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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz Spanien - Lohnpfändung Gibraltar  (Gelesen 4951 mal)

MB1974

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Insolvenz Spanien - Lohnpfändung Gibraltar
« am: 12. August 2009, 15:23:54 »

Hallo an alle,

ich hatte mich schon mal im März gemeldet bevore ich mit dem Schuldenbereinigungsplan begonnen habe und nun ist folgendes passiert:
 
Ich habe 4 Gläubiger, darunter Barclays Bank, VW Bank und die Volksbank. Diese habe ich im April angeschrieben um ein Schuldenbereinigungsverfahren einzuleiten. 3 meiner 4 Gläubiger haben dem Verfahren zugestimmt und ich habe bei diesen im Juni mit der Abzahlung begonnen. Den 4. Gläubiger, es handelt sich dabei um die Volksbank, habe ich hierüber unterrichtet. Die Volksbank hatte um mehr Bedenkzeit gebeten und nach mehrmaligen Telefonaten habe ich nun heute ein Brief erhalten, dass sie dem Schuldenbereinigungsverfahren nicht zustimmen und dass sie mir bis zum 10.09.09 Zeit geben um den Gesamtbetrag an sie zu überweisen oder sie werden Ihre Kreditversicherung informieren, die dann sofort die Lohnpfändung einleitet.

Wohnhaft bin ich in Spanien, aber ich arbeite in Gibraltar, daher weiss ich nicht inwiefern dies von Deutschland aus so machbar ist und welche Pfändungsgrenzen gelten (Spanien oder Gibraltar?)??


Was mache ich nun mit den anderen Gläubigern? Weiterbezahlen? Schliesst eine Lohnpfändung alle Gläubiger ein oder nur den einen der dies beantragt hat?


Ich habe hier in Spanien noch keinen Anwalt gefunden, der mir weiterhelfen kann .. ist auch relativ kompliziert, da wir Schulden in England haben (diese werden durch Schuldenbereinigung zur Zeit abgetragen) und wir haben hier in Spanien ein Haus, das wir seit Monaten versuchen zu verkaufen, das ist allerdings auch mit einer Hypothek belastet.


Ich denke die Volksbank meint sie könnte am meisten durch Lohnpfändung erhalten, da dabei doch glaube ich die anderen Schulden (England, Spanien etc) nicht mitberücksichtigt werden?
 
Schulden in Deutschland insgesamt:Euro 32.518,40
 
Schulden im einzelnen (zum jetzigen Zeitpunkt):
Volksbank: Euro 18.206,60
Barclays Bank: Euro 11,162.34
LandesBank Berlin: Euro 2,460.32
Volkswagen Bank: Euro 689.14
 
Der monatliche Betrag wie per Schuldenbefreiungsplan war fuer die ersten 2 Jahre monatlich Euro und dann 3 Jahre Euro 350. Im einzelnen sieht das zur Zeit so aus:
Barclays Bank: Euro 106.11
LandesBank Berlin: Euro 23.40
Volkswagen Bank: Euro 7.17 (wegen des kleinen Betrgaes wurde das erste Jahr im Juni mit Euro 86.04 ganz abgeglichen)
 
Volksbank wäre eine monatliche Zahlung von Euro 163.32 gewesen.
 
Also wie per Schuldenbrefreiung vorgesehen wären ueber 5 Jahre Zahlungen geleistet worden und er Rest wäre per Restschuldbefreiung erlassen worden. Diesem haben wie gesagt die Barclays Bank, die Landesbank Berlin und die Volkswagen Bank bereits im April/Mai zugestimmt und deren Zahlungen laufen seit Juni. Nur eben die Volksbank hat sich erst gar nicht gemeldet, dann habe ich mehrmals erinnert und Telefonate gefuehrt und nun habe ich gestern den Brief mit der Ablehnung erhalten. Sie wollen nun direkt den Lohn von mir und den meines Mannes pfänden. Mein Mann ist nur bei der Volksbank Mitschuldner.
 
