Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jita am 03. Juni 2008, 17:37:11

Titel: Insolvenz - neuer Partner- Was ist mit Ehegattenunterhalt?
Beitrag von: Jita am 03. Juni 2008, 17:37:11
Hallo,

ich möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen, bekomme den Kindesunterhalt (3 Kinder) nach Tabelle und meinen Unterhalt, insgesamt (mit Kindesunterhalt) sind es 1180 euro und dann noch Kindergeld für drei Kinder.

wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe, wird mir dann mein Unterhalt gestrichen oder eventuell gekürzt???
Muß ich bei meinem Insoverwalter angeben, dass ich mit meinem Freund zusammenziehe??

Liebe Dank für die Antworten!!!

Jita
Titel: Re: Insolvenz - neuer Partner- Was ist mit Ehegattenunterhalt?
Beitrag von: paps am 03. Juni 2008, 19:47:26
Ihr Freund ist ihnen nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Von daher dürfte eine Unterhaltsstreichung nicht in Betracht kommen.
Es könnte aber eine Kürzung durch den EX beantragt werden, wenn auf Grundlage der eheähnlichen Beziehung zumindest ein Teil des Bedarfes gedeckt wird (Miete und Nebenkosten...)

Ihrem TH und dem Gericht müssen Sie nur die geänderte Adresse mitteilen. Mehr nicht.
Titel: Re: Insolvenz - neuer Partner- Was ist mit Ehegattenunterhalt?
Beitrag von: Jita am 04. Juni 2008, 07:14:27
Hallo Paps,
danke für Deine Antwort.
Ich vergaß jedoch zu erwähnen, das mein Exmann auch in Insolvenz ist und wir den gleichen Insoverwalter haben. Da ist es für den Insoverwalter (oder TH) doch ein leichtes, meinen Unterhalt zu kürzen, damit mein Ex mehr in den "Topf" einbezahlen kann.

?????

Titel: Re: Insolvenz - neuer Partner- Was ist mit Ehegattenunterhalt?
Beitrag von: paps am 04. Juni 2008, 20:36:52
der IV kann den Unterhalt nicht kürzen, da dieser regelmäßig aus dem Pfändungsfreien zu bestreiten ist.
Wenn Sie einen Unterhaltstitel haben, müßte dieser per Gerichtsbeschluß erst geändert werden.

Er könnte ihre teilweise Nichtberücksichtigung als u.h.P. bei ihrem Ex auf Antrag beim Gericht prüfen lassen.
Dann müßte der Ex u.U. mehr Pfändbares abführen.