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Autor Thema: Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung?  (Gelesen 8616 mal)

Hauswirtschafterin40

  • Gast
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung?
« am: 05. Juni 2010, 11:10:45 »

Hallo an alle :neutral:,

habe mich seit meiner Anmeldung vor ein paar Tagen querbeet durch das Forum gelesen
und werde immer unsicherer.
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung abgeben...ist die Frage für mich.
Habe fast 30.000€ Schulden, zur Zeit in Umschulung und beziehe ALGI,
aufstocken darf ich mir das mit einem seit 2007 laufenden Gewerbe, welches
als Nebengewerbe umgemeldet wurde.
Meine beiden Kinder, die nicht bei mir leben, gehen beide ab August 2010 in die Ausbildung.
Das Ausbildungsgehalt wird im schlechtesten Fall von beiden so hoch ausfallen,
dass ich sie nicht mehr als unterhaltsberechtigten Personen angerechnet bekomme.
Der tatsächliche Betrag, bei dem ich nicht mehr unterpflichtig bin, scheint da je nach IV zu schwanken.
Die Große wohnt alleine, die Kleine bei Ihrem Vater.
Zur Zeit zahle ich noch für beide Unterhalt.
Als unterhaltspflichtige Person bin ich doch auch in der Ausbildung verpflichtet zu zahlen,
wieso wird das dann nicht anerkannt?
Würde bedeuten, dass ich als Alleinstehende eingestuft werde und in der
Pfändungstabelle bei 989,99€ liegen würde.
Meine Umschulung ist Ende nächsten Jahres beendet und ich werde Vollzeit arbeiten gehen,
vor der Umschulung war ich in Vollzeit Einzelunternehmerin.
Das hat der Bank nicht gepaßt, jetzt versuche ich wieder in die Angestellten-Position zu kommen,
leider findet die Bank die Übergangsphase "Umschulung" nicht witzig,
da nichts zu holen ist.
Mit Recht, aber ich muss je erst mal die Grundlagen für eine Anstellung legen,
da ich keine Ausbildung habe und sich jetzt die Chance dazu bietet.
Meine Gedanke ist: Eine EV gilt 3 Jahre, meine Finanzen werden sich
in etwa 2 Jahren bessern, wäre es dann nicht zu überlegen,
ob man sich Geld auf die Seite packt und einen Vergleich anbieten sollte?
Habe nur einen Gläubiger - eine Bank!
Rennt mir dann der Gerichtsvollzieher ständig die Bude ein? Pfändet der auch nach einer Tabelle?
Gibt es einen guten/schlechten Zeitpunkt eine EV abzugeben?
Laut Aussagen im Forum...spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher kommt
oder beim dem Termin 14 Tage später.
Was passiert nach Abgabe der EV?
Kontopfändungen scheint es nach der EV zu geben,
neues Guthabenkonto oder P-Konto beantragen?
Bin völlig von der Rolle, will natürlich keinen Fehler machen,
mit dem ich dann Jahre leben muss..so oder so.

Wer hat eine Eidestattliche Versicherung abgegeben und kann mir erzählen,
was danach auf mich zu kommt? :gruebel:
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung, wie seht Ihr das?


Ich danke jetzt schon für Eure Zeit und Geduld :thumbup:
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #1 am: 05. Juni 2010, 13:22:07 »


Der tatsächliche Betrag, bei dem ich nicht mehr unterpflichtig bin, scheint da je nach IV zu schwanken.

- nein, nicht je nach IV, je nach Gericht. Der IV hat das nicht zu bestimmen. Die Frage ist doch, müssen Sie weiterhin Unterhalt leisten? Wenn ja, dann müssen die Kinder auch berücksichtigt werden. Wenn nein ist es logisch, dass diese nicht zu berücksichtigen sind. 


Zur Zeit zahle ich noch für beide Unterhalt. Als unterhaltspflichtige Person bin ich doch auch in der Ausbildung verpflichtet zu zahlen, wieso wird das dann nicht anerkannt?

- wie oben geschrieben.


Meine Gedanke ist: Eine EV gilt 3 Jahre, meine Finanzen werden sich in etwa 2 Jahren bessern, wäre es dann nicht zu überlegen, ob man sich Geld auf die Seite packt und einen Vergleich anbieten sollte?


- ab 30 %, eher aber 50 % der Bankschulden, evtl. denkbar. Nur wie wollen Sie so viel Geld beiseite legen?


Rennt mir dann der Gerichtsvollzieher ständig die Bude ein? Pfändet der auch nach einer Tabelle?

- der GV kommt i.d.R. bei nur einem GL auch nur ein mal. Dann folgt die EV. Die wird im Schuldnerverzeichnis (sowie weiteren Auskuftteien, Schifa etc. pp) eingetragen. Dann folgt i.d.R. die Konto- und Lohnpfändung. OK, damit kann man leben. Probs wird es aber geben, wenn sich die EV auch auf das Gewerbe, insb. die Forderungen (Auftraggeber) erstreckt. Kommt es hier dann zu Forderungspfändung, wird es meist haarig.