Wir sind nicht mehr in Deutschland gemeldet, da wir bereits seit 2006 in Spanien leben und meine Eltern bereits beide verstorben sind und ich auch sonst keine Verwandte in Deutschland mehr habe.
 
Wahrscheinlich muessen wir nun halt ein Insolvenzverfahren anstreben ... weiss jemand an wen man sich hier in Spanien wenden kann? Gibt es hier im Forum schon jemanden der Erfahrung hiermit in Spanien hat?

Können Sie mir helfen? Welchen Schritt muss ich als nächstes unternehmen?


Bitte dringend um Ihre Meinung und Hilfe!!
 
Mit freundlichen Gruessen,

MB1974
 
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paps

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Re: Insolvenz Spanien - Lohnpfändung Gibraltar
« Antwort #1 am: 13. August 2009, 18:13:01 »

In D können Sie kein Insoverfahren machen.
Es gelten die Pfändungsgrenzen und Richtlinien des Landes in dem Sie arbeiten und wohnen.

Einige grundsätzliche Aussagen dazu finden Sie hier.
http://ec.europa.eu/civiljustice/bankruptcy/bankruptcy_spa_de.htm

Wenn nicht alle GL dem Bereinigungsplan zugestimmt haben ist er solcher gegenstandslos.
Das trifft vorallem dann zu, wenn am Ende die Niederschlagung der restlichen Schulden steht.
Analog einem Insolvenzverfahren.

Sie können aber die anderen GL weiterbedienen, wenn nach den 5 oder 6 Jahren deren Schuld getilgt ist.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

MB1974

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Re: Insolvenz Spanien - Lohnpfändung Gibraltar
« Antwort #2 am: 13. August 2009, 18:45:53 »

Hallo Paps,

vielen Dank für die Auskunft. Na ja das ich in Deutschland das Insolvenzverfahren nicht machen kann, war mir soweit bekannt. Allerdings habe ich hier doch arg Probleme anständige Infos zu unserer Situation zu bekommen und es gibt doch viele widersprüchliche Aussagen ...

Zum Beispiel auch die Aussage, dass ich die anderen Schuldner weiterbezahlen kann ... wenn doch der Bereinigungsplan durch Ablehnung eines GL hinfällig ist, kann ich dann trotzdem mit den anderen weiter machen?? Die Infos bisher waren immer, dass man dann nicht mehr weitermachen soll?

Mir macht auch sehr die angedrohte Lohnpfändung zu schaffen, und ich habe hier immer noch nichts rausfinden können wegen der Pfändungsgrenzen und auch wie das hier gehandhabt wird mit Lohnpfändungen ... Und dann ist eben auch so, dass wir in Spanien wohnen, aber in Gibraltar arbeiten und somit noch nicht mal das in einem Land stattfindet!



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sunnyboy

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Re: Insolvenz Spanien - Lohnpfändung Gibraltar
« Antwort #3 am: 21. Januar 2011, 16:45:29 »

Hallo an alle,

Wohnhaft bin ich in Spanien, aber ich arbeite in Gibraltar, daher weiss ich nicht inwiefern dies von Deutschland aus so machbar ist und welche Pfändungsgrenzen gelten (Spanien oder Gibraltar?)??

Ich habe hier in Spanien noch keinen Anwalt gefunden, der mir weiterhelfen kann .. ist auch relativ kompliziert, da wir Schulden in England haben (diese werden durch Schuldenbereinigung zur Zeit abgetragen) und wir haben hier in Spanien ein Haus, das wir seit Monaten versuchen zu verkaufen, das ist allerdings auch mit einer Hypothek belastet.

MB1974

In Gibraltar wird das Englische Recht herangezogen. Wenn du schon in Gibraltar arbeitest dürfte es nicht schwierig sein da deinen Hauptwohnzitz zu nehmen. gut die Mieten dürften einiges höher sein als in Spanien. Dennoch wird nach dem Englischen recht 1 Jahr nach Antragstellung das ganze mit einen Beschluss beendet. Die so. gen. Restschuldbefreiung gibt es im Englischen Recht nicht.

Schau dich einfach mal um welche Rechtsanwälte das in Gibraltar zu welchen Kosten machen.
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