht mehr wie ein drittel von seinem Einkommen als Miete bezahlen.
Ich frage mich wie ich das machen soll. Weiß jemand ob ich zusätzlich zum Sozialamt gehen kann oder ob ich bei Gericht die Pfändungsgrenze erhöhen kann?
Ich kann grob 1000€ behalten von meinem Gehalt muss davon bezahlen:
128€ + 50€ Versicherungen + 150 Benzin für mein Auto, da ich auf dem Land wohne und im Schichtdienst arbeite...
ca. 100€ Versicherungen
50€ Telefon
dann bleiben mir noch 572€ da hab ich aber noch nix gegessen oder getrunken, keine Miete und keinen Strom bezahlt, geschweige denn irgendwas zurückgelegt falls mal was kaputt geht.
Bitte um Rat
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Ich kann grob 1000€ behalten von meinem Gehalt
- wie hoch ist denn das Netto ? Zahl der Unterhaltspflichtige Personen ?
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das netto ist jeden monat unterschiedlich, weil ich wie gesagt im Schichtdienst arbeite
letzten Monat war es 1042€...diesen Monat wird es wieder höher liegen da ich ja ab diesen Monat Zuschläge bekomme.
Aber ist das Netto nicht egal? Denn egal ob ich 1000€ oder 2000€ netto verdiene muss ich doch alles abgeben ausser 999€?
Ich muss keinen Unterhalt zahlen, hab keine Kinder, nicht verheiratet
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"Denn egal ob ich 1000€ oder 2000€ netto verdiene muss ich doch alles abgeben ausser 999€?"
nein, das ist ein Irrtum. Deshalb fragte ich nach dem Netto. Werfen Sie mal einen Blick in die Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. "0".
Bei einem Nettolohn von 1.040,00Euro bis 1.049,99 Euro ließt ist gem. Tabelle ein Betrag von 38,40 Euro pfändbar. Bei den Zuschlägen müsste man ggf. § 850a ZPO beachten.
OK, bei 1.040,- Euro Nettolohn macht es keinen all zu großen Unterschied, da sind halt 38,00 Euro pfändbar. Ein Anpassung des unpfändbaren Betrages nach § 850f ZPO - hm - wie viele Kms fahren Sie täglich zwischen Wohnung und Arbeit ?
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Naja als Zuschläge hab ich nur die Schichtzulagen, Zulagen für Wochenende und Feiertage, aber soweit ich weiss sind diese voll pfändbar....
Ich fahre momentan täglich 30 km....
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ähm nehmen wir mal an ich hätte rund 200 euro an Zulagen, also würde dadurch netto bei 1250 landen, wäre dann eine anhebung möglich???
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Bei 1250,- sind 185,40 pfändbar.
Es verbeliben ihnen also 1064,60
Die Zulagen werden normal beim Netto mitgerechnet.
Da es keine "Erschwerniszulagen" sind.
zum unpfändbaren siehe hier (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html)