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Autor Thema: Bußgelder und Verwaltungsgebühren  (Gelesen 1529 mal)

julius-c

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Bußgelder und Verwaltungsgebühren
« am: 25. Februar 2013, 21:15:48 »

Hallo,

So, ich bin endlich dabei meine (Regel-)Insolvenzsachen zu bearbeiten :jop:. Habe da noch einige Fragen:

1. Seitens der Stadtkasse bestehen noch Forderungen aus alten Bußgeldern und sonstigen Verwaltungsakten gegen mich. Die Bußgelder muss ich ja wohl aus der eigenen Tasche bezahlen, wie steht es aber mit den dazugehörigen Verwaltungs- und Vollstreckungskosten sowie den angelaufenen Zinsen?

2. Einige meiner Gläubiger haben die Forderungen an Inkassounternehmen abgetreten, wen muss ich jetzt in die Gläubigerliste eintragen, den ursprünglichen Gläubiger oder das Inkassounternehmen?

Gruß
Julius

weitere Fragen folgen bestimmt noch  :wink:
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julius-c

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Re: Bußgelder und Verwaltungsgebühren
« Antwort #1 am: 25. Februar 2013, 21:28:27 »

achja, aus meinem damaligen Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung stehen noch die Gerichtskosten im Raum, fliessen die auch in die Insolvenz mit ein?

Julius
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Der_Alte

  • Gast
Re: Bußgelder und Verwaltungsgebühren
« Antwort #2 am: 26. Februar 2013, 06:18:20 »

Bußgelder sind keine Forderungen, für die die RSB gilt und daher selbst zu zahlen; Zinsen und Verwaltungskosten sind als Insolvenzforderungen anzugeben, gleiches gilt für die Gerichtskosten.

Das Inkassounternehmen ist neben dem Hauptgläubiger als Gläubigervertreter einzutragen.
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