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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?  (Gelesen 3188 mal)

Staubfinger

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Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« am: 08. Juli 2008, 15:40:12 »

Hallo zusammen,

ich da mal eine Frage bzw. bitte um Rat:
Im letzten Jahr habe ich einen Laden übernommen. Den Kaufvertrag habe ich leichtfertig unterschrieben, ohne das Lager eingehend zu prüfen. Als Ablösesumme stehen  jetzt  39000€ im Raum. Leider sind die Gegenwerte nicht dem enstprechend, aber das tut hier nichts zur Sache.  Vor Gericht kam es zu einer Auseinandersetzung - ich wollte den Kaufpreis mindern, weil meiner Meinung nach eine gewisse Täuschung über den Lagerbestand vorlag. Zu allem Unglück ist der Altinhaber verstorben - ich habe es mit einer Erbengemeinschaft zu tun... Das Gericht sagt jedenfalls, dass ich die volle Summe bezahlen muss. Weiterklagen kostet nur, aber meine Chancen sind nicht gerade gut, weshalb ich mich auf den Vergleich eingelassen habe.
Jetzt bin ich noch nicht komplett zahlungsunfähig, aber ich sehe, dass es echt eng werden könnte und ich sehe mich nicht in der Lage, die 39000€ zu zahlen bzw. sie zu tilgen. Das Geschäft ansich wäre wirklich rentabel, wenn dieser hohe 'Schuldenberg nicht wäre. Ich sehe mich auf Jahre hinaus nur diesen Berg abtragen, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen und dennoch würde die Insolvenz wie Damokles Schwert stets über mir hängen. Jetzt denke ich irgendwie: lieber Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.. wobei es mich echt ärgert, weil ich mit dem Laden Geld verdienen könnte, wenn man mich nur ließe.
Auf eure Meinung und euren Rat bin ich nun wirklich gespannt.
Danke schon einmal für alles, Staubfinger
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lucca_m

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #1 am: 08. Juli 2008, 16:04:29 »

Eine Insolvenz kann noiemals dann Ende sein, schon garnicht ein Ende mit Schrecken. Wobei ohne Insolvenz es immer ein Schrecken ohne Ende ist. Mit einer Insolvenz haben Sie die Möglichkeit, neu durchzustarten. Ein Geschäfts sinnvoll und ohne Altlasten neu aufzubauen.

Allerdings kann man in Ihrem Fall nichts genaueres Raten, da die 39.000 EUR sicherlich duchr den Laden abgesichert sind. Demnach ist eine Insolvenz nicht die erste Lösung.

wieso klagen Sie icht weiter, wenn Sie sicher sind, dass eine Täuschung seitens des Verkäufers vorlag? Die Kosten eines Verfahrens wären sicherlich niedriger als die besagten 39.000 EUR. Alternativ könnten Sie einen Vergleich mit der Erbengemeinschaft aushandeln. Haben Sie eien Anwalt mit dieser Sache betraut?
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Staubfinger

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #2 am: 08. Juli 2008, 17:02:29 »

liebe/r lucca m,
ein Anwalt verschlingt bei diesem Streitwert eine Menge Geld. Und Geld ist genau das, was ich nicht habe. Ich habe gefragt, wie meine Chancen für eine Revision oder dergleichen stünden - bei ca. 30-40%. Man braucht kein Mathegenie zu sein um festzustellen, dass das nicht viel ist. Und leider habe ich auch keinen Rechtschutz. Im Klartext: ich muss das alles aus eigener Tasche bezahlen... Insolvenz, ich hör dich trapsen... das kann ich mir nicht leisten. 
Ich habe natürlich schon einiges über Insolvenzen und Sanierungen gelesen. Denen kann ja nicht dran gelegen sein, das Unternehmen zu gefährden. Falls das Unternehmen aufgelöst werden sollte und ich in die Privatinsolvenz gehen müßte, hat keiner was davon.  Die bekämen in dem Fall auch nur einen Bruchteil dessen, was sie ursprünglich wollten.
Was könnt ihr mir zur Sanierung sagen?
Nochmals liebe Grüße,
Staubfinger
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paps

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #3 am: 08. Juli 2008, 21:00:13 »

m.E kommt es eben nicht darauf an, wie hoch der Wert des tatsächlichen Warenbestandes war.
Sie haben selber gesagt, dass Sie "blauäugig" den Vertrag unterzeichnet haben, ohne sich über der genauen Wert zu informieren.

