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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz meiner GmbH  (Gelesen 2027 mal)

peterpann

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Insolvenz meiner GmbH
« am: 15. Januar 2013, 13:38:09 »

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit Firmeninsolvenzen aus ?

Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Ich führe einen Ladenlokal für Computerartikel und Service, Reparaturen usw.
Nun werde ich wohl oder übel nächste Woche Insolvenz anmelden müssen,
da es der Firma sehr schlecht geht, und ich in keine Insolvenzverschleppung kommen möchte. Ich habe auch schon meinen Anwalt für alles weitere beauftragt.
Mir stellen sich folgende Fragen, sobald der Insolvenzantrag eingereicht ist darf ich ja nichts mehr einkaufen, da ich nicht sicherstellen kann, dass die Waren bezahlt werden.
Kann ich dann eigentlich mein Ladenlokal schließen ? Weil Reparaturen kann ich ohne Einzelteile nicht durchführen, Verkauf kann ich nur bedingt machen, weil kein Einkauf mehr von Waren geführt werden, und außerdem noch genug Insolvenzmasse da sein sollte, damit die Insolvenz wegen mangels Masse nicht abgelehnt wird.
Kann ich meine Mitarbeiter zum Amt schicken, Insolvenzgeld beantragen ?
Wie lange dauert es bis der Insolvenzverwalter sich meldet ?
Der Vermieter sitzt mir im Nacken, weil seit 3 Monaten keine Miete mehr gezahlt wurde, eine Einigung mit ihm, obwohl ich ihm alle Zahlen vorgelegt habe, ließ sich keine schließen. Der wird sich später aus der Masse bedienen müssen. Nur ich weiß nicht wie lange dieses Insolvenzverfahren dauert, und wie lange ich zur Verfügung stehen muss, ich würde mir gerne so schnell es geht einen neuen Job suchen. Weiß einer Rat, oder hat ähnliches erlebt und kann mir ein paar Tips geben ?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.
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peterpann

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Re: Insolvenz meiner GmbH
« Antwort #1 am: 16. Januar 2013, 14:12:02 »

Kennt keiner einen Lösungsweg und kann mir weiterhelfen ?
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Insokalle

Re: Insolvenz meiner GmbH
« Antwort #2 am: 16. Januar 2013, 17:25:59 »

Sie haben einen Anwalt beauftragt. Warum fragen Sie den nicht? Ein-Mann-GmbHs bergen viele Tücken.
Nur zum Procedere: Bei lfd. Geschäftsbetrieb ordnet das Gericht normalerweise ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich zügig melden. Sie selbst müssen zu Auskünften natürlich zur Verfügung stehen. Wie es dann weitergeht, wird man prüfen und sehen.

Insolvenzgeld beantragen, wenn noch keine Entscheidung getroffen ist über Eröffnung, Abweisung mangels Masse etc. und noch nicht einmal ein Insolvenzantrag gestellt wurde, wird schwierig. Aber die Unterlagen können sich die Leute schon holen und sich ggf. mit dem Thema auseinandersetzen.

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peterpann

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Re: Insolvenz meiner GmbH
« Antwort #3 am: 25. Februar 2013, 15:47:29 »

So, Firmeninsolvenz ist soweit angemeldet und Insolvenzverwalter war auch schon da, das Verfahren läuft jetzt.Ich habe einen neuen Job gefunden wo ich unterkomme.
Jetzt sieht es aber so aus, aufgrund von Bürgschaften von meiner Seite bei Lieferanten und Bank, werde ich auch in die Privatinsolvenz gehen müssen. Meine Frage ist, ist meine Ehefrau auch davon betroffen ?
Wenn ich in der Privatinsolvenz bin, wird ja ein Teil meines Gehaltes laut Pfändungstabelle den Gläubigern zugeführt, wird auch ein Teil des Gehaltes meiner Frau mit abgehalten ? Meine Frau hat für mich mit nichts gebürgt, keine Unterschriften nichts dergleichen getan. Mir tut sich die Frage auf, ob sowas möglich ist.
Danke schon einmal für Antworten.
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Feuerwald

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Re: Insolvenz meiner GmbH
« Antwort #4 am: 25. Februar 2013, 15:56:38 »

Das Vermögen / Einkommen Ihrer Frau wird nicht von Ihrem Insolvenzverfahren erfasst. Da droht also nichts.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

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Re: Insolvenz meiner GmbH
« Antwort #5 am: 25. Februar 2013, 18:33:01 »

Wenn das Einkommen Ihrer Frau allerdings über 600 € monatlich liegt, könnte der IV mit einem Antrag, Ihre Frau zukünftig nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzusehen, bei Gericht Erfolg haben.
Sie würde dann bei der Berechnung der Pfändung entsprechend der nächstniedrigeren Spalte der Pfändungstabelle eingestuft.

Aber das Einkommen Ihrer Frau ist pfändungsfrei.
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