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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz oder doch nicht???  (Gelesen 2400 mal)

KatharinaM

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Insolvenz oder doch nicht???
« am: 06. Juni 2006, 15:07:59 »

Hallo,
vielleicht kann mir hier einer helfen in meiner persönlichen Schulden-Angelegenheit.
Ich bin 49 und habe vor 3,5 Jahren die EV abgegeben, da ich meine Firma (Einzelhandel) schließen mußte - um nicht noch mehr Schulden zu machen.
Danach war ich im Außendienst tätig und habe versucht, zu retten, was möglich war. Leider mußte ich mein Haus unter Wert verkaufen und nun sind noch ca. 70.000, 00 Euro Schulden übrig geblieben.
Da ich aus gesundheitlichen Gründen (chronisch krank, mittlerweile 60% und G) immer weniger arbeiten konnte - bin ich nun seit 2005 ALGII-Empfänger, vorher schon Sozialhilfe.

Davor hatte ich schon (2002 - lebte ich noch in einem anderen Bundesland) über einen Anwalt einen Insolvenzantrag gestellt, vor der EV. Dieser wurde abgelehnt, weil ich das Verfahren nicht bezahlen konnte und da sich das Verfahren geändert hat (Ich weiß das heute nicht mehr - glaube aber es sollte zuerst Regelinsolvenz sein - wäre aber nun Verbraucherinsolvenz).
Die Schreiben meiner damaligen Anwältin an die Gläubiger und umgekehrt, befinden sich heute noch bei besagter Anwältin. Ich habe nie eines dieser Dinge gelesen.

Da sich meine Krankheit im besten Falle nicht weiter verschlechtert, was aber leider durchaus der Fall sein könnte - wird es mir für alle meine Zukunft nie möglich sein, eine normale Tätigkeit in Vollzeit auszuüben, wenn überhaupt leichte Arbeit mit max. 15-20 Stunden in der Woche.
Folglich wird es mir bedauerlicherweise wahrscheinlich nie möglich sein, meine Schulden zu tilgen - da ich auch in Rente noch auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sein werde.

Mich würde nun interessieren:
Besteht für mich überhaupt die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren zu bekommen?? Wer zahlt denn dieses??
Und:
Ist das in meiner Situation nicht völlig egal - da sich dadurch sowieso nichts ändern würde??
Oder liege ich mit meiner Überlegung total falsch??

Vielen Dank und Gruß
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Sanierer

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Insolvenz oder doch nicht???
« Antwort #1 am: 07. Juni 2006, 09:20:02 »

Hallo Katharina,

als erstes besorgst Du Dir bitte einen Beratungsschein bei Gericht, damit Du eine Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch nehmen kannst.

Da Du selbständig warst, hat das Regelinsolvenzverfahren gegolten. Ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden??.

Dann hättest Du im Anschluss gleichzeitig das Verbraucherinsolvenzverfahren mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten beantragen können. Gerade in dem Zeitraum, den Du ansprichst ist das Gesetz geändert worden (2001).

Was war das denn wieder für ein Anwältin??

Gruss Sanierer[addsig]
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KatharinaM

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Insolvenz oder doch nicht???
« Antwort #2 am: 07. Juni 2006, 13:53:47 »

Danke für die Antwort.
Ich hatte für einen Widerspruch an ein Amt, wegen meiner Erkrankung, schon einmal einen Anwalt.
Wie sich das finanziell geregelt hatte - keine Ahnung - da er sich den Schein beim Amtsgericht wohl selbst besorgt hat - hatte ja die dazu nötigen Unterlagen und Vollmacht von mir.
Aber das dürfte für mich kein Problem sein.

Allerdings wollte ich hier gerne im Vorfeld wissen - gehe davon aus, daß man sich hier doch recht gut auskennt - ob das für mich überhaupt sinnvoll ist??????
Es wird sich wahrscheinlich nichts ändern - davon muß ich zum jetzigen Zeitpunkt ausgehen.
Ich meine, vielleicht denke ich auch falsch oder übersehe gewisse Punkte. Deshalb ja meine Fragen.