Maximal eine gute Zeugenaussage könnte Abhilfe schaffen. Dies scheinen Sie aber nicht zu haben.

Zur Sanierung nur soviel; was soll saniert werden?
Lt. Ihrer Aussage läuft der Laden und wirft genug zum Leben ab.

Ich denke ehr Sie meinten einen möglichen Vergleich mit den Erben.
GGf könnte hier ein guter Berater eine Übereinkunft treffen, die eine langfristige Abzahlung auf einem niedrigeren Gsamtniveau beinhaltet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Staubfinger

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #4 am: 09. Juli 2008, 12:28:29 »

Hallo Paps,
ich habe ein Gutachten. In dem Gutachten kommt ganz klar heraus, dass das Lager total überaltet ist. Bei dem Vergleichstermin wurde das Gutachten jedoch nicht zugelassen.  Und ich kann mir den Anwalt nicht leisten.  Das würde ja meine Verbindlichkeiten in ungeahnte Höhen schnellen lassen.
Im Moment sehe ich meine offenen Rechnungen, die ich nur schwerlich begleichen kann. Und ich sehe den Verlust, den ich angehäuft habe.
Ich weiß genau, was ich erwirtschaften kann und was nicht.  Addiere ich das alles zu einer Summe, dann kommt dabei raus, dass ich 39000 € nur schwer bis kaum tilgen kann, weil ich ja noch fixe Kosten habe, die ebenfalls bedient werden sollten.  Wie gesagt: der Laden läuft ganz gut, aber ich habe auch recht hohe Kosten und die Spanne ist nicht so groß, als dass ich da riesige Spielräume hätte. Und auch die Umsätze kann ich nicht ins Unendliche steigern. Mein Wunsch war ca. 250000 Euro Umsatz - mein Rohertrag liegt bei ca. 25% - wenn es gut läuft.  Ich bin mir auch nicht so sicher, ob man davon wirklich leben kann; wenn ja, dann nur in ganz bescheidenem Maße. 

Vielleicht kommt irgendwem doch noch der rettende Einfall?

Einstweilen liebe Grüße,
Staubfinger
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Insolvenz

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung? / Meine Meinung
« Antwort #5 am: 10. Juli 2008, 14:12:54 »

Hallo,
rosig sehen die Zahlen ja nicht unbedingt aus...
Ich denke hier können Sie mit der Erbengemeinschaft nur mit offenen Karten spielen...
Ihre Möglichkeiten:
1. Sie versuchen den offenen Betrag in großen Raten zu zahlen und sind ganz schnell in der Pleite. Dann gibt es für die Erben nichts; oder so gut wie nichts.
2. Sie überprüfen Ihre Einkaufspreise und Lieferanten, verhandeln nach und bekommen bessere Konditionen, Ihr Rohertrag steigt... Das braucht aber Zeit.

Mein Vorschlag:
Bieten Sie der Erbengemeinschaft an den im gerichtlichen Vergleich festgesetzten Betrag  ab sofort zinsfrei zu stellen. Legen Sie Ihren für die Lebensführung benötigten jährlichen Betrag fest. Gewähren Sie der Erbengemeinschaft notfalls Einblick in die Bilanzen / Jahresabschlüsse und zahlen dann jeweils nach vorliegen der Bilanz / des Jahresabschlusses die Differenz zwischen Lebnshaltungskosten und dem Gewinn aus.

Schmettert die Erbengemeinschaft diese Lösung ab, dann gibt es wohl nicht mehr viel für die lieben Erben ...
Zwingen diese sie in eine Insolvenz dann dürft vom ursprünglichen Betrag nur ein verschwindend geringer Anteil aufzubringen sein.
So schlimm es für Sie klingen mag; mit dem Damoklesschwert der Insolvenz sind Sie in der stärkeren Position. Leider haben Sie nicht viel zu verlieren.
Kreditanfragen, private Geldquellen und andere Möglichkeiten der Kompensation und / oder Verlagerung und Streckung der Schulden dürften sich bei der dargestellten Bonität schon erschöpft haben... Oder ?