Der GV pfändet nicht nach Tabelle, der stellt nur die Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zu, also Bank, Kasse, Arbeitgeber usw.


Gibt es einen guten/schlechten Zeitpunkt eine EV abzugeben?

- Freitags um 5 vor 12 ist die beste Zeit. Gute Zeiten sind die Zeiten, in denen die EV zu einem fruchtlosen Ergebnis führt. Zudem ist idealer Weise die EV für eine möglichst kleine Summe abzugeben, wenn sich  das denn steuern lässt.


Laut Aussagen im Forum...spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher kommt oder beim dem Termin 14 Tage später.

- den Termin bestimmt der GV auf Antrag des GL. Der sofortigen Abnahme der EV kann man widersprechen. Dann folgt eine schriftliche Ladung.


Was passiert nach Abgabe der EV?

- Eintragung in die bösen Register, Konto- und Lohnpfändung (oder Sozialkassen), sofern der GL das veranlasst.


Kontopfändungen scheint es nach der EV zu geben

- ja, die Kontopfändung das ist der Menschheit liebster Akt. Das muss jeder mal erlebt haben.


neues Guthabenkonto oder P-Konto beantragen?

- gute Idee, das schützt einwenig


Bin völlig von der Rolle, will natürlich keinen Fehler machen, mit dem ich dann Jahre leben muss

- eine Hoffnung, irgendwann evtl. einen Vergleich mit einer Bank hinzubekommen, kann trügerisch sein. Das würde ich persönlich nur empfehlen, wenn es realistische Aussichten für eine solche Regulierung in einem akzeptablen Zeitfenster gibt. Alles andere würde einen Besuch auf dem Rummelplatz erfordern, um einen Blick in die Glaskugel zu werfen.  Es ist meist besser die Dingen gleich zu regeln.

 
Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung

- die Insolvenz hat ein klares Ziel: Die berechenbare Entschuldung. Die EV dient hingegen nur dazu festzustellen, wo sich das Pfänden für den GL lohnen kann. Ein Pfändungsschutz ist damit nicht verbunden. Auch keine Entschuldung. Allgemein kehrt jedoch nach Abgabe und den sich meist anschließenden Pfändung eine gewisse Ruhe ein, weil das juristische Handwerk der Zwangsvollstreckung seine Höhe- und Endpunkt erreicht hat. Leider erweist sich die Ruhe als trügerisch, denn pünktlich nach drei Jahren (oder auch schon weit früher !!!), werden die schlafenden Hunde wieder geweckt und Zirkus geht erneut los. Endlos! Die Forderung nehmen dabei täglich zu. Gebühren und Zinsen und und und. Das kann nach 12 buis 15 Jahren zu lustigen Hochrechnungen selbst kleinster Forderungen führen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Hauswirtschafterin40

  • Gast
Re: Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #2 am: 05. Juni 2010, 19:55:22 »

@Feuerwald

danke für das Durchforsten meiner Geschichte.
Die Antwort war sehr ernüchternd, aber ehrlich :shock:

Die Kleine, die beim Vater wohnt, wird etwa 420€ netto verdienen,
da bekommt mein Ex-Mann das Kindergeld.
Die Große, die alleine lebt wird etwa 550€ netto verdienen,
sie bekommt das Kindergeld vom mir überwiesen.
Abzweigungsantrag ist gestellt,
damit der Betrag direkt bei ihr auf dem Konto landet.
Wird die Höhe des gezahlten Unterhaltes durch den IV verändert?
Habe eine mündliche Absprache mit meinem Ex
und der Großen,
bekommen beide im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Bessert sich das, bekommen sie mehr.
Ist das Anerkennen von Unterhaltsberechtigten von der Höhe
des gezahlten Unterhaltes abhängig?
Und wie kann man den Unterhalt berechnen,
wenn die Kinder selbst schon Geld in der Ausbildung verdienen?

Vorbereitung der Insolvenz:
Habe aus den Lastschriften Daueraufträge gemacht,
keinerlei Probleme dabei gehabt.
Werde jetzt aus meinem Guthabenkonto
bei der Volksbank ein P-Konto machen.
Mit welchen Unterlagen muss ich zum Gericht,
um die Unterhaltspflichtigen anerkannt zu bekommen,
damit ich in der Pfändungstabelle höher eingestuft werde?
Gibt ja kein Gerichtsurteil etc.

Welche Einkommensgrenzen gelten für mich in der Zeit der Umschulung?
Arbeitsamt oder Pfändungsgrenze in der Insolvenz?

Sollte ich noch etwas im Vorfeld erledigen?


Gespeichert
 

bertino

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Re: Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung?
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2010, 18:23:59 »

Hallo,

betreffend Unterhaltspflicht und der Frage, ob der Unterhalt tatsächlich bezahlt wurde, würde ich jedem empfehlen, sich die folgende Rechtsprechung anzuschauen.

      BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09   

Herzliche Grüße
bertino
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