Und ich sehe den einzigen Unterschied darin, daß vielleicht ab und zu der GV kommt und daß ich alle 3 Jahre die EV erneuern muß.
Und das ist nun nicht ganz so krass, wie sich das für viele anhört.
Zwei Inkasso (oder Creditreform) - schreiben mir ziemlich regelmäßig - den GV habe ich 2x in Bayern gesehen (1x davon wegen EV) und hier ebenfalls 2x. Das alles innerhalb der letzten 3,5 Jahre.
Ist für mich nicht so dramatisch.
Sicher - besser wäre Ruhe. Aber dafür wird die Staatskasse noch mehr belastet und ich habe irgendwie Angst vor den Jahren unter Aufsicht des Insovenzverwalters.
Ich habe damit keine Erfahrung und möchte nicht anfangen, mir Vorschriften machen zu lassen über so Dinge wie \"muß denn der Internet-Anschluß sein\" oder \"Telefonrechnung zu hoch\" oder dergleichen. Ich habe ja, wie gesagt, keine Ahnung, was da so passiert.
Auch wenn dies nun keiner nachvollziehen kann.

Deshalb nun noch mal meine Frage und mehr:
Macht es für mich überhaupt Sinn, ein Insolvenzverfahren anzustreben??? Oder ist das in meiner Situation nicht völlig egal????
UNd wenn - was geschieht in dieser \"Wohlverhaltensphase\" oder wie das heißt - was muß ich erfüllen, bzw. kann ich so weiterleben wie bisher????

Ich wäre wirklich sehr dankbar über Infos.

PS: Ja - ich hätte dann direkt das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen sollen. Meine Anwältin in Bayern hat aber geschlafen, keine Ahnung warum. Geld dafür hatte sie schon bekommen und mein damaliger Freund hätte ihr das Weitere gezahlt.
Sie hat mich andauernd vertröstet. Dann bin ich umgezogen, weiter weg. Habe dann noch mal telefoniert. Sie wollte sich kümmern - nichts. Sie wollte meine UNterlagen senden - nichts.
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Sanierer

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Insolvenz oder doch nicht???
« Antwort #3 am: 07. Juni 2006, 14:36:08 »

Hallo Katharina,

bei 70.000 € Schulden sowie einem Alg 2 Einkommen beantwortet sich die Frage von selbst. Ja, denke ich, es lohnt sich.

Und da Du selbständig warst, gilt im Prinzip das Regelinsolvenzverfahren.

Ist das Insolvenzverfahren von damals mangels Masse eingestellt worden? Wenn ja, dann gilt das bereits geschriebene.

Was soll sich für dich ändern?? Mit Beantragung des Insolvenzverfahrens (Verbraucher) wird gleichzeitig Restschuldbefreiung beantragt und Stundung der Verfahrenskosten beantragt.
Das Verfahren wird eröffnet und abgeschlossen. Du hast dann im Rahmen der Wohlverhaltensperiode alle Obliegenheiten des §295 zu beachten. Über das Geld im Rahmen Deiner Pfändungsfreigrenzen kannst Du nach Belieben verfügen.
Nach der WVP wird Restschuldbefreiung erteilt (idr 6Jahre). Dann bist Du schuldenfrei.

Würdest Du das nicht machen, wärst Du nicht schuldenfrei.

Über alles andere wird Dich ein Fachanwalt aufklären.

Gruss Sanierer[addsig]
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KatharinaM

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Insolvenz oder doch nicht???
« Antwort #4 am: 12. Juni 2006, 18:06:55 »

Erstmal wieder DANKE :-)  :-)  :-)

Und dann:
Habe nun einen Termin beim Anwalt (Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz) in einer Woche.
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