MfG
Jan
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Heineman & Heinman
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Staubfinger

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #6 am: 12. Juli 2008, 12:34:56 »

Hallo Jan,
ich bekäme wohl einen Kredit über 30000 €, aber ich sehe das Problem, dass ich den Kredit nicht tilgen kann. 
Mein Laden ist eine Buchhandlung in einem kleinen Ort. Wenn eine Buchhandlung über einen aktuellen Warenbestand verfügt, dann kann man die Verlage fragen, ob man einen Teil der Bücher zurückschicken (remittieren) kann. 
Es war ein Riesenlager - allerdings mehr oder weniger antiquarisch.  Mein Fehler: ich hatte nur in Stichproben geprüft und mich auf die Angeben, die mir vom Vorbesitzer gemacht wurden, verlassen - was ein Feler war.  Der Bestand war angegeben mit einem Wert von ca. 22000 € Einkaufswert. Meine Idee: ich remittiere für ca. 10000 € Bücher. Das Geld stünde mir dann mehr oder weniger  zur Verfügung und aus 39000 € würden quasi 29000 €... hoffentlich habe ich mich einigermaßen klar ausgedrückt. Eigenkapital hatte ich nicht viel. Das habe ich für Neuanschaffungen und für die Renovierung gebraucht. 
Ich habe den Erben das Gutachten vorgelegt. Die sagten, sie bestehen auf die Erfüllung des bestehenden Vertrages - no way.  Und ich kann nicht: 39000 Euro Ablöse zahlen und zudem ein Lager anschaffen, das aktuell ist.  Dazu müßte ich einen Kredit über 50000 € aufnehmen. Den kann ich nicht tilgen.  Bzw. ich bekomme einen Kredit über diese Summe, aber dann bräuchte ich einen guten Bürgen. Das Risiko für diesen Menschen wäre viel zu groß, als dass ich diese Bürgschaft von jemandem verlagen würde.
Verstehst du mein Dilemma? Ich setze 250000 € im Jahr um ( Rohertrag liegt bei etwas 62500 €) und im Prinzip läuft das Geschäftchen auch ganz ordentlich, aber ich komme wegen der Sache mit dem Lager auf keinen grünen Zweig.
Ich hege noch so ganz fiese Gedanken; den Laden auf meine  Schwester zu übertragen. Meine Schwester ist still beteiligt. Oder auf meinen Mitarbeiter. Den könnte ich auch beteiligen und er wäre bereit,  mit mir den Laden zu halten und zu retten, weil er genau weiß,  dass wir Potenzial haben. Nur keine GbR - die geht nicht, wegen der lustigen Haftung. 
Lieber Jan, was meinen Sie? Soll ich doch zum Insolvenzverwalter gehen? Das kann nämlich wirklich nicht im Sinne der Erben sein. Die habe nix, wenn sie stur auf ihrer Forderung beharren.  Bei mir ist auch so nichts zu holen - im Prinzip bin ich arm wie eine Kirchenmaus. Schufaeinträge und dergleichen habe ich aber glücklicherweise nicht.
Liebe Grüße, Staubfinger
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Insolvenz

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #7 am: 12. Juli 2008, 13:24:28 »

Hallo Staubfinger,

wenn Sie den Laden zu einem "günstigen Preis", also unter dem tatsächlichen Wert an eine Ihnen nahe stehende Person veräußern, dann kann der Insolvenzverwalter das binnen von 2 Jahren rückabwickeln. Durch das in Ihrem Auftrag erstellte Gutachten, die Renovierung und die aktuellen Zukäufe ist der Wert relativ realistich zu beurteilen...

Wenn Sie keine realisttische Einigung mit den Erben treffen können, sehe ich da nur wenige Möglichkeiten.

Auf keinen Fall sollten Sie Schulden produzieren von denen Sie jetzt schon absehen können das diese nicht beglichen werden können. Das zögert Ihren geschäftlichen Untergang dann nur hinaus und stellt keine Lösung dar. Weiterhin will Ihre Bank einen Bürgen; der ist dann auch mit in der Haftung drin und Sie haben das Problem nur vergrößert.

 :whistle: Es soll auch unkonventionelle Lösungen geben. Habe ich gehört... Wenn jetzt jemand hingeht und anonym eine Limited in England gründet und Ihnen den schönen Buchladen abkauft... Im Vertrag würde zum Beispiel zur Zahlung festgelegt das diese in kleinen überschaubaren Raten erfolgt... dann haften Sie zwar noch für die Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag;aber was Sie nicht in der Tasche haben kann Ihnen auch niemand pfänden. Und wenn dann die engliche Limited noch einen Geschäftssitz in der BRD anmeldet und Ihren Laden weiterführt, dann bräuchte sie auch einen fähigen Mitarbeiter. Könnten Sie sich vorstellen für den neuen Käufer zu arbeiten? da die Geschäfte ja nicht so gut laufen, kann Ihnen der neue Arbeitgeber auch nur ein kleines Gehalt zahlen. Ich könnte mir schon vorstellen das dieses unter der Pfändungsgrenze liegt. Dann schauen die Erben ganz schön dumm aus der Wäsche... Kennen Sie nicht jemanden der eine Limited gründen möchte ? Sie werden überrascht sein wie günstig eine Gründung einer Limited und die Anmeldung der Firma in der BRD ist. Sprechen Sie das doch bitte mal mit einem Anwalt durch...

MfG
Jan
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lucca_m

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #8 am: 13. Juli 2008, 19:40:42 »

Und immer wieder diese Werbung; gespickt mit Rechtschreibfehlern. Und dazu noch abenteuerliche Konstrukte.
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ThoFa

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #9 am: 13. Juli 2008, 23:29:59 »

Hallo,

Es soll auch unkonventionelle Lösungen geben. Habe ich gehört... Wenn jetzt jemand hingeht und anonym eine Limited in England gründet und Ihnen den schönen Buchladen abkauft... ....... BLABLABLA

ist ein Gläubiger gut beraten, so schätze ich den Aufwand für einen Antrag auf Versagung der RSB auf ca. 1/2 Stunde ein.

Nicht zu vergessen die Strafanzeige wegen Bankrott und Schuldnerbegünstigung für den freundlichen Helfer.

MfG

ThoFa
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Staubfinger

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Re: Insolvenz sinnvoll bei möglicher Überschuldung?
« Antwort #10 am: 14. Juli 2008, 14:03:01 »

Hallo - der Einfachheit halber - zusammen,
meine Schwester ist mit immerhin 8000€ still beteiligt.  Die Privateinlagen sind auch buchhalterisch nachweisbar. Wenn meine Schwester oder meim Mitarbeiter es übernhmen? Für alles in allem ca. 12000 €? Das entspricht in ungefähr der Summe der Privateinlagen. Das Gutachten erbrachte einen Wert von ca. 15000€. Haut doch hin, oder??? So in etwa sind jetzt meine Gedanken. Mit meinem Mitarbeiter habe ich besprochen, dass er den Anteil meiner Schwester übernehmen würde. Er hat halt keine 8000€ bar im Sparstrumpf. Wenn er es auf sich übernimmt und meiner Schwester in Raten die Einlage abzahlt - bzw. meinetwegen auch zum Jahresende in einer Summe (müßte gehen).
Anwalt kann ich mir keinen leisten - habe ich schon einmal erklärt. Ich könnte ja auch gesundheitliche Gründe angeben - Thrombose, Arthrose (habe ich aber wirklich) etc., die mich dazu zwingen, den Laden an jemanden zu übergeben. Ich verschenke das Geschäft ja nicht und derjenige, der den Laden nimmt, muss mich weiterhin beschäftigen - wie es mein Gesundheitszustand zuläßt, wohlgemerkt.   
Wer macht sich da wie oder wo strafbar?
Mit Limited habe ich keine Erfahrung und mir fällt auch niemand ein, der sowas machen würde/könnte. Wenn mich nicht alles irrt, dann muss man nach England dazu. Solche Gedanken hatte sich bereits..

Komme nachher wieder, bis denn, Staubfinger
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