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Autor Thema: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied  (Gelesen 3127 mal)

dpuenktchen

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Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« am: 27. September 2011, 08:21:51 »

Folgender Sachverhalt: Reisebüroinhaber muß Insolvenz anmelden, da er absehen kann, dass er in nächster Zeit gebuchte Reisen nicht zahlen kann.
Wie muß er vorgehen? Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Regelinsolvenz?
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Insoman

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #1 am: 27. September 2011, 10:59:51 »


In welcher Rechtsform wird das Reisebüro geführt?

Einzelunternehmen?

GmbH oder UG? Hier gelten strenge Regeln für den Zeitpunkt der Antragstellung (3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit!)

Auf jeden Fall kommt die Regelinsolvenz in Betracht, wenn das Gewerbe zum Zeitpunkt der Antragstellung noch angemeldet ist.
________________________

Bei bereits erfolgter Abmeldung zählt die Frage nach

1. Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsabgaben/Lohnsteuer für Mitarbeiter - Regelinsolvenz
2. Anzahl der Gläubiger - mehr als 19 bedeutet Regelinsolvenz

Wenn keiner der beiden Punkte zutrifft, ist ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.
________________________

Ob ein angemeldeter Betrieb ein Insolvenzverfahren "überstehen" kann, hängt von mehreren Faktoren ab.
Grundsätzlich kann das Verfahren auch zur Gesundung des Unternehmens führen..
Im Zweifelsfall wird liquidiert.
Die Zusammenhänge sind zu komplex, um in einem Forum abgehandelt zu werden..
Vielleicht mal Kontakt zu dem Moderator Feuerwald aufnehmen...?
________________________

Beide Verfahrensarten enden, wenn entsprechend beantragt, mit der Restschuldbefreiung.
Der Unterschied liegt tatsächlich vor allem in der Frage begründet, ob der Betrieb weitergeführt werden kann/soll..
Ist dies nicht beabsichtigt, und das Verbraucherinsolvenzverfahren ist - nach oben beschriebenen Maßgaben - anzusteuern, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschaltet werden.
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dpuenktchen

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #2 am: 27. September 2011, 11:17:38 »

Das Reisebüro wird als Einzelunternehmen vom Eigentümer geführt.
Er hat keine Angestellten und noch ist das Geschäft auf.
Das Problem besteht jedoch darin, dass Kunden, die Reisen gezahlt haben, wohl nicht mehr fliegen können, weil die auftragslage stagniert.
Aber haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Auskünfte...wenigstens keine Häme die über einem ausgeschüttet wird, wie in anderen Foren.
Was sollte denn jetzt der nächste Schritt sein.
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Insoman

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #3 am: 27. September 2011, 11:41:43 »


Über das weitere Vorgehen kann man ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts leider keine Ratschläge erteilen...
Professionelle Hilfe ist dringend einzuholen ( evtl. kostenlose Erstberatung bei http://www.sido.org ?)

Der Unternehmer hat jedenfalls die Entscheidung zu treffen, ob er den Betrieb weiterführen will oder nicht?
Welche Optionen zum Einkommenserwerb bestehen darüber hinaus?
Wie groß ist der zu erwartende finanzielle Schaden?
Wie ist die Umsatzprognose für die Zukunft? Was sagt der Steuerberater?

 :gruebel:

Diese Fragen muss der Unternehmer für sich beantworten..
Bitte um Verständnis, dass auf Ihre Fragen mit Gegenfragen reagiert werden muss..

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Feuerwald

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #4 am: 27. September 2011, 11:46:20 »

Wie muß er vorgehen?

- das sinnvollste wäre eine gründliche Beratung. Unserer Erfahrung nach kann es sehr schnell zu Betrugsanzeigen kommen, wenn die lieben Kunden ihren Urlaub nicht bekommen (Emotionen).

In jeden Fall sollten keine (An-)Zahlungen mehr angenommen werden für Leistungen, die nicht mehr erbracht werden können.

Zur Not Schild an die Türe: Betriebsferien bis ...!  Damit es kein Gerede gibt.

Derzeit kaufen die großen Ketten verstärkt kleine Reisebüros auf. Vielleicht lässt sich daraus Geld generieren.


« Letzte Änderung: 27. September 2011, 11:57:30 von Feuerwald »
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dpuenktchen

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #5 am: 27. September 2011, 11:48:03 »

Dass mit Gegenfragen geantwortet werden muß, ist mir lieber, als dass gar nicht geantwortet wird.

Er möchte das Unternehmen gerne weiterführen, was aber nicht gehen wird, wenn strafrechtliche Konsequenzen aus seinem Handeln hervorgerufen werden.
Eine weitere Option zum Einkommenserwerb besteht nicht, da seit über 30 jahren selbständig und 55 Jahre alt.
Die Größe bemißt sich auf 30.000 €
Steuerberater ist im letzten Jahr nicht mehr frequentiert worden, weil Kosten nicht gezahl werden konnten
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dpuenktchen

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #6 am: 27. September 2011, 11:56:18 »

Vielen Dank an den Moderator Feuerwald...
Ich werde mir die Hp von Sido einmal anschaun.
Aus meiner Sicht ist es unbedingt erforderlich eine Beratung aufzunehmen...
Das Reisebüroketten, kleinere Reisebüros aufkaufen, ist mir neu. Ich dachte das wäre vor Jahren einmal so gewesen.
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Feuerwald

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #7 am: 27. September 2011, 12:23:42 »


Ich dachte das wäre vor Jahren einmal so gewesen.


Das Kommt sicherlich auf den Standort an. Wir haben erst kürzlich diese Option – in Süddeutschland  - durchgespielt.

Die Frage ist, ob dafür die Zeit noch reicht.
 
Wenn jetzt schon Zahlungsunfähigkeit besteht, Kundenzahlungen entgegen genommen werden, ohne sicher zu sein, dass die gebuchten Reisen angetreten werden können, muss schnell eine Lösung und Entscheidung getroffen werden. 

Auch die Frage, ob Reisebüro im Insolvenzfall weitergeführt werden kann, ist nicht alleine eine insolvenzrechtliche Frage.

Die Krisenursachen müssen ermittelt werden. Es muss ermittelt werden, ob das Reisebüro insgesamt tragfähig ist. Es müssten Gespräche mit den Vertragspartnern erfolgen um zu prüfen, wie die sich im Insolvenzfall verhalten. Und noch so einiges mehr.

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dpuenktchen

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Re: Insolvenz ...Regelinsolvenz...was ist der Unterschied
« Antwort #8 am: 27. September 2011, 12:38:11 »

Eine Riesenblase, die in der kürze der Zeit nicht zu bewerkstelligen ist.
Im Moment sitzt mein Lebensgefährte nur da und hadert mit seinem Schicksal und traut sich keinen Schritt nach vorne zu tun aus lauter Angst dass er ins Gefängnis muß.
Und was Schuldnerberatungen angeht, so ist da ja auch meistens noch ein dicker Obulus zu zahlen.